Zitat:wenn es in F ein Schengenfähiger Aufenthaltstitel ist, dann dürfen sie im Rahmen des entsprechenden Reglungen nach D.
Und die entsprechenden Regelungen besagen, dass man sich mit einem solchen Aufenthaltitel bis zu drei Monaten visafrei in Deutschland aufhalten darf (etwa zu Besuchs- oder touristischen Zwecken), man aber keinerlei Leistungs- bzw sonstige Ansprüche hat.
Ich habe das hier nur für souhail_de nochmal ganz deutlich erklärt, weil sonst Dein Post, franky, mal wieder nur dazu geeignet ist, einer ohnehin nicht sicheren Fragestellerin Hoffnungen zu verheißen, die es bezogen auf ihren eigentlichen Fragegegenstand, der
eindeutig in Richtung dauernden Aufenthalt,
AE und sogar Einbürgerung zielte,
nicht gibt.
Dass Du dann auch noch schön nebulös von "entsprechenden Regelungen" fabulierst, erleichtert die Sache zusätzlich ganz unglaublich.
Ich erwarte ausdrücklich
keinen Kommentar, insbesondere
keine PN von Dir - habe hier überhaupt nur gepostet, um der Themenstarterin weitere Verunsicherung zu ersparen und letztmalig meiner Hoffnung Ausdruck zu verleihen, dass Du künftig weniger nur um des Postens willen postest.
=schweitzer=