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Wohnsitzverlegung in der EU mit Drittstaatler-Ehemann (Gelesen: 2.089 mal)
nats1986
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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06.04.2011 um 20:58:06
 
Hallo,

ich hab mir den Beitrag gerade gelesen und mir passiert exakt das gleiche.
Ich bin nun schon seit fast 5 Jahren hier in Spanien und möchten nun gerne nach Deutschland zurück gehen mit meinem Mann.
Die ganzen Jahre habe ich gearbeitet und arbeite immer noch in der gleichen Firma.

Letztes Jahr im Juli haben wir in Marokko geheiratet und wollen die Ehe nun diesen Monat in das Familienregister in Deutschland eintragen lassen.

Ich habe aber nun so viele Fragen worauf ich aber keine Antwort finden kann.

1. Kann mein Mann ohne weiteres nach Deutschland einreisen?
2. Ab wann kann er dort richtig anfangen zu arbeiten?
3. Welche Sachen müssen wir schon vor der Reise beachten?

Ich hoffe, mir kann irgendjemand weiterhelfen.

Vielen Dank schon mal im Voraus.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 06.04.2011 um 21:43:51
 
1. Wenn er eine spanische Aufenthaltskarte hat, ja.

2. Sofern bei dir ein Freizügigkeitstatbestand vorliegt (vorliegen würde, wärest du nichtdeutsche Unionsbürgerin). Das muss innerhalb von drei Monaten der Fall sein. Wahrscheinlich werden die Arbeitgeber aber sehen wollen, dass dein Mann arbeiten kann. Dazu beantragt er eine Aufenthaltskarte in Deutschland. Nötig dafür:
-dein Pass oder Perso
-sein Pass
-eure Heiratsurkunde ggf. mit Übersetzung
-Nachweis, dass ihr in Spanien zusammen gelebt habt während du dort gearbeitet hast
-Nachweis des Freizügigkeitstatbestandes in Deutschland (bzw. des Freizügigkeitstatbestandes, der vorliegen würde, wärest du nichtdeutsche Unionsbürgerin)
Eine Bescheinigung ist sofort auszustellen, die Aufenthaltskarte innerhalb sechs Monate.
Die Meldepflicht muss auch beachtet werden.

3. Das mit der Ehe, was du schon erwähnt hast, evtl. Nachweise sammeln, dass du in Spanien arbeitest und ihr dort zusammen lebt, z.B. Mietvertrag, Arbeitsvertrag.
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nats1986
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 07.04.2011 um 18:45:55
 
Hallo alle zusammen,

ich bin Deutsche und mein Mann Marokkaner.
Ich lebe nun schon seit 4 Jahren in Spanien und möchte nun gerne wieder nach Deutschland zurück gehen, weil es hier in Spanien nicht sehr viel Arbeit gibt.
Mein Mann hat die 5 Jährige Daueraufenthaltsgenehmigung.
Wir haben letztes Jahr in Marokko geheiratet und werden die Ehe nun diesen Monat in Deutschland im Familienregister eintragen lassen.

Nun habe ich viele Fragen aber keine Antworten dafür.
Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterehelfen.

- kann mein Mann direkt ohne Probleme arbeiten in   Deutschland?
- Welche wichtigen Schritte muss ich gehen?
- Welche Papier muss ich hier in SPanien beantragen um nach Deutschland zu kommen?
- Braucht mein Mann ein Visum oder wird die Ehe dann direkt anerkannt?

Ich würde mich sehr über Antworten fragen weil ich mich vorher gerne gut informieren möchte.

Vielen Dank im Voraus.


Daddys' Änderung:
Ich glaube ein Thread reicht um deine aktuellen Fragen zu beantworten... deshalb hab ich deine heutige an deine gestrige Frage angehängt... Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 07.04.2011 um 20:04:49 von Daddy »  
 
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Märchenprinz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.04.2011 um 18:56:38
 
Hallo,
lies mal bitte diesen Strang. Der TS hatte die selbe Situation:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1297446265
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nats1986
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 07.04.2011 um 19:08:11
 
Hallo Märchenprinz,

vielen Dank für deine Antwort.
Ich hab den Beitrag schon gelesen aber da steht nichts davon, ob der Mann arbeiten kann.

