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Findelkind aus dem Ausland - Geburtsurkunde (Gelesen: 3.583 mal)
nini333
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.04.2011 um 01:45:13
 
Hallo,

ich bin kürzlich auf dieses Forum gestossen und schon viele interessante Beiträge gefunden.
Ich hoffe, dass ihr mir ebenfalls weiterhelfen könnt.
Mein Problem ist folgendes:

ich bin ende 30, wurde als Baby aus Korea adoptiert und lebe in Belgien. Die Adoption verlief vor fast 40 Jahren nach deutschen Recht in Belgien. Meine Eltern sind deutsche Staatsbürger die schon vor meiner Adoption nach Belgien ausgewandert sind.

Bisher habe ich meine Pässe problemlos über die deutsche Botschaft in Brüssel bezogen. Heute wollte ich einen neuen Antrag stellen und bin auf folgendes Problem gestossen:
-> Geburtsurkunde
-> Adotionsnachweis.
erschwerend kommt hinzu, dass die Botschaft meine Akte nicht gefunden hat.

Ich soll nun zeitnah mit den fehlenden Dokumenten wiederkommen.

Was ich nicht verstehe ist, dass ich bisher nie Probleme hatte meine Reisepässe ausgestellt zu bekommen(besitze auch noch einen aktuellen, der aber in ein paar Monaten ausläuft) aber mit dem neuen Biometrischen Pass muss man eben diese Dokumente vorlegen.
Ich habe der Botschaft erklärt, dass ich ein Findelkind bin und keine Geburtsurkunde besitze. Allerdings wurde die Geburt im Familienstammbuch festgehalten. Der Eintrag wird aber von der Botschaft nicht anerkannt, da er von einer belgischen Gemeinde / Standesbeamten unterschrieben wurde und nicht von einem deutschen. Ich habe darauf verwiesen, dass die Adoption in Belgien stattgefunden hat.

Ich habe zu Hause in meiner Adoptionsunterlagen (eine dicke Mappe mit vielen Schriftwechseln die mehr als 30 Jahre alt sind) nachgeschaut und u.a folgende Dokumente gefunden:
-> das beglaubigte Adoptionsurteil.
-> weitere beglaubigte Kopien verschiedener Dokumente aus dem Waisenhauses.
-> u.a ein Auszug aus dem Nationalregister welches besagt, dass ich am Datum X in Y geboren wurde.
Mutter und Vater: unbekannt.

In der Botschaft meinten sie zu mir, dass es mehrere vergleichbare Fälle geben würde und ich mit der besagten Akte wiederkommen soll.
Ich habe ihnen gesagt, dass eine Kopie der Akte in Berlin sein müsse und sie doch mit Hilfe meines aktuellen Reisepasses die Unterlagen / Dokumente finden müsste. Die Antwort war, dass ich mich schon selber an die Botschaft in Berlin wenden müsse.
Ich fühle mich ein wenig verschaukelt  weinend und bin ein wenig verzweifelt.
Was soll ich denn nun machen. Ich bin seit fast 40 Jahren Deutsche mit gültigen Ausweis...

Für Euren Rat wäre ich sehr dankbar.

LG


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Mick
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Antwort #1 - 02.04.2011 um 01:56:19
 
Ähm, wo ist denn das Problem, mit der Akte dort hin zu gehen?
Du stellst einen Antrag, also musst Du auch die Nachweise vor-
legen, ist relativ normal. Ist natürlich doof, dass die alten Unter-
lagen bei der Behörde verschütt gegangen sind, aber macht ja
nix, Du hast sie ja noch. Oder habe ich da was falsch verstanden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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nini333
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 02.04.2011 um 02:13:04
 
Danke für die schnelle Antwort  Smiley

das Problem ist, dass ich keine Geburtsurkunde habe. Der Eintrag in das Familienstammbuch sieht die Botschaft als ungültig an, da wie gesagt nicht von einem deutschen Standesbeamten unterschrieben wurde. Der Stempel der belgischen Gemeinde ist nicht gültig. Mir wurde heute gesagt, dass das wertlos sei  weinend

Ich weiss auch nicht, ob sie den Auszug aus dem Nationalregister, die so etwas ähnliches wie eine Geburtsurkunde darstellt akzeptieren werden da ja da eigentlich draufsteht Mutter und Vater unbekannt. Heute sah es jedenfalls nicht so aus.

Ich weiss auch nicht, welche Unterlagen damals in der Botschaft vorgelegt wurden. Das ist fast 40 Jahre her.

Die Katze beisst sich in den Schwanz. Die Botschaft in Brüssel hat meine Unterlagen nicht mehr und ich habe keine gültige Geburtsurkunde.

Wozu dient denn eigentlich die Passnummer? Müssten da nicht bereits Daten im Computer hinterlegt sein?
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Mikael321
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Antwort #3 - 02.04.2011 um 06:43:20
 
nini333 schrieb am 02.04.2011 um 02:13:04:
Smileydas Problem ist, dass ich keine Geburtsurkunde habe. Der Eintrag in das Familienstammbuch sieht die Botschaft als ungültig an, da wie gesagt nicht von einem deutschen Standesbeamten unterschrieben wurde.
>Es geht hier ja um den Nachweis der Deutschen Staatsbürgerschaft und da steht im

StAG § 3

(2) Die Staatsangehörigkeit erwirbt auch, wer seit zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt worden ist und dies nicht zu vertreten hat. Als deutscher Staatsangehöriger wird insbesondere behandelt, wem ein Staatsangehörigkeitsausweis, Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde. Der Erwerb der Staatsangehörigkeit wirkt auf den Zeitpunkt zurück, zu dem bei Behandlung als Staatsangehöriger der Erwerb der Staatsangehörigkeit angenommen wurde. Er erstreckt sich auf Abkömmlinge, die seither ihre Staatsangehörigkeit von dem nach Satz 1 Begünstigten ableiten.


Leider ist es so, das vielen Behörden nicht reicht, wenn man 12 Jahre lang als Deutscher behandelt worden ist. Die Behörden bestehen meist darauf, diesen Erwerbsgrund nachrangig zu behandeln. D. h. beim "Standarddeutschen" wird zunächst geprüft, ob der Standardfall, also der Erwerb der Staatsangehörigkeit durch Geburt, vorliegt. Dazu muss mittels geeigneter Urkunden nachgewiesen werden, dass Vater und Grossvater (und so weiter, man geht aber üblicherweise nur bis 1938 zurück) Deutsche waren. Erst wenn dieser Nachweis scheitert, weil z. B. Dokumente nicht mehr aufzutreiben sind, kommen die abgelaufenen Pässe der letzten 12 Jahre ins Spiel. IMHO ist so ein Verlangen allerdings mit den oben zitierten Vorschriften nicht zu vereinbaren. ( das mögen die Behörden anders sehen )

Ich ( DU ) könnte ja immer behaupten, ( besonders in deinem Fall ) die Unterlagen nicht zu besitzen . Dann müsste dann wieder nach 3.2 entscheiden werden. Wenn du also noch zb. deinen alten Pass hast, könntest du ja schon ca. 20 Jahre nachweisen, und die Bedingung wäre erfüllt. Damit Deutscher Staatsbürger , damit die Pflicht der Deutschen Botschaft dir einen Pass auszustellen.

Manchmal reicht es schon einen rechtsmittelfähigen Ablehnungsbescheid zu verlangen, um ein Umdenken auszulösen .

Zur Not kannst du dir ja in der zwischen zeit bei jedem Deutschen Amt einen Perso besorgen. Zumindest bei Reisen innerhalb der EU und Schengen, reicht der Perso ja völlig aus. Ich würde mich aber damit beeilen, und den Antrag stellen, bevor der Pass abgelaufen ist .

§ 4 des Bundes Perso Gesetzes

Örtliche Zuständigkeit

(1) Örtlich zuständig für die Ausstellung eines Personalausweises und eines vorläufigen Personalausweises ist die Personalausweisbehörde, in deren Bezirk der Ausweisbewerber seine Wohnung, bei mehreren Wohnungen seine Hauptwohnung hat. Ist dem Ausweisbewerber die Stellung eines Antrags am Ort der Hauptwohnung nicht zuzumuten, kann der Antrag auch bei der Personalausweisbehörde am Ort der Nebenwohnung gestellt werden, die ihn unverzüglich an die Personalausweisbehörde am Ort der Hauptwohnung weiterleitet.

(2) Hat der Ausweisbewerber keine Wohnung im Geltungsbereich des Bundesgesetzes über Personalausweise, so ist die Personalausweisbehörde zuständig, in deren Bezirk er sich aufhält.

Also hällst du dich gerade zb. in Aachen auf, ist Aachen zuständig. Bist du gerade in Köln, ist Köln zuständig .
u.s.w. ( Du kannst dir das Amt also aussuchen )

Dann hast du 10 Jahre Zeit, mit der Botschaft zu zanken !! Durchgedreht

Michael

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Stefan-TR
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Antwort #4 - 02.04.2011 um 11:41:08
 
nini333 schrieb am 02.04.2011 um 02:13:04:
das Problem ist, dass ich keine Geburtsurkunde habe. Der Eintrag in das Familienstammbuch sieht die Botschaft als ungültig an, da wie gesagt nicht von einem deutschen Standesbeamten unterschrieben wurde

Fuer dein aktuelles Problem kann ich dir leider nicht helfen. Aber wenn das Schiff geschaukelt ist, dann solltest du dir ernsthaft ueberlegen deine Geburt bei einem deutschen Standesamt nachregistrieren zu lassen. (Bei Auslandsdeutschen ist das Standesamt I in Berlin zustaendig.)

Das ist vermutlich in deiner Konstellation nicht so einfach, aber wenn du diese Prozedur einmal durch hast, dann ist deine Geburt im deutschen Personenstandsregister vermerkt und du kannst dir in Zukunft jederzeit eine deutsche Geburtsurkunde ausstellen lassen.
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nini333
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.04.2011 um 13:39:53
 
Michael und Stefan,

vielen Dank für eure Antworten  Smiley Smiley Smiley

was die deutsche Staatsbürgerschaft angeht, ist es OK. Ich habe in meinen Unterlagen eine Einbürgerungsurkunde gefunden und diese auch mit dem Passantrag abgegeben. Ausserdem habe ich noch im Falles des Falles meine letzten beiden Reisepässe.

Das Problem ist wohl wirklich nur diese Geburtsurkunde. Mal schauen, was die am MO zu besagten Papier sagen.

In der Botschaft habe ich u.a auch mit einer hilfsbereiten Frau gesprochen, die meinte, dass, man versuchen lassen könnte nachträglich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen und diese von einem deutschen Standesbeamten beglaubigen zu lassen um weitere Probleme dieser Art zu vermeiden. Allerdings könnte das kompliziert werden. Aber ich kann ja nicht immer eine komplette Akte vorlegen, sobald nach der Geburtsurkunde verlangt wird. Was ist, wenn ich irgendwann mal heiraten möchte...

Ich bin ein gestresst, weil ich nun Angst habe, dass sie das Adoptionsurteil nicht anerkennen, welches in französischer Sprache verfasst ist und von einer belgischen Gemeinde unterzeichnet wurde. Aber wie gesagt wohnen wir hier und die Adoption ist nach deutschen Recht in Belgien ausgeführt worden. Da ist es doch normal diese Dokumente in diesem Land in der Landessprache ausgestellt zu bekommen. oder?

