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Bedingungen für Familienzusammenführung erfüllt? (Gelesen: 3.198 mal)
sandra84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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06.02.2011 um 12:33:40
 
Hallo,
ich würde mich sehr freuen wenn ihr mir weiterhelfen könnt... ich habe lange in Marokko gearbeitet und komme jetzt zur Arbeit zurück nach Deutschland, möchte dies natürlich nicht ohne meinen Mann. Muss man in Dtl einen Mindestverdienst vorweisen können, bzw eine Mindestgröße der Wohnung haben? Mein Mann ist Lehrer, hat also auch einen seriösen Job, wo er sich hier natürlich noch weiterbilden möchte. Gäbe es Gründe zur Ablehnung des Visas?
Vielen Dank schon mal im Voraus:)
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 06.02.2011 um 12:36:25
 
Du müsstest noch etwas zu Euren Staatsangehörigkeiten sagen.

• Du bist deutsch, sonst noch andere? Eingebürgert? Doppelte Staatsangehörigkeit?
Wie lange in Marokko gelebt, ist die Rückkehr zwingend oder "einfach so"?

• Was ist er? Marokkaner? Kann er Deutsch?
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sandra84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 06.02.2011 um 12:42:04
 
Ich bin Deutsche, und da ich einen neuen Job beginne ist der Umzug zwingend. Ich bin seid 2008 in Marokko, mit kurzer Pause und "Auslandseinsatz". Mein Mann (Marokkaner) hat schon das A1 Zertifikat, würde aber denke ich ohne Probleme auch A2/B1 schaffen.
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erne
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 06.02.2011 um 14:09:43
 
sandra84 schrieb am 06.02.2011 um 12:42:04:
Ich bin Deutsche,

damit greift http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#28

sandra84 schrieb am 06.02.2011 um 12:33:40:
einen Mindestverdienst vorweisen können

sandra84 schrieb am 06.02.2011 um 12:42:04:
und da ich einen neuen Job beginne ist

mit dem du den LU für die Familie sichern kannst?
Wenn ja, kein Problem.
Wenn nein, kann die ABH auf eine Regelausnahme prüfen; da Ihr bereits in Marokko gelebt habt, kann man davon ausgehen, dass es zumutbar ist.

sandra84 schrieb am 06.02.2011 um 12:42:04:
Mein Mann (Marokkaner) hat schon das A1 Zertifikat

vom Goethe Institut? Nicht älter als 1 Jahre? wenn ja, kein Problem.


sandra84 schrieb am 06.02.2011 um 12:33:40:
eine Mindestgröße der Wohnung

eine Wohnung ist relevant, die Größe nicht (da du Deutsche bist)


sandra84 schrieb am 06.02.2011 um 12:33:40:
Gäbe es Gründe zur Ablehnung des Visas?

keine offensichtlichen
(es sei denn, die Sicherheitsüberprüfung outet Euch als Terroristen ... z.B. wegen gleichem Namen und Geburtsdatum wie ein gesuchter Terrorist)

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sandra84
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 06.02.2011 um 14:46:45
 
danke
- ich war beruflich in Marokko und dies ist jetzt nicht mehr möglich vom Arbeitgeber her, deswegen die Rückkehr
- ja er hat die Prüfung beim Goethe Institut abgelegt, also dürfte dies ok sein
- Lebensunterhalt ist ein dehnbarer Begriff, wären 1300-1500€ netto ausreichend?
-wenn er die Visaanfrage in Rabat einreicht, wie lange muss man mindestens rechnen? Kann man nach ca. 3 Monaten schon mit einer Antwort rechnen?
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Antwort #5 - 06.02.2011 um 15:05:41
 
sandra84 schrieb am 06.02.2011 um 14:46:45:
- Lebensunterhalt ist ein dehnbarer Begriff, wären 1300-1500€ netto ausreichend?

das ist ja das Problem, dass die Höhe für den LU von vielen Faktoren abhängt.
Du kannst aber davon ausgehen, dass wenn Ihr keinen Anspruch auf ALG2 habt, der LU gesichert ist. Ob ihr Anspruch habt, kannst Du über diverse online-Rechner selber feststellen ... zumindest in etwa.
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Antwort #6 - 06.02.2011 um 15:31:26
 
sandra84 schrieb am 06.02.2011 um 14:46:45:
danke
- ich war beruflich in Marokko und dies ist jetzt nicht mehr möglich vom Arbeitgeber her, deswegen die Rückkehr


Es könnte sein, dass bei der Ausländerbehörde die Frage aufkommt, aber Du hast dann ja die passende Antwort.


Zitat:
- ja er hat die Prüfung beim Goethe Institut abgelegt, also dürfte dies ok sein


Wenn das Zertifikat älter ist, werden sie einige Sätze auf deutsch mit ihm sprechen – da sind also keine Probleme zu erwarten.

Zitat:
- Lebensunterhalt ist ein dehnbarer Begriff, wären 1300-1500€ netto ausreichend?


Falls Du überhaupt als Deutsche den Lebensunterhalt sichern musst (s.o.): 1500 Euro netto wäre ausreichend.

Zitat:
-wenn er die Visaanfrage in Rabat einreicht, wie lange muss man mindestens rechnen? Kann man nach ca. 3 Monaten schon mit einer Antwort rechnen?


Ja, nach drei Monaten kann es durch sein.
Es gibt aber auch hier im Forum Beispiele, bei denen es zwei oder sechs Monate dauerte – drei Monate ist der Durchschnitt.
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