Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Eibürgerung verschoben wegen Probezeit (Gelesen: 932 mal)
turbulence
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 20
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: bosnisch-herzegowinisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eibürgerung verschoben wegen Probezeit
28.02.2011 um 21:18:02
 
Hallo alle,

Ich habe vor einem Monat einen Antrag zur Einbüregerung nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) gestellt. Vor einigen Tagen habe ich einen Brief von Einbürgerungsstelle bekommen in dem es steht dass meine Einbürgerung vorübergehend gestoppt wird weil ich mich in der Probezeit an meiner neuer Arbietsplatz befinde. Ich wurde gebeten die Wiederaufnahme des Antrags zu beantragen sobald ich aus meiner Probezeit bin.
Ich habe im Forum gesucht und es scheint dass die Probezeit für die Anspruchseinbürgerung unschädlich ist. Gesetz sagt auch nichts über die Probezeit.

Darf die Einbürgerungsstelle von mir dieses verlangen?

Ich möchte einen Anspruch stelln. Ist dies ratsam?

Vielen Dank im Voraus
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Eibürgerung verschoben wegen Probezeit
Antwort #1 - 28.02.2011 um 21:49:48
 
turbulence schrieb am 28.02.2011 um 21:18:02:
Gesetz sagt auch nichts über die Probezeit.


Richtig, und auch in der Verwaltungsvorschrift kommt das Wort
"Probezeit" nicht vor. Es gibt folglich keine Rechtsgrundlage
für das Vorgehen der Behörde. Du kannst also verlangen, dass
der Antrag umgehend weiter bearbeitet wird.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema