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alter Pass mit AE deaktiviert, neuer Pass (inkl. Namensänderung) (Gelesen: 4.371 mal)
Themen Beschreibung: Problemlose Ein-/Rückreise nach D. möglich, oder gibt es Besonderheiten zu beachten?
Markus833
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27.03.2011 um 02:46:15
 
Ein freundliches HALLO in die Runde!

Bevor ich meine Frage stelle möchte ich nur anmerken, dass ich nat. auch das Forum durchwühlt und die SuFu benutzt habe.. ^^ Jedoch hat es meine Fragen nicht restlos klären können. Allerdings möchte ich auf diesem Wege ein großes Kompliment an die fleißigen Helfer und Kommentatoren dieses Forums geben: vieles liest sich hier nicht nur spannender als ein Kriminalroman – es ist Wahnsinn, wie vielen Menschen ihr schon helfen konntet! Große Klasse..

So; nun zu meiner Frage / Fragekombination:

Ich bin seit drei Jahren mit einer Weißrussin glücklich verheiratet. (Sie brachte ein Kind mit in die Ehe, die jetzt „meine“ geliebte Tochter ist.) ^^ Seit 2 Jahren leben wir zusammen in Deutschland; die erste ausgestellte AE geht noch bis Mitte nächsten Jahres.

Beide müssen nun ihre Pässe in sogenannte PP-Pässe ändern lassen, damit sie auch hier in D. von der Botschaft Belarus betreut werden und nicht wg. diverser Bürokratien immer persönlich nach Belarus fahren müssen. Zur Ausstellung/Erteilung der PP-Pässe werden sie nach Weißrussland fahren.

Nach Ausstellung der neuen Pässe werden die alten Pässe – in denen sich die AE befindet – ungültig gemacht. Ist es korrekt, dass einer Rückreise nach D. nichts im Wege steht, wenn die neuen Pässe zusammen mit den entwerteten Pässen an der deutschen Grenze vorgelegt werden? (Schließlich befindet sich die AE dann ja in einem ungültigen Pass. Und obwohl in einem ähnlichen Thread so etwas angedeutet wurde, möchte ich 100% sicher gehen.)

Und zweitens: meine Frau möchte den Aufenthalt vor Ort auch gleich nutzen, um meinen Familiennamen anzunehmen. (Dies haben wir vor 3 Jahren bzgl. bürokratischer Hürden hinsichtlich meiner Stieftochter für nicht sinnvoll erachtet.) Das heißt dann de facto: meine Frau würde nicht nur mit einem ungültigen Pass inklusive AE und einem neuen Pass ohne AE heimkommen – sondern in dem neuen Pass wäre auch ein neuer Nachname.

Müsste man da rechtliche oder organisatorische Schwierigkeiten / Besonderheiten beachten oder reicht es unseren Behörden, wenn sie mit den o.g. Dokumenten und ggf. der  Heiratsurkunde ihre Identität trotz verändertem Nachnamen im neuen Pass beweisen kann? (Zum einen bei der Einreise und zum anderen bei der Übertragung der AE in den neuen Pass?)

Es würde mich sehr freuen, wenn sich jemand findet, der ein wenig Licht in das vorhandene Dunkel bringt!

Vg, Markus
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Antwort #1 - 27.03.2011 um 08:17:41
 
Die Einreise nach Deutschland ist mit "zwei Pässen" - wie von Dir beschrieben - problemlos möglich.
Ob das auch für die Ausreise aus Weißrußland gilt, kann ich Dir allerdings nicht sagen.

Im Falle der Namensänderung in Weißrussland könnte ich mir vorstellen, daß das nicht ganz einfach wird.
Hier würde ich - in erster Linie für die problemlose Ausreise - zu einem Besuch bei der ABH raten.
Bittet die Kollegen um eine Vorabzustimmung zur Visumerteilung; Deine Frau beantragt dann mit neuem Paß+neuem Namen ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland.
Die Ausstellung dauert normalerweise nicht lange, weil ja die Zustimmung nicht mehr abgewartet werden muß, sondern bereits vorliegt.

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Markus833
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Antwort #2 - 27.03.2011 um 15:11:27
 
Vielen lieben Dank für die schnelle Antwort!

