Ja, er kann, wenn ihr die Voraussetzungen, die Mutly aufgezeigt hat vorliegen.
Zitat:Ihr könnt nach Deutschland einreisen, dein Partner muss seine spanische Aufenthaltskarte mitbringen, wenn diese keie Vignette im Pass ist.
Du musst nachweisen, dass du in Spanien Arbeitnehmer warst während ihr als eingetragene Partner dort gelebt habt.
Dann bekommt dein Partner eine Aufenthaltskarte in Deutschland. Aber du müsstest, so als ob du nichtdeutscher Unionsbürger wärest, freizügigkeitsberechtigt sein und es fünf Jahre bleiben (dann erwirbt dein Partner das Daueraufenthaltsrecht). Das heißt, du arbeitest, suchst Arbeit, bist selbstständig, oder, mit einer Krankenversicherung als Voraussetzung für das Aufenthaltsrecht deines Partners, du studierst oder bist Person mit ausreichenden Mitteln.
Oder er kann die
FZF zum Deutschen nach §28
AufenthG beantragen. Dann müsste er den
A1 Deutschtest machen und in Deutschland müsste er im Regelfall den Integrationskurs machen.
(Kommt er nach EU-Recht, dann ist der Integrationskurs nicht obligatorisch aber auch nicht subventioniert. Wenn ihr in D bleiben wollt und er Deutsch lernen will, lohnt es sich evtl., den
A1 Deutshtest zu machen und diesen Antrag zu stellen. Ferner wäre die
NE nach drei Jahren eine Möglichkeit.)
Er kann jedes Schengen- Land für 3 Monate besuchen. Für viele andere braucht er ein Visum, aber das hängt jew. vom konkreten Land ab. Das selbe gilt für dich. Grundsätzlich darf er mit seinem Pass in weniger Länder einreisen als Du. Für EU-Länder, die nicht Schengen sind (Irland, GB, RO, BG, CY) kann er nur mit dir zusammen visumfrei einreisen oder hat Anspruch auf ein kostenloses Visum.
Nochmal ganz konkret:
Zitat:- kann mein Mann direkt ohne Probleme arbeiten in Deutschland?
- Welche wichtigen Schritte muss ich gehen?
- Welche Papier muss ich hier in SPanien beantragen um nach Deutschland zu kommen?
- Braucht mein Mann ein Visum oder wird die Ehe dann direkt anerkannt?
1. Ja, wenn er die Aufenthaltskarte bekommen hat bei der
ABH oder den
AT nach§28.
2. Nach eurer Ankunft in D. meldet ihr der Meldebehörde, dass ihr eine Wohnung bezogen habt, danach geht ihr zur
ABH, wo ihr entw. die Aufenthaltskarte bekommt oder eine
AE.
3. Du musst garnicht beantragen, für ihn reicht das spanische Aufenthaltskartenäquivalent.
4. Visum braucht er nicht. Die ehe wird anerkannt anhand eurer Urkunden.