Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Miteinbürgerung des Ehegatten (Gelesen: 1.370 mal)
iliaspi4
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 21
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bulgarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Miteinbürgerung des Ehegatten
18.04.2011 um 16:20:35
 
Hallo,

ich habe eine Frage, da ich es im Gesetz nicht so genau rauslesen kann.
Es geht um meine Anspruchseinbürgerung nach §10 StAG und die gleichzeitige Antragstellung der Miteinbürgerung von meinem Lebenspartner (Eingetragene Lebenspartnerschaft in Deutschland).
Es sind alle Voraussetzungen erfüllt lt. Gesetz, da ich in NRW wohne, werden meine Studentenzeiten mitgerechnet. Meine Lebenspartnerschaft und eheliche Lebensgemeinschaft besteht bald seit 2 Jahren. Lebensparnter ist aber selbst seit 6 Jahren in D.
Nach § 10 Abs2 kann unter Umständen die Miteinbürgerung beantragt werden. Nur zählen die Lebensparnter zu den Ehegatten in diesem Fall.
Im § 9 StAG spricht man von Lebenspartnerschaft in §10 nur über Ehegatten und Kinder?!
Hat jemand eine Ahnung?
Werde sehr sehr dankbar.
P.S Zum Sondierungstermin werden wir erst im Sommer vorbei, ich brauche aber vorher ein paar Infos und deswegen die Nachfrage
10x
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Miteinbürgerung des Ehegatten
Antwort #1 - 18.04.2011 um 20:29:45
 
Es macht keinen Unterschied. Lebenspartner können ebenfalls mit eingebürgert werden, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Miteinbürgerung des Ehegatten
Antwort #2 - 19.04.2011 um 15:36:36
 
Zitat:
Die eingetragene Lebenspartnerschaft bewirkt in Deutschland
in vielen Bereichen die gleichen Rechtsfolgen wie eine Ehe,
wenngleich sie rechtlich als nicht identisch mit einer Ehe angesehen
wird. In einigen Rechtsbereichen gibt es jedoch teils gravierende
Unterschiede.*


Aufgrund des Gesetzestextes würde ich daher die Aussage,
dass es keinen Unterschied macht, nicht ohne weiteres unter-
schreiben wollen.

Wie der TE schon festgestellt hat, kommt das Wort "Lebenspartner"
nur in § 9 vor, nicht in § 10. Auch in der Verwaltungsvorschrift
wird der Lebenspartner nur bei den §§ 8 und 9 erwähnt.

Ein Einbürgerungsantrag sollte sich daher besser auf § 8
stützen.

* Quelle: Wikipedia
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Bayraqiano
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Miteinbürgerung des Ehegatten
Antwort #3 - 19.04.2011 um 18:04:02
 
Das ist interessant. Einige Informationsseiten zur Einbürgerung wie etwa hier oder hier machen da keinen Unterschied.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema