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Freund aus Japan braucht ein WHV, spricht allerdings kein Deutsch (Gelesen: 1.885 mal)
primavictoria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Freund aus Japan braucht ein WHV, spricht allerdings kein Deutsch
23.03.2011 um 13:11:02
 
Hallo Zusammen,

leider sieht es, wie ja sicherlich informiert seit, in Japan nicht so gut aus. Die Beben und Tsunami haben viele Gebiete zerstört und die Radioaktivität bringt selbst die Millionen-Metropole Tokio in Gefahr.

Deswegen hat mein japanischer Freund nun Tokio verlassen und ist über einige Umwege nach Deutschland gekommen.

Kurze Infos zu meinen Freund: 27 Jahre alt, nicht-Deutsch-sprechend und japanische Staatsbürgerschaft. Er hat an der Grenze ein Touristenvisum für 3 Monate erhalten. Ein Rückflugticket hat er allerdings nicht.

Nun kam uns in den Sinn, dass wir ihm ein Working-Holiday-Visum organisieren, sodass er für 1 Jahr in Deutschland bleiben kann.
Ich habe allerdings kaum Ahnung wie man so etwas anstellt.

Mein Freund hat sich etwas erkundigt: Anscheinend muss er (da er kein Rückflugticket hat) etwa 4000 Euro (?) Guthaben auf seinem Konto nachweisen.

1. Frage: Ist es möglich, nur für einen kurzen Zeitraum das Geld auf das Konto zu überweisen? Sollte man darauf achten, wann man das Geld auf das Konto überweist o.ä.?

2. Frage: Wo in Deutschland muss man sich bei einer Anmeldung melden? Ich denke bei der Ausländerbehörde richtig?

3. Frage: Wie sieht es mit den Sprachfähigkeiten aus? Muss man da einen gewisses Repertoire an deutschen Vokabeln bieten? Gibt es da eine Art Eignungsprüfung?

Dann hätte ich noch eine kleine zusätzlich Frage. Undzwar, möchte mein Freund sich richtig in die Gesellschaft integrieren. Dazu muss er natürlich die Sprache lernen. Gibt es da so eine Art günstige Integrationkurse oder Sprachkurse? Ich hatte mich diesbezüglich etwas bei einer VHS informiert, doch der Anfängerkurs war leider nicht mehr verfügbar und kostete auch etwas zu viel.

Ich würde mich über jede Art von Tipp oder Rat sehr sehr freuen!!
Ich bedanke mich schon einmal im Voraus und wünsche jedem einen schönen sonnigen Mittwoch.  Zwinkernd

Liebe Grüße, eure primavictoria
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 23.03.2011 um 13:40:03
 
Ich fürchte, das wird alles nicht funktionieren. Ein Visum bekommt er in Japan (dt. Botschaft in Osaka).

Er sollte sich, ggf. mit Dir oder einer guten Dolmetscherin zusammen, so bald wie möglich bei der Ausländerbehörde informieren, ob man dort überhaupt eine Möglichkeit sieht.
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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 23.03.2011 um 13:46:54
 
primavictoria schrieb am 23.03.2011 um 13:11:02:
Working-Holiday-Visum


http://de.wikipedia.org/wiki/Working_Holiday_Visa

sagt:

Zitat:
Äquivalent dazu kann ein japanischer Staatsbürger sein Working-Holiday-Visum für Deutschland ebenso nur vorab in Japan von der deutschen Auslandsvertretung bekommen.


Sieht also eher schlecht aus.

Weitere Infos hier:
http://www.tokyo.diplo.de/Vertretung/tokyo/ja/01__RK/VISA/WHV/TOP.html
(leider nur auf Japanisch)


primavictoria schrieb am 23.03.2011 um 13:11:02:
Ist es möglich, nur für einen kurzen Zeitraum das Geld auf das Konto zu überweisen?

Unwahrscheinlich. Sonst würde sich jeder, der nicht genug Geld hat, mal eben ein paar Tausend Euro für ein paar Tage leihen. Das Geld muss auf ein Sperrkonto eingezahlt werden, von dem monatlich nur ein bestimmter Betrag abgehoben werden kann.