Kannst du mir da vielleicht weiterhelfen?
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nats1986
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 07.04.2011 um 19:14:03
 
ich hab noch eine Frage!

Kann eigentlich mein Mann Urlaub machen in anderen Ländern wenn wir dann in Deutschland wohnen oder muss man da auch irgendwas beachten?
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Märchenprinz
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i4a rocks!


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Antwort #6 - 07.04.2011 um 19:24:27
 
Ja, er kann, wenn ihr die Voraussetzungen, die Mutly aufgezeigt hat vorliegen.

Zitat:
Ihr könnt nach Deutschland einreisen, dein Partner muss seine spanische Aufenthaltskarte mitbringen, wenn diese keie Vignette im Pass ist.

Du musst nachweisen, dass du in Spanien Arbeitnehmer warst während ihr als eingetragene Partner dort gelebt habt.

Dann bekommt dein Partner eine Aufenthaltskarte in Deutschland. Aber du müsstest, so als ob du nichtdeutscher Unionsbürger wärest, freizügigkeitsberechtigt sein und es fünf Jahre bleiben (dann erwirbt dein Partner das Daueraufenthaltsrecht). Das heißt, du arbeitest, suchst Arbeit, bist selbstständig, oder, mit einer Krankenversicherung als Voraussetzung für das Aufenthaltsrecht deines Partners, du studierst oder bist Person mit ausreichenden Mitteln.

Oder er kann die FZF zum Deutschen nach §28 AufenthG beantragen. Dann müsste er den A1 Deutschtest machen und in Deutschland müsste er im Regelfall den Integrationskurs machen.

(Kommt er nach EU-Recht, dann ist der Integrationskurs nicht obligatorisch aber auch nicht subventioniert. Wenn ihr in D bleiben wollt und er Deutsch lernen will, lohnt es sich evtl., den A1 Deutshtest zu machen und diesen Antrag zu stellen. Ferner wäre die NE nach drei Jahren eine Möglichkeit.)



Er kann jedes Schengen- Land für 3 Monate besuchen. Für viele andere braucht er ein Visum, aber das hängt jew. vom konkreten Land ab. Das selbe gilt für dich. Grundsätzlich darf er mit seinem Pass in weniger Länder einreisen als Du. Für EU-Länder, die nicht Schengen sind  (Irland, GB, RO, BG, CY) kann er nur mit dir zusammen visumfrei einreisen oder hat Anspruch auf ein kostenloses Visum.

Nochmal ganz konkret:

Zitat:
- kann mein Mann direkt ohne Probleme arbeiten in   Deutschland?
- Welche wichtigen Schritte muss ich gehen?
- Welche Papier muss ich hier in SPanien beantragen um nach Deutschland zu kommen?
- Braucht mein Mann ein Visum oder wird die Ehe dann direkt anerkannt?

1. Ja, wenn er die Aufenthaltskarte bekommen hat bei der ABH oder den AT nach§28.
2. Nach eurer Ankunft in D. meldet ihr der Meldebehörde, dass ihr eine Wohnung bezogen habt, danach geht ihr zur ABH, wo ihr entw. die Aufenthaltskarte bekommt oder eine AE.
3. Du musst garnicht beantragen, für ihn reicht das spanische Aufenthaltskartenäquivalent.
4. Visum braucht er nicht. Die ehe wird anerkannt anhand eurer Urkunden.
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nats1986
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 07.04.2011 um 21:04:02
 
vielen Dank für die schnelle Antworten.

Mein Mann und auch wollen alles korrekt machen und haben deshalb total viele Fragen.

Danke an alle!!!
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