Das Elementare und Wichtigste - die neuen Pässe und die problemlose Rückkehrmöglichkeit nach D. - ist ja jetzt geklärt und wir können diesbezgl. aufatmen..  Smiley

Nun stellt sich uns nur die Frage, ob es aktuell mit der Realisierung der Namensänderung für unsere persönliche Situation (meine Frau hat nur 2 Wochen Urlaub bekommen), durchführbar ist - oder wir damit aufgrund der zeitlichen Situation warten sollten.. Denn unabhängig von der schnelleren Bearbeitung durch eine Vorabzustimmung der ABH, sind die Schlangen und damit verbundenen Wartezeiten vor der deutschen Botschaft in Minsk sehr groß.

Zum besseren "logistischen" Verständnis: Wenn die ABH eine Vorabzustimmung erteilt, genügt dann eine einmalige Vorstellung bei der deutschen Botschaft in Minsk für ein nationales Visum zur Einreise nach Deutschland? (Dann bestände evt. die Chance, es innerhalb der 14 Urlaubstage zu schaffen.) Oder ist eine mehrmalige Vorsprache bei der deutschen Botschaft notwendig? Im letzteren Falle wäre es wahrscheinlich sinnvoller mit der Namensänderung zu warten - oder später die bürokratischen Hürden der Namensänderung über die weißrussische Botschaft abzuwickeln; insofern dieser Verwaltungsakt dort per PP-Pass möglich ist.

Vg, Markus

Edit: Eine Frage stellt sich noch. Nehmen wir einmal an, dass die weißrussischen Behörden den Zusammenhang zwischen dem alten Pass mit AE und dem neuen PP-Pass mit Namensänderung, für die Ausreise aus Weißrussland anerkennen. (Schließlich wird der o.g. Zusammenhang durch die schriftliche Bestätigung des dortigen Standesamtes aus-/nachgewiesen.)
Gäbe es für die Akzeptanz bei den deutschen Behörden noch etwas zu beachten? (Muss diesbzgl. eine Apostille angefertigt werden?) Oder akzeptiert die ABH als Identitätsnachweis für die Umschreibung der restl. AE den neuen Pass mit neuem Namen unter Vorlage des alten Passes mit altem Namen (inkl. AE), alles ohne größere bürokratische Hürden / Nachweise?  unentschlossen

Vielen Dank im Vorfeld!
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« Zuletzt geändert: 27.03.2011 um 15:47:20 von Markus833 »  
 
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Antwort #3 - 27.03.2011 um 15:38:49
 
Ganz persönlich würde ich wohl die Namensänderung später machen, auch wenn das vermutlich mehr Geld kostet.

Also einen neuen Paß auf den alten Namen beantragen und erst nach Rückkehr dann eine deutsche Namenserklärung abgeben und anschließend diese bei der weißrussischen AV "in einen neuen Paß verwandeln".

So kann man einer ganze Reihe von denkbaren Problemen ganz sicher aus dem Weg gehen ...
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Antwort #4 - 27.03.2011 um 15:54:05
 
Oh - das war ja eine wahnsinnig schnelle Antwort! (Während ich noch ein "Edit" zu meiner Frage beifügte, kam schon eine Antwort!)

Das ist ja fantastisch - vielen Dank!

Die Antwort war in etwas dass, was in meinem Unterbewusstsein auch schon ein Plätzchen hatte.. ^^ Man möchte zwar immer alles so effizient, schnell und unbürokratisch wie möglich erledigen - aber manchmal ist es wohl doch sinnvoller, einen längeren Weg zurück zu legen und damit "logistischen Komplikationen" aus dem Wege zu gehen. (Was letztendlich ja auch eine EFFIZIENZ bedeutet.) ^^

Nochmals herzlichsten Dank!

Einen schönen Restsonntag,

vg Markus
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Antwort #5 - 27.03.2011 um 16:06:39
 
Markus833 schrieb am 27.03.2011 um 02:46:15:
(Sie brachte ein Kind mit in die Ehe, die jetzt „meine“ geliebte Tochter ist.) ^^ Seit 2 Jahren leben wir zusammen in Deutschland; die erste ausgestellte AE geht noch bis Mitte nächsten Jahres.


Hallo
eine sehr einfache Alternative gäbe es noch.
Bei eurer bisherigen Planung hat die Tochter dann einen anderen Namen wie Mutter und "Vater", ergibt dann immer wieder Fragen.

Dies alles kann man erschlagen in dem man (falls möglich, manchmal stehen geschäftliche Gründe entgegen) den Namen der Ehefrau annimmt, ist in D problemlos möglich.

