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Danach eine FzF Zustimmung (Gelesen: 1.982 mal)
Themen Beschreibung: Welche Unterlagen braucht die ABH?
jpeter
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ami
Zeige den Link zu diesem Beitrag Danach eine FzF Zustimmung
20.01.2011 um 09:17:17
 
Nach 7 Monate hat meine bosnische Frau ihr Visum bekommen Smiley

Die Bedarfe waren schwierig, weil ich selbständig bin und habe PK - in solche Fälle empfehle ich einen Rechtsanwalt! Und wenn jemand mehr Infos über unsere erfolgreiche Erfahrung braucht, dann schick mir einen PM und vlt. kann ich mal ein bisschen Hilf anbieten.


---> Dennoch habe ich eine Frage - weißt jemand welche Dokumente, dass wir brauchen (außerhalb Ausweise), wenn meine Frau die ABH in Berlin besucht, um ihr Aufenthaltstitel abzuholen?

z.B. muss ich ihren Krankenversicherungsangebot (den wir gesichert während des Ehegattennachzugsantrags sichern müßten) erst durchführen bevor wir einen Termin bei der ABH machen?

Vielen Dank!
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 20.01.2011 um 16:18:45
 
jpeter schrieb am 20.01.2011 um 09:17:17:
---> Dennoch habe ich eine Frage - weißt jemand welche Dokumente, dass wir brauchen (außerhalb Ausweise), wenn meine Frau die ABH in Berlin besucht, um ihr Aufenthaltstitel abzuholen? 

Die Heiratsurkunde würde wahrscheinlich nicht schaden, sofern sie nicht bereits dort vorliegt.

Im Zweifel sollte das aber bei der ABH zu erfragen sein, welche Unterlagen erforderlich sind, um die AE zu erhalten.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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jpeter
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ami
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Antwort #2 - 21.01.2011 um 09:18:27
 
Danke für die Vorschlage - ich habe ein paar E-mails zu meinem Sachbearbeiter und zur ABH geschickt und versuchte die Nummer zu telefonieren, alle ohne Erfolg.

Vlt. muss ich die ABH erst mal selber besuchen?
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jpeter
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Beiträge: 10

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ami
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Antwort #3 - 21.01.2011 um 10:37:35
 
Meine Frau hat einen Termin bekommen, aber die ABH möchten die folgende Infos:

Zitat:
Ich bitte Sie, folgende Unterlagen mitzubringen (bitte beachten Sie auch die Folgeseite):
      1. Ihren Pass

      2. Pass / Ausweis des Ehegatten (die persönliche Vorsprache Ihres Ehepartners ist erforderlich
      
3. Arbeitsvertrag und Arbeitsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage) sowie Nettoverdienstnachweise der letzten 6 Monate
oder
vom Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder Steuerbevollmächtigten ausgefüllter Prüfungsbericht (www.berlin.de/labo/abh oder auf Nachfrage per Post) über Ihre selbstständige gewerbliche oder freiberufliche Tätigkeit zusammen mit den darin genannten  Unterlagen (z.B. Handelsregisterauszug);
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes sowie
den letzten Steuerbescheid
oder
Nachweis über eigenes ausreichendes Vermögen in den letzten 6 Monaten
oder
Bewilligungsbescheid der Agentur für Arbeit bzw. des Jobcenters oder Sozialamtes

      4. auch von Ihrem Ehemann

      5. Original des Mietvertrages mit Angabe der Wohnungsgröße in qm und Nachweis über monatliche Kosten der Miete bzw. des Wohneigentums

     6. Ein aktuelles biometrisches Passbild (35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichts¬ausdruck und geschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrund)

     7. Gebühr 60,00 EUR

     8. Beiliegender Antrag, ausgefüllt

     9. Anmeldebestätigung


Das macht keine Sinne - während des Antrags haben wir alle diese Infos schon gegeben.


- Betreff #3: Wie kann meine Ehefrau solche Unterlagen anbieten, wenn sie niemals in Deutschland gelebt hatte?

- Betreff #4: Mensch, muss ich wirklich noch mal einen Prüfungsbericht von meinem Steuerberater bestellen?

- Es steht nichts über die KV... warum?
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 21.01.2011 um 12:07:31
 
Deine Frau kann es einfach so machen:

1) Sie meldet sich an.

2) Sie geht zur ABH und unterschreibt den Antrag auf AE. Sie nimmt die Unterlagen mit, die sie mitnehmen will.

Damit ist der Antrag gestellt, der Aufenthalt ist legal - und später, wenn es z.B. um die Einbürgerung geht, wird immer die Zeit ab Antragstellung gerechnet. Falls jetzt noch etwas fehlt, reicht sie das einfach nach und bekommt dann ihren Kleber in den Pass.

Solche Briefe mit Listen, was mitzubringen ist, werden von einigen ABH ohne Ansehen der Akte immer gleich verschickt. Das heißt, sie enthalten eine vollständige Liste aller Unterlagen, ohne im Einzelnen nachzusehen, was schon in der Akte ist.

Insofern sollte sie sich keine Sorgen machen, sondern einfach den Antrag stellen, sobald sie gemeldet ist.
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jpeter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Ami
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Antwort #5 - 21.01.2011 um 15:16:10
 
Danke für die Erklärung!

reinhard schrieb am 21.01.2011 um 12:07:31:
Solche Briefe mit Listen, was mitzubringen ist, werden von einigen ABH ohne Ansehen der Akte immer gleich verschickt. Das heißt, sie enthalten eine vollständige Liste aller Unterlagen, ohne im Einzelnen nachzusehen, was schon in der Akte ist.



Ja, es scheint so - ich habe diese Antwort bekommen:

Zitat:
es ist ausreichend, wenn Sie eine Bescheinigung des Steuerberaters bringen, in der Ihr durchschnittliches Netto-Einkommen der letzten 6 Monate bestätigt wird; Beitragshöhe der Krankenversicherung für Sie und Ehefrau wäre ausreichend.


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