LG
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Mikael321
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Antwort #6 - 02.04.2011 um 19:55:57
 
nini333 schrieb am 02.04.2011 um 13:39:53:
In der Botschaft habe ich u.a auch mit einer hilfsbereiten Frau gesprochen, die meinte, dass, man versuchen lassen könnte nachträglich eine Geburtsurkunde ausstellen zu lassen und diese von einem deutschen Standesbeamten beglaubigen zu lassen um weitere Probleme dieser Art zu vermeiden.
Sorry aber was soll der Schwachsinn ? Was reflektieren die so auf eine GB Urkunde ? Zum Nachweis der Staatsbürgerschaft (die für die Ausstellung des Passes wichtig ist ) gibt es IMHO nur 4 eindeutige Möglichkeiten . ( GB Urkunde zählt nicht dazu )

1 ) Siehe meine erste Mail  und die 12 Jahre Regelung.
2)  Ein Staatsangehörigkeiten Ausweis .
3 ) Eine Einbürgerungsurkunde .
4 ) Nachweiß der Väterlichen Deutschen Linie zurück bis 1914 .


Also die GB Urkunde dient nicht dem Nachweis. Folglich ist sie auch nicht wichtig für den Pass . Ich würde jetzt maximal die Einbürgerungsurkunde ( Beglaubigte Kopie ) und den alten Pass vorlegen. ( Also zweifach die Deutsche Staatsbürgerschaft nachgeweisen, obwohl einmal schon gereicht hätte ) Wenn die dann nicht wollen, einfach eine schriftliche Ablehnung des Antrags verlangen , und gegebenenfalls klagen .


Michael

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nini333
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 02.04.2011 um 23:34:45
 
Michael, du sprichst mir aus dem Herzen!!!
Ich bin auch schon ganz verzweifelt. Aber die reiten auf dieser Geburtsurkunde rum, als ob es nichts wichtigeres geben würde. Ich habe wie gesagt alle Dokumente zum Nachweis meiner deutschen Staatsangehörigkeit vorgelegt (sogar die Urkunde). Anscheinend sehen sie auch auch kein Problem, was meine Staatsangehörigkeit angeht. Allerdings können sie mir wohl nicht den Pass aushändigen, wenn diese Geburtsurkunde fehlt.
Das bereitet mir alles schon schlaflose Nächte. Ich bin ja nicht vom Himmel gefallen und kann nichts dafür, dass vor ca. 40 Jahren all diese Dokumente nicht so festgehalten wurden wie heutzutage  Griesgrämig

Mit dem Stammbuch hatte ich bisher auch keine Probleme.

Ich habe heute mit einer befreundeten Anwältin gesprochen. Sie meinte, dass ich nächste Woche mit meinem Adoptionsurteil und den anderen Dokumenten zur Botschaft gehen solle und wenn die sich dann wieder quer stellen ihnen sagen, dass ich einen Anwalt mit dieser Sache aufsuchen werde und mich direkt an den Botschafter wenden soll.

Ich habe nun mal als Findelkind keine Geburtsurkunde.

Drückt mir die Daumen. Ich brauche den neuen Pass schon relativ dringend, da ich im September eine Reise nach Australien geplant habe. ich hoffe, dass dieser ganze Mist (sorry) sich bis dahin geklärt hat.

LG
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nini333
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Antwort #8 - 02.04.2011 um 23:38:35
 
hier der Link zur deutschen Botschaft in Brüssel:

http://www.bruessel.diplo.de/Vertretung/bruessel/de/04_20RK/Passangelegenheiten/...

unter Merkblatt Reisepass steht eben Geburtsurkunde und anscheinend haben sie sich nun daran festgebissen.

Und wie gesagt meine Akte ist verschwunden  weinend mag vielleicht beim Umzug der Botschaft passiert sein (die sind vor ein paar Jahren umgezogen)... Trotzdem kommt mir das alles vor wie ein schlechter Witz  weinend
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