PS ist natürlich nur möglich falls Ihr nicht schon deinen Namen gewählt habt, wenn ja sehe ich ein Problem wenn die Namensänderung verschoben werden soll, neuer Pass stimmt dann nicht
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Mutly
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Antwort #6 - 27.03.2011 um 18:45:05
 
Petersburger schrieb am 27.03.2011 um 15:38:49:
Also einen neuen Paß auf den alten Namen beantragen und erst nach Rückkehr dann eine deutsche Namenserklärung abgeben und anschließend diese bei der weißrussischen AV "in einen neuen Paß verwandeln".


Ob eine deutsche Namenserklärung in Belarus anerkannt ist, ist eines Frage des belarussischen Rechts und wäre somit erst zu klären. Sonst könnte es sein, dass sie keinen Pass mit dem neuen Namen ausstellen.
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Antwort #7 - 27.03.2011 um 20:12:12
 
Mutly schrieb am 27.03.2011 um 18:45:05:
Ob eine deutsche Namenserklärung in Belarus anerkannt ist,

... wage ich heftig zu bezweifeln.

Ich bin kein Spezialist für Namensrecht, aber meine in Erinnerung zu haben, daß eine ausländische Namenserklärung auf den Namen des deutschen Ehegatten noch keinen deutschen Ehenamen ergibt.
Wenn mich meine Erinnerung also nicht trügt, wäre es schon von daher besser, eine deutsche Ehenamenserklärung abzugeben und diese Namensänderung dann nachträglich durch eine weißrussische Namensänderung auch im Heimatrecht nachzuvollziehen.

Im russischen Rechtsraum wird das dauernd gemacht, daher darf ich für die Vermutung, es ginge auch in Belarus, vielleicht nicht direkt gescholten werden.
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Mutly
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Antwort #8 - 27.03.2011 um 21:21:07
 
Petersburger schrieb am 27.03.2011 um 20:12:12:
Im russischen Rechtsraum wird das dauernd gemacht, daher darf ich für die Vermutung, es ginge auch in Belarus, vielleicht nicht direkt gescholten werden. 


Das war gar nicht mein Ziel. Smiley

Petersburger schrieb am 27.03.2011 um 20:12:12:
und diese Namensänderung dann nachträglich durch eine weißrussische Namensänderung auch im Heimatrecht nachzuvollziehen.


Diesen Schritt, der oben nicht erwähnt wurde, meinte ich, der könnte nötig sein, damit die Namensänderung auch im Belarus gilt.

Nach §10(2) BGBEG wäre eine deutsche Namenserklärung jetzt möglich.

Somit wäre es in Deutschland nicht entscheidend, dass ein neuer Pass ausgestellt wird, es käme darauf an, ob man auch im Heimatstaat den Ehenamen tragen will und eben ob/wie das dort gemacht werden muss.
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Markus833
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Antwort #9 - 28.03.2011 um 13:43:48
 
Herzlichen Dank für die Informationen; es gibt also noch einiges zu überlegen und (im belarussischen Recht) zu recherchieren..  ^^

sigi-n schrieb am 27.03.2011 um 16:06:39:
Dies alles kann man erschlagen in dem man (falls möglich, manchmal stehen geschäftliche Gründe entgegen) den Namen der Ehefrau annimmt, ist in D problemlos möglich.


Diese Variante ist durchaus interessant, allerdings möchte meine Frau nicht, dass ich den Namen ihres Exmannes annehme - und sie selbst würde letzteren gerne ablegen..


Petersburger schrieb am 27.03.2011 um 20:12:12:
Ich bin kein Spezialist für Namensrecht, aber meine in Erinnerung zu haben, daß eine ausländische Namenserklärung auf den Namen des deutschen Ehegatten noch keinen deutschen Ehenamen ergibt.
Wenn mich meine Erinnerung also nicht trügt, wäre es schon von daher besser, eine deutsche Ehenamenserklärung abzugeben und diese Namensänderung dann nachträglich durch eine weißrussische Namensänderung auch im Heimatrecht nachzuvollziehen.

Im russischen Rechtsraum wird das dauernd gemacht, daher darf ich für die Vermutung, es ginge auch in Belarus, vielleicht nicht direkt gescholten werden. 


