Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Wohnfläche Asylbewerber-Welches Gesetz? (Gelesen: 5.430 mal)
Alessa
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Wohnfläche Asylbewerber-Welches Gesetz?
29.03.2011 um 16:48:23
 
Hallo miteinander. Smiley

Wie der Titel schon sagt, bin ich auf der Suche nach dem Gesetz in dem die Wohnfläche für Asylbewerber geregelt ist, insbesondere für die Gemeinschaftsunterkünfte als auch "normaler" Wohnraum.
§44ff AsylVfG sagt ja nichts aus und wenn ich es richtig verstehe zieht das AufenthG hier ja nicht.

Google spuckte mir bei der Suche jedoch meistens Presseartikel aus, in denen von 4,5qm die Rede ist, laut Gesetz, jedoch ohne das betreffende Gesetz zu benennen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass solche Dinge auch von Ländersache sind. Oder etwa doch?

Grüsse Smiley
Zum Seitenanfang
  

Da meine "Beziehung" nicht aufgeführt ist, hier als Sig. Zwinkernd
Studentin, Schwerpunkt Migration- Praktikum Migrationsberatung&Integration-jetzt Ehrenamt.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.206

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnfläche Asylbewerber-Welches Gesetz?
Antwort #1 - 29.03.2011 um 17:35:44
 
Es gibt kein Gesetz, auch wenn das immer wieder durchs Internet spukt.

Es gibt in einzelnen Bundesländern Richtlinien, wie Flüchtlinge aufgenommen, verteilt, untergebracht werden. Schleswig-Holstein hat auf Forderung des Flüchtlingsbeauftragten mal "Mindeststandards" entwickelt. Das lief aber darauf hinaus, dass die Kreise einzelne Unterkünfte "abnehmen" lassen und dann 75 % der Kosten erstattet bekamen – aber ohne klare Mindest-Wohnfläche pro Person, sondern mit rechnerischen Durchschnittswerten.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Alessa
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnfläche Asylbewerber-Welches Gesetz?
Antwort #2 - 29.03.2011 um 18:00:52
 
Reinhard, du rettest mir den Tag - und eine These für meine Bachelorarbeit! Zwinkernd Und ich dachte schon, ich wäre zu dämlich den entsprechenden Gesetzestext zu finden.

Dh. für mich jetzt auf die Suche nach Richtlinien der Bundesländer gehen und dann weiter recherchieren.

Danke für deine Hilfe! Smiley
Zum Seitenanfang
  

Da meine "Beziehung" nicht aufgeführt ist, hier als Sig. Zwinkernd
Studentin, Schwerpunkt Migration- Praktikum Migrationsberatung&Integration-jetzt Ehrenamt.
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.206

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnfläche Asylbewerber-Welches Gesetz?
Antwort #3 - 29.03.2011 um 18:07:08
 
Dann fang in SH mit dem Flüchtlingsbeauftragten des Landtages an, den findest Du auf der Landtagsseite, und wende Dich direkt an seinen Referenten.

Du solltest in jedem Bundesland auch den Flüchtlingsrat fragen, manchmal gibt es von dort "ergänzende" Informationen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Alessa
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnfläche Asylbewerber-Welches Gesetz?
Antwort #4 - 29.03.2011 um 18:23:18
 
Der Tipp ist brilliant. Wie kann ich da bloss danken?
Hätte jetzt neben den Ländern/Kreise, an die (Flüchtlingsräte) bzw. auch AK Asyl, habe ich im ersten Moment gar nicht gedacht, sondern wollte mich quasi von oben runter arbeiten bzw. quer durch.

Ist zwar ein wenig OT, aber hast du bzw. auch noch eine Buchempfehlung?
Habe hier Tobias Pieper vorliegen ("Die Gegenwart der Lager: Zur Mikrophysik der Herrschaft in der deutschen Flüchtlingspolitik") und bin am überlegen mir auch noch das Buch von Vicki Täubig ("Totale Institution Asyl: Empirische Befunde zu alltäglichen Lebensführungen in der organisierten Desintegration") zu besorgen. Das sind wohl nach meiner ersten Recherche DIE geeigneten Bücher die einen flächigen Überblick bieten und vor allem die GU ansprechen.

Hoffe ich werde hier gerade nicht unverschämt mit meinen Fragen.  Smiley
Zum Seitenanfang
  

Da meine "Beziehung" nicht aufgeführt ist, hier als Sig. Zwinkernd
Studentin, Schwerpunkt Migration- Praktikum Migrationsberatung&Integration-jetzt Ehrenamt.
 
IP gespeichert
 
Märchenprinz
Senior Top-Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 581

B., Germany
B.
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnfläche Asylbewerber-Welches Gesetz?
Antwort #5 - 30.03.2011 um 06:13:16
 
Hallo,
weis nicht ob das für Dich relevant ist, aber es gibt auch ne Menge Rechtsprechung zum Thema Wohnraum und Menschenwürde, insb. z.B. die Mindestgröße von Haftzellen. Als Einstiegslektüre eignet sich z.B
BVerfG, 13.11.2007 - 2 BvR 2201/05
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
gc
Senior Top-Member
****
Offline




Beiträge: 725

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnfläche Asylbewerber-Welches Gesetz?
Antwort #6 - 13.04.2011 um 01:37:37
 
Alessa schrieb am 29.03.2011 um 18:00:52:
Und ich dachte schon, ich wäre zu dämlich den entsprechenden Gesetzestext zu finden.


Das Ganze gehört zum Baurecht und ist Ländersache. Das bundesweit geltende Heimgesetz findet auf Obdachlosen- und Asylheime leider keine Anwendung.

In  Berlin legt das Bau- und Wohnungsaufsichtsgesetz des Landes bei Gemeinschaftsunterkünfte usw. eine Mindestfläche vom 6 m2/Person fest, für Kinder unter 6 Jahren 4 m2/Kind, sofern darüber hinaus Gemeinschaftsflächen (Bad, WC, Küche) verfügbar sind. Für abgeschlossenen Wohnraum sind es glaube ich 12 bzw. 9 m2. Nicht zuletzt im Hinblick auf die Menschenwürde, aber auch die Sicherheit der Unterkunft (Evakuierung im Brandfall) ist eine Überbelegung "baupolizeilich" unzulässig.

Andere Länder regeln das z.B in den Verträgen mit den Heimbetreibern (sog. "Mindeststandards").

Manche Länder handeln in diesem Bereich allerdings auch verantwortungslos und haben überhaupt keine Bestimmungen.

Recherchieren würde ich das durch eine Umfrage bei den für die Unterbringung Asylsuchender zuständigen Landesministerien.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 13.04.2011 um 01:47:39 von gc »  
Homepage  
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.206

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Wohnfläche Asylbewerber-Welches Gesetz?
Antwort #7 - 20.04.2011 um 15:26:20
 
Die Flüchtlingsräte der Länder haben gerade eine 70-seitige Broschüre dazu fertiggestellt, in der auf die Unterbringung von Flüchtlingen in allen Bundesländern eingegangen wird. Außerdem werden "ausgelagerte" Unterbringungen in der Ukraine, Türkei, Marokko beschrieben.

Da ich gerade ein paar hundert Exemplare bekommen habe, kann ich sie auf Wunsch auch verschicken (PN oder Mail mit Adresse: Heft per Post).

Außerdem wird "unser" Flüchtlingsrat das Heft unter dem Titel "Schlepper 54" demnächst ins Netz stellen:
http://www.frsh.de/schlepp.htm
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema