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Arbeitserlaubnis-EU/Freizügigkeit Übergangsregelung? (Gelesen: 842 mal)
Themen Beschreibung: da genaue Prüfung jetzt eigentlich nur Mehrarbeit ist...
dorian gilbert
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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21.03.2011 um 14:49:08
 
Hallo,

ich bin Dorian und neu hier und habe eine kurze Frage.

Meine polnische Freundin ist nun schon seit letzten Jahr in Deutschland gemeldet. Sie hat bis jetzt Deutschkurse absolviert.

Nun hat sie ab Anfang/Mitte April einen Stelle in einem englisch/deutschen Callcenter angeboten bekommen.

Laut gesetzlicher Regelung bräuchte sie ja noch eine Arbeitserlaubnis-EU um anzufangen und Dinge wie Lohnsteuerkarte und Sozialversicherungsausweis zu bekommen.

Aber irgendwie macht das doch keinen Sinn? Eine Arbeitserlaubnis-EU dauert doch laut Auskunft zwischen 2-4 Wochen.
Ab 01. Mai ist diese dann sowieso nicht mehr nötig. Bei richtiger Prüfung (Vorrang etc, Ausschreibung) würde sie sie dann bekommen, wenn sie keine mehr nötig hätte und das Angebot wäre evtl auch weg.

Gibt es eine Art Übergangregelung? D.h. wo das Arbeitsamt nur noch "pro-forma" die Arbeitserlaubnis ausstellt, da eine Prüfung länger dauern würde.

Oder sind wir da wieder im typischen Behördendschungel?

Grüße Dorian




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reinhard
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 21.03.2011 um 15:05:51
 
Nein, sie sollte einfach für den 1. Mai unterschreiben, wenn das geht.

Ansonsten sollte sie sich eine andere Stelle suchen oder beim Arbeitsamt (Agentur...) fragen, ob es in diesem Fall schnell geht. Wenn sie sechs Wochen brauchen, lohnt sich für sie das Verfahren tatsächlich nicht – vor dem 1. Mai darf sie aber nun mal nicht arbeiten.
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