julios82 schrieb am 05.04.2011 um 19:29:37:Weisst Du, ob in dem Fall für den Mann eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit erteilt wird, mit der er jeden beliebigen Job ausüben darf?
Nein, so wird es wohl nicht laufen. Wenn er im Wege des Ehegattennachzugs nach Deutschland kommt ist der (vorrangige) Zweck seines Aufenthalts ja die Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland - ergo gint es die
AE zum Zwecke des Ehegattennachzugs und nicht zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Wenn seine Frau nach dem Studium ein Jahr beschäftigt gewesen ist, könnten sich beide auf die von mir zitierten Passagen des § 9
BeschVerfV berufend, einen Antrag bei der
ABH stehen in Folge dessen positiver Bescheidung dann beide jede Beschäftigung aufnahmen dürften.
Solange dürfte er nur insoweit zu einer Beschäftigung zugelassen werden, wie seine Frau - siehe § 29 (5) Nr. 1
AufenthG.
Allerdings hast Du womöglich § 27
BeschV im Blick - Du schriebst ja:
julios82 schrieb am 04.04.2011 um 22:04:41:Sein Studium hat er bei einer Berliner Hochschule absolviert und hat den deutschen Abschluss erworben.
Danach sollte er sich auf § 27
BeschV berufen können (auch, wenn es eine Ermessensvorschrift ist) - dort heißt es:
Zitat:Die Zustimmung zu einem Aufenthaltstitel kann zur Ausübung einer der beruflichen Qualifikation entsprechenden Beschäftigung erteilt werden ...
3. Fachkräften mit einem inländischen Hochschulabschluss ...
Die Zustimmung wird in den Fällen der Nummern 3 und 4 ohne Vorrangprüfung nach § 39 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt.
Wichtig: Es müsste sich eben
um eine seiner Qualifikation entsprechende Tätigkeit handeln.
Ich kenne allerdings bislang nur
AE gemäß § 18
AufenthG i.V.m. § 27
BeschV.
Ob so eine "Verbindung" auch mit einer
AE nach § 30
AufenthG möglich ist (im Allgemeinen, und im Besonderen, wenn die Ehefrau per Nebenbestimmung zu ihrer
AE nur eingeschränkt zum dt. Arbeitsmarkt zugelassen ist), vermag ich nicht exakt/abschließend zu beantworten - da ist's besser wir beide warten mal ab, ob ein Experte hier aus dem Board dazu posten kann und mag.
=schweitzer=