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Nach der Hochzeit - Steuerklasse, Um-/Anmeldungen... (Gelesen: 5.585 mal)
NadineO.
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Beiträge: 14

Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Nach der Hochzeit - Steuerklasse, Um-/Anmeldungen...
14.03.2011 um 11:33:39
 
Sooo, da bin ich dann mal wieder!
Bisher haben wir nun in Deutschland geheiratet, und sind auch in Deutschland.
Die Hochzeit war am 8.3., und am 12.03. habe ich wieder angefangen zu arbeiten.
Wir haben ihn nun auch hier in Krefeld angemeldet, und müssen in ca 1 1/2 Wochen bei der Ausländerbehörde anrufen, um einen Termin auszumachen.
So weit, so gut.
Jetzt brauche ich aber meine Lohnsteuerkarte.
Wie ich nun herausgefunden habe, kann ich die nicht mehr mal eben beim Einwohnermeldeamt bestellen, sondern muss mich jetzt an das Finanzamt wenden.

Das habe ich natürlich auch gemacht, allerdings, wie auch anders erwartet, keinen ans Telefon bekommen, außer der netten Empfangsdame, die mir auch nicht wirklich helfen konnte.

Soweit ich weiß, muss ich nun dorthin, um meine Lohnsteuerkarte zu beantragen und auch diese wird nur elektronisch sein.  Augenrollen

Aaaaber, da mein Mann ja noch keine Aufenthaltserlaubnis hat, und somit auch keine Arbeitsgenehmigung, in welcher Steuerklasse bin ich denn dann?
Oder bin ich dan für das Finanzamt trotzdem noch ledig, oder wie funktioniert das ganze Spielchen jetzt?

Bisher habe ich, klaro, überall angegeben, dass ich verheiratet bin, aber könnt ihr mir evtl. auch noch Infos geben, wo ich mich überall ummelden muss?

Und in welcher Frist?

Vielen Lieben DANK!!!

Cool

schweitzers Änderung:
Habe Deine neunen Fagestellungen von Deinem
Ursprungsthread
abgetrennt und hierher verschoben, auch den Betreff ein bisschen den neuen, nicht ausländerrechtlichen (daher die Abtrennung) Fragen "angepasst". =schw.=
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« Zuletzt geändert: 14.03.2011 um 12:03:36 von schweitzer »  
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Vinzent2m
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in JVA
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 14.03.2011 um 12:00:16
 
da Du verheiratet bist, dürfte m. E. die Steuerklasse 3 in Frage kommen.
Wenn Dein Mann arbeitet gibt es verschiedene Möglichkeiten beide 4 oder einer 3 und der andere 5
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 14.03.2011 um 13:47:35
 
NadineO. schrieb am 14.03.2011 um 11:33:39:
Aaaaber, da mein Mann ja noch keine Aufenthaltserlaubnis hat, und somit auch keine Arbeitsgenehmigung, in welcher Steuerklasse bin ich denn dann?
Oder bin ich dan für das Finanzamt trotzdem noch ledig, oder wie funktioniert das ganze Spielchen jetzt?



Wenn dein Mann in D gemeldet ist und ihr verheiratet seid, ist die mE genug, um die "bessere" Steuerklasse zu beantragen. Der Aufenthaltstitel spielt keine Rolle. Falls er - hypothetisch gesehen - das Land wieder wegen fehlender AE verlassen müsste, müsste dann wieder die Steuerklasse geändert werden, weil er dann keinen Wohnsitz mehr in D hat.

hge

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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 14.03.2011 um 14:55:19
 
Andererseits:

Wenn die Meldung vor dem 31. Dezember erfolgt, gilt sie rückwirkend zum 1. Januar. Du verlierst also kein Geld. Du hast nur bis zur Änderung höhere Abzüge, die Du dann (natürlich später) zurück bekommst.

Melde es doch einfach schriftlich an das Finanzamt (Brief, 55 Cent...).
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NadineO.
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Krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 14.03.2011 um 19:20:26
 
Vielen Dank euch allen, ich werde einfach morgen früh beim Finanzamt vorbeischauen und das mal checken!!

DANKE
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franky_23
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 15.03.2011 um 09:04:23
 
WEnn dein Mann arbeiten will, dann auf alle Fälle einen Antrag stellen für eine Arbeitserlaubnis.

Diese ist ihm zu gewähren! Wenn im nationalen Visum steht, dass die Arbeitsaufnahme nicht gestattet ist, so ist dies bereits fragwürdig.

Verweise auf 6.4.5 der Verwaltungsvorschriften zum Aufenthaltsgesetz in denen geregelt ist, dass die fehlende Arbeitserlaubnis entweder von Amts wegen oder auf Antrag zu korrigieren ist.

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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #6 - 15.03.2011 um 10:24:35
 
Zitat:
WEnn dein Mann arbeiten will, dann auf alle Fälle einen Antrag stellen für eine Arbeitserlaubnis. 


In der AE, die der Mann bei der ABH bekommt, wird ganz sicher drinstehen "Erwerbstätigkeit gestattet". (Die Arbeitserlaubnis als eigenes Dokument gibt es m. W. nicht mehr.)  Das ist vom Gesetz her so vorgesehen.

Noch kurz zum Thema Steuerklasse. Die Steuerklasse kann geändert werden, sobald der Mann in D unbeschränkt steuerpflichtig ist. Unbeschränkt steuerpflichtig ist er, sobald er in D seinen Wohnsitz genommen hat. Dabei kommt es weniger auf seinen melderechtlichen Status an (Ein weitverbreiteter Irrtum: "ich habe mich doch angemeldet, also habe ich einen Wohnsitz". Tatsächlich müssen sich strenggenommen auch Besucher anmelden, wenn sie länger als 2 Wochen bleiben.), sondern darauf, dass er sich für längere Zeit in D niedergelassen hat. Zwar könnte man bei der Einreise mit einem Hochzeitsvisum und anschließender Hochzeit argumentieren, dass damit alle Voraussetzungen erfüllt sind und die nachfolgende AE-Erteilung nur noch eine Formalität ist, in der Praxis wollen die Behörden aber die AE sehen, bevor sie die Steuerklasse ändern.

Zitat:
Wenn im nationalen Visum steht, dass die Arbeitsaufnahme nicht gestattet ist, so ist dies bereits fragwürdig. 


Naja, es geht ja hier wohl um ein Hochzeitsvisum. Dieses wurde erteilt zu einem Zeitpunkt, als die beiden noch gar nicht verheiratet waren.
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