Wir werden heute mal in der AV anrufen, um für diese Variante verbindliche Auskünfte zu erhalten. (Nicht allles - aber manches ist in Belarus nicht so "frei" und "einfach", wie in Russland.. Relativ gesehen. ^^)


Mutly schrieb am 27.03.2011 um 21:21:07:
Nach §10(2) BGBEG wäre eine deutsche Namenserklärung jetzt möglich.

Somit wäre es in Deutschland nicht entscheidend, dass ein neuer Pass ausgestellt wird, es käme darauf an, ob man auch im Heimatstaat den Ehenamen tragen will und eben ob/wie das dort gemacht werden muss. 


Darf ich diesbzgl. etwas nachfragen? (Danke für den Hinweis auf §10(2) BGBEG.)  Ich kann mir die Umsetzung schwer vorstellen, dass es in Deutschland Zitat: "nicht entscheidend" ist, dass ein neuer Pass ausgestellt wird. (Viell. habe ich auch nur einen Denkfehler.) Denn wenn wir hier die Namenserklärung abgeben (die dann zumindest in Deutschland gültigkeit hat), dann muss dies doch auch irgendwie / irgendwo vermerkt oder registriert werden. (Unabhängig davon, wie man es in Belarus anstellen muss, um dieses auch dort rechtswirksam anerkennen zu lassen.) WÄRE es denn von der ABH realisierbar und/oder wird so gehandhabt, dass bei einer deutschen Namenserklärung NUR die AE im Pass aktualisiert wird - OHNE dass dort im regulären Teil der neue Name steht? Mit meinen nicht rechtssicheren Erkenntnissen war ich bis dato der Auffassung, dass es immer entscheidend ist, einen aktuellen/aktualisierten Pass zu haben..

Hmm. Ich suche gerade nach (m)einem Denkfehler - denn auch meine nachfolgend genannten Varianten lesen sich etwas mühselig und umständlich. Also wenn ich aktuell das Naheliegendste nicht erkenne, dann bitte ich um Korrektur.  Augenrollen


Vorausgesetzt ich interpretiere die zuvor genannten Hinweise richtig (ohne den Hinweis von Mutly, dessen Umsetzung in mir aktuell noch Fragezeichen produziert), dann wären zwei mögliche Abläufe:

Variante 1.) Meine Frau müsste den PP-Pass beantragen (auf ihren jetzigen Namen, damit sie von ihrer AV hier in Deutschland auch betreut wird); wir würden danach hier die AE in den neuen PP-Pass übertragen lassen; danach eine Namenserklärung beim Standesamt abgeben; dies bei der ABH "aktualisieren" lassen; danach diesen Umstand in das belarussische Recht umsetzen lassen (wie oben beschrieben: ob dies möglich ist, versuchen wir heute Nachmittag heraus zu bekommen), um einen neuen PP-Pass mit gemeinsamen Familiennamen zu erhalten. (Der ja dann allerding auch wieder eine Übertragung der AE beinhalten würde.)

Variante 2.) Meine Frau erhält den PP-Pass und kommt mit diesem nach Hause zurück. Sie versucht schon in Belarus nach belarussischem Recht eine Namensänderung durchzuführen - bzw. diese dort anzukurbeln, wenn möglich. (Die Namensänderung dort so durchführen zu lassen, dass sie schon im neuen PP-Pass steht, schließe ich aufgrund der am Anfang genannten Probleme aus. Und die Namensänderung dort durchzuführen, ohne dass sie gleich im PP-Pass eingetragen ist und erst hier über die belarussiche AV endgültig bestätigt wird - dies würde wohl u.U. nicht den gesetzlichen Vorgaben des Passes entsprechen.) Dann hier bei der belarussichen AV die Namensänderung beantragen. Wenn sie per AV den neuen PP-Pass mit aktualisiertem Namen nach belarussischem Recht erhält, müssen wir hier der ABH bestimmt per Apostille die Namensänderung einreichen. (Irre ich mich bzgl. Apostille?) Erst danach überträgt die ABH die AE in den neuen Pass.

Sollte es in etwa so korrekt sein, wäre zu hoffen, dass Mutly´s Weg - den ich logistisch noch nicht nachvollziehen kann - etwas unkomplizierter wäre. ^^


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Antwort #10 - 28.03.2011 um 16:14:48
 
Markus833 schrieb am 28.03.2011 um 13:43:48:
Denn wenn wir hier die Namenserklärung abgeben (die dann zumindest in Deutschland gültigkeit hat), dann muss dies doch auch irgendwie / irgendwo vermerkt oder registriert werden. 