Statt Geld auf einem Sperrkonto müsste es auch mit einer Verpflichtungserklärung gehen. D.h. ein solventer Deutscher bürgt für den Besucher. Natürlich könnte das dann Fragen nach sich ziehen ...

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.03.2011 um 14:17:17
 
Aus dem Wikipedia-Artikel ein weiterführender Link
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Mick
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Antwort #4 - 23.03.2011 um 15:03:57
 
Eduard schrieb am 23.03.2011 um 13:46:54:
Äquivalent dazu kann ein japanischer Staatsbürger sein Working-Holiday-Visum für Deutschland ebenso nur vorab in Japan von der deutschen Auslandsvertretung bekommen.


Sieht also eher schlecht aus.


Seit 15.06.2010 gilt für Japan:

Der AT im Rahmen des Ferienarbeitsaufenthaltsprogrammes  22 kann
auch nach der Einreise bei einer ABH beantragt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Zkai
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Antwort #5 - 23.03.2011 um 15:15:27
 
Ich würde erstmal den nächsten Monat abwarten und gucken was passiert. Um es mal auf den Punkt zu bringen, wenn Tokio sich in eine humanitäre Katastophe verwandelt, wird es vielleicht eine Bundesregelung geben.

Da Japaner unter die "befreundeten" Staaten des § 41 AufenthV fallen, können sie die Anträge auch hier stellen.

Ehrlich gesagt, habe ich schon viel mehr Japaner erwartet, die diese Möglichkeit nutzen um erstmal rauszukommen. Scheint aber wohl nicht so einfach zu sein oder viele scheitern an der Verfügbarkeit der Ausreisemöglichkeiten.. oder wollen halt einfach noch nicht.
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Mutly
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Antwort #6 - 23.03.2011 um 16:13:27
 
Deutsche Botschaft Tokyo
Working Holiday Visa (WHV)

Zitat:
Wo kann das WHV beantragt werden?

Ab dem 15. Juni 2010 kann das WHV weltweit in allen deutschen Botschaften und Konsulaten beantragt werden. Darüber hinaus können junge japanische Staatsangehörige aber auch visumfrei in die Bundesrepublik Deutschland einreisen und bei der zuständigen Behörde (i.d.R. handelt es sich hier um die Ausländerbehörde) vor jeglicher Arbeitsaufnahme eine Aufenthaltserlaubnis für einen Ferienaufenthalt beantragen.


Also, Ferienaufenthalt wie von Mick erwähnt. (Welche AE wäre das und für wie lange?)

Für das eigentlich Working Holiday Visa kann der Antrag vermutlich in der Botschaft eines beliebigen Nachbarlandes gestellt werden. Allerdings sollte man evtl. im Voraus fragen, ob das wirklich ohne weiteres stimmt (es reicht, dass der Antragsteller im Nachbarland Tourist ist) oder ob gemeint wäre, der Antrag könnte dort gestellt werden, wenn der Antragsteller dort mit einer AE lebt.
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primavictoria
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 23.03.2011 um 16:57:19
 
1000 Dank für all eure fabelhaften Antworten. Ich bin extrem begeistert!! Ich werde mich heute Abend mit meinem Freund zusammentun und mich über die Sache noch mal unterhalten. Ich melde mich noch mal.

Wirklich super Support! Besten Dank an euch alle!!
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Mick
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Antwort #8 - 23.03.2011 um 17:00:37
 
Mutly schrieb am 23.03.2011 um 16:13:27:
Für das eigentlich Working Holiday Visa kann der Antrag vermutlich in der Botschaft eines beliebigen Nachbarlandes gestellt werden. Allerdings sollte man evtl. im Voraus fragen, ob das wirklich ohne weiteres stimmt (es reicht, dass der Antragsteller im Nachbarland Tourist ist) oder ob gemeint wäre, der Antrag könnte dort gestellt werden, wenn der Antragsteller dort mit einer AE lebt.

Wofür ist das wichtig? Er ist doch schon hier.

Mutly schrieb am 23.03.2011 um 16:13:27:
Welche AE wäre das und für wie lange?

Wenn ich das richtig in Erinnerung habe:

§ 18 Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 41 Abs. 1 BeschV, 1 Jahr, Zu-
stimmung der Agentur nicht erforderlich.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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