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Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Eibürgerung verschoben wegen Probezeit
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Beitrag begonnen von turbulence am 28.02.2011 um 21:18:02

Titel: Eibürgerung verschoben wegen Probezeit
Beitrag von turbulence am 28.02.2011 um 21:18:02
Hallo alle,

Ich habe vor einem Monat einen Antrag zur Einbüregerung nach § 10 StAG (Anspruchseinbürgerung) gestellt. Vor einigen Tagen habe ich einen Brief von Einbürgerungsstelle bekommen in dem es steht dass meine Einbürgerung vorübergehend gestoppt wird weil ich mich in der Probezeit an meiner neuer Arbietsplatz befinde. Ich wurde gebeten die Wiederaufnahme des Antrags zu beantragen sobald ich aus meiner Probezeit bin.
Ich habe im Forum gesucht und es scheint dass die Probezeit für die Anspruchseinbürgerung unschädlich ist. Gesetz sagt auch nichts über die Probezeit.

Darf die Einbürgerungsstelle von mir dieses verlangen?

Ich möchte einen Anspruch stelln. Ist dies ratsam?

Vielen Dank im Voraus

Titel: Re: Eibürgerung verschoben wegen Probezeit
Beitrag von Ralf am 28.02.2011 um 21:49:48

turbulence schrieb am 28.02.2011 um 21:18:02:
Gesetz sagt auch nichts über die Probezeit.


Richtig, und auch in der Verwaltungsvorschrift kommt das Wort
"Probezeit" nicht vor. Es gibt folglich keine Rechtsgrundlage
für das Vorgehen der Behörde. Du kannst also verlangen, dass
der Antrag umgehend weiter bearbeitet wird.

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