Es würde auf der AE stehen, etwa "in Deutschland X genannt". Genaue Modalitätet wären aber mit der ABH/dem Standesamt zu klären bevor ihr handelt.

Markus833 schrieb am 28.03.2011 um 13:43:48:
Mit meinen nicht rechtssicheren Erkenntnissen war ich bis dato der Auffassung, dass es immer entscheidend ist, einen aktuellen/aktualisierten Pass zu haben.. 


Man muss einen gültigen Pass haben, und der Name im Pass (also nach belarussischem Recht) wäre der rechtliche Name in Belarus und i.d.R. anderen Staaten außer Deutschland bis das nach belarussischem Recht geändert wird.
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Antwort #11 - 28.03.2011 um 18:13:54
 
Petersburger schrieb am 27.03.2011 um 15:38:49:
Also einen neuen Paß auf den alten Namen beantragen und erst nach Rückkehr dann eine deutsche Namenserklärung abgeben und anschließend diese bei der weißrussischen AV "in einen neuen Paß verwandeln".

hmmm, Weißrussland wird auch einen Inlandspass haben (IMHO) .... und dieser kann (wieder IMHO) nicht in einer AV geändert werden, sondern nur in Weißrussland. Und für einen neuen Reisepass (oder Änderung des Names) wird der Inlandspass mit dem neuen Namen nötig sein.
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Antwort #12 - 28.03.2011 um 20:06:09
 
erne schrieb am 28.03.2011 um 18:13:54:
Weißrussland wird auch einen Inlandspass haben (IMHO)

Haben sie nicht mehr. Ein Paß für alles.

Insbesondere vor dem Hintergrund der neuen Schengen-Forderung, daß ein Reisedokument bei Antragstellung "innerhalb der vorangegangenen zehn Jahre ausgestellt" sein muß, für Weißrussen auch keine Vereinfachung.

Ich würde eine modifizierte Variante 1 bevorzugen:
Neuen Paß in Belarus ohne Namensänderung beantragen, unmittelbar nach der Einreise hier erst zum Standesamt gehen wg. der Ehenamenserklärung und dann erst zur ABH.

Die trägt dann in den neuen AE-Aufkleber den weißrussischen Namen ein und als Zusatz: Der Inhaber führt in Deutschland den Ehenamen XYZ.

Die Hoffnung mag trügerisch sein, aber vielleicht gelingt es ja in der weißrussischen AV eher als im Lande, den Namen im Paß in der deutschen Schreibweise eintragen zu lassen.
Ansonsten bleibt es bei der Variante "Der Inhaber ...".
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Antwort #13 - 28.03.2011 um 21:22:39
 
Vielen herzlichen Dank fürs Brainstorming!!  ^^

Wir werden voraussichtlich die letzte Variante von Petersburger praktizieren. Cool Denn es gibt schon kuriose Hürden bzgl. der "normalen" PP-Pass-Ausstellung.. (Letzteres konnte man nach Rücksprache mit der AV erahnen. Die AV in Berlin war überhaupt nicht telefonisch zu erreichen und die AV in Bonn war zwar sehr freundlich - konnte aber auch nichts genaues sagen. Auch nicht zum Pass OHNE Namensänderung. ^^)

Das heißt also, dass schon die "einfache Variante" nicht unbedingt "einfach" wird.  Augenrollen

Nun gut - darüber wollen wir uns aber nicht beschweren; denn was ist schon "einfach". Wichtig ist, dass man überhaupt zum Ziel kommt. Und einen expliziten Grund, dass es in unserem Fall besonders schnell gehen "muss", sehen wir auch selbst nicht. Es ist aber sehr schön zu wissen, dass die richtigen Weichenstellungen zum Ziel führen werden. Und ihr habt uns ganz fantastisch geholfen, die richtigen Weichen zu stellen. (Und auch davor bewahrt, unnötig Geld raus zu pulvern - dafür können wir schon wieder was schönes mit unserer Tochter unternehmen - oder gar ganz etwas aus Unwissenheit vor die Wand zu fahren.)

Wenn es interessiert, werden wir gerne unsere Erfahrungen nach Abschluss der "Gesamtaktion" noch hier einfügen, damit sich andere User in ähnlichen Situationen ebenfalls einen kleinen roten Faden zusammen basteln können.

vg, Markus
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