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Hilfe - ich will heiraten! (Gelesen: 2.564 mal)
CaroBraun
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i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hilfe - ich will heiraten!
13.04.2011 um 22:17:47
 
Hallo ihr Lieben,
nach laaaangem Suchen bin ich auf dieses Forum gestoßen. Ich bin 25 und Studentin und möchte unbedingt meinen Freund (23) aus Marokko heiraten. Er ist der größte Goldschatz den es gibt und wir möchten jetzt endlich zusammen sein und bleiben.
Meine Fragen sind nun: Wer hat Erfahrungen mit einer binationalen Ehe (komme aus Bayern - weiß nicht, ob hier andere Formalitäten notwendig sind)?? Mein Freund besorgt gerade Ledigkeitsbescheinigung, Geburtsurkunde und die  eidesstattliche Versicherung des Vaters, dass er wirklich ledig ist. Mein Freund hat einen Aufenthalt in Italien, deshalb dachten wir, braucht er ja kein Visum... Hat da jemand eine Ahnung, ob er trotzdem eines zur Einreise zwecks Heirat braucht?
Ich bin wie gesagt Studentin und jobbe nebenbei. Deshalb müsste ich wissen, ob wir eine Bonitätsprüfung machen müssen. Man, was man alles braucht...
Wie schnell ginge das mit dem Visum? Weil er macht gerade den Deutschkurs, aber kann die Prüfung zu A1 natürlich erst im Sommer nachweisen, und wir würden ja gerne im September heiraten. 
Für ein paar Antworten wäre ich sooooo dankbar!!
Liebe Grüße
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grisu1000
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 13.04.2011 um 22:45:15
 
Zitat:
Mein Freund hat einen Aufenthalt in Italien, deshalb dachten wir, braucht er ja kein Visum... Hat da jemand eine Ahnung, ob er trotzdem eines zur Einreise zwecks Heirat braucht?

Kommt darauf an. Hat er einen längerfristigen italienischen Aufenthaltstitel, der zur Reise in den Schengen- Raum berechtigt, kann er in Deutschland Heiraten und danach den entsprechenden Aufenthaltstitel beantragen.
Grundlage hierfür ist §39 AuenthV:
Zitat:
Über die im Aufenthaltsgesetz geregelten Fälle hinaus kann ein Ausländer einen Aufenthaltstitel im Bundesgebiet einholen oder verlängern lassen, wenn...
...
6. er einen von einem anderen Schengen-Staat ausgestellten Aufenthaltstitel besitzt und auf Grund dieses Aufenthaltstitels berechtigt ist, sich im Bundesgebiet aufzuhalten, sofern die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung eines Aufenthaltstitels erfüllt sind; § 41 Abs. 3 findet Anwendung.


Zitat:
Ich bin wie gesagt Studentin und jobbe nebenbei. Deshalb müsste ich wissen, ob wir eine Bonitätsprüfung machen müssen. Man, was man alles braucht...


Als Familiennachzug zur Deutschen findet keine Prüfung eines möglichen LU statt. Außer es gilt die Regelausnahme, d.h. dir wäre zuzumuten mit deinen zukünftigen Ehemann im Ausland zu leben.
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lausi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: BRD
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Antwort #2 - 14.04.2011 um 17:56:42
 
CaroBraun schrieb am 13.04.2011 um 22:17:47:
Meine Fragen sind nun: Wer hat Erfahrungen mit einer binationalen Ehe

Erfahrungen gibt es hier:
http://forum.1001geschichte.de/viewforum.php?f=5
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Habet sapere aude, incipe!
 
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CaroBraun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 18.04.2011 um 17:56:38
 
So ihr Lieben, vielen Dank schonmal für eure Antworten.
Der gute Mann vom Ausländeramt, meinte jetzt, dass mein Freund zwar aus oben genannten Gründen kein Visum braucht (er hat ja einen Aufenthalt in Italien), jedoch ein Konto zwecks Lebensunterhalt mit 8000 € drauf UND meine Eltern müssten die Verpflichtungserklärung unterschreiben. Damit würden aber meine Eltern mit ihren Privatvermögen für ihn haften. Ich würde es auch nicht so einfach unterschreiben. Der nette Herr verwies mich auf § 67 und §68 des Aufenthaltsgesetzes. Ich les da nichts raus, zumal ja im Gesetz steht, dass es einen besonderen Schutz der Ehe gibt. Help!!!
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 18.04.2011 um 18:51:07
 
CaroBraun schrieb am 18.04.2011 um 17:56:38:
Help!!! 

verweise doch auf
http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

insbesondere auf Zitat:
Sie soll in der Regel abweichend von § 5 Abs. 1 Nr. 1 in den Fällen des Satzes 1 Nr. 1 erteilt werden.

dafür ist allerdings notwendig, dass die Regelausnahme für Dich nicht gilt.
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CaroBraun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 19.04.2011 um 15:35:49
 
Ich habe soeben die Botschaft angeschrieben, vielleicht gibt es dort ja kompetente Mitarbeiter, die mir weiterhelfen. Sobald ich eine Antwort habe, werde ich euch bescheid geben... Ich habe so Angst, dass es alles nicht klappt und meine Hochzeitspläne ins Wasser fallen weinend
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 19.04.2011 um 16:04:38
 
CaroBraun schrieb am 19.04.2011 um 15:35:49:
Ich habe soeben die Botschaft angeschrieben


Die wird da aber wenig helfen können, denn er braucht ja kein Visum, sondern eine AE. Und die bekommt er nur bei der ABH, die Botschaft hat damit nichts zu tun.

Die Abfolge ist:
1. Er reist (legal, da er Aufenthalt in Italien hat - sollte man aber sicherheitshalber klären) nach D ein.
2. Er heiratet.
3. Er beantragt bei der zuständigen ABH eine AE wegen der Ehe.

In dem Fall sind Verpflichtungserklärung etc. überflüssig.
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