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Ausländerrecht >> Ehe und Familie >> Danach eine FzF Zustimmung https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1295511437 Beitrag begonnen von jpeter am 20.01.2011 um 09:17:17 |
Titel: Danach eine FzF Zustimmung Beitrag von jpeter am 20.01.2011 um 09:17:17
Nach 7 Monate hat meine bosnische Frau ihr Visum bekommen :)
Die Bedarfe waren schwierig, weil ich selbständig bin und habe PK - in solche Fälle empfehle ich einen Rechtsanwalt! Und wenn jemand mehr Infos über unsere erfolgreiche Erfahrung braucht, dann schick mir einen PM und vlt. kann ich mal ein bisschen Hilf anbieten. ---> Dennoch habe ich eine Frage - weißt jemand welche Dokumente, dass wir brauchen (außerhalb Ausweise), wenn meine Frau die ABH in Berlin besucht, um ihr Aufenthaltstitel abzuholen? z.B. muss ich ihren Krankenversicherungsangebot (den wir gesichert während des Ehegattennachzugsantrags sichern müßten) erst durchführen bevor wir einen Termin bei der ABH machen? Vielen Dank! |
Titel: Re: Danach eine FzF Zustimmung Beitrag von Saxonicus am 20.01.2011 um 16:18:45 jpeter schrieb am 20.01.2011 um 09:17:17:
Die Heiratsurkunde würde wahrscheinlich nicht schaden, sofern sie nicht bereits dort vorliegt. Im Zweifel sollte das aber bei der ABH zu erfragen sein, welche Unterlagen erforderlich sind, um die AE zu erhalten. |
Titel: Re: Danach eine FzF Zustimmung Beitrag von jpeter am 21.01.2011 um 09:18:27
Danke für die Vorschlage - ich habe ein paar E-mails zu meinem Sachbearbeiter und zur ABH geschickt und versuchte die Nummer zu telefonieren, alle ohne Erfolg.
Vlt. muss ich die ABH erst mal selber besuchen? |
Titel: Re: Danach eine FzF Zustimmung Beitrag von jpeter am 21.01.2011 um 10:37:35
Meine Frau hat einen Termin bekommen, aber die ABH möchten die folgende Infos:
Zitat:
Das macht keine Sinne - während des Antrags haben wir alle diese Infos schon gegeben. - Betreff #3: Wie kann meine Ehefrau solche Unterlagen anbieten, wenn sie niemals in Deutschland gelebt hatte? - Betreff #4: Mensch, muss ich wirklich noch mal einen Prüfungsbericht von meinem Steuerberater bestellen? - Es steht nichts über die KV... warum? |
Titel: Re: Danach eine FzF Zustimmung Beitrag von reinhard am 21.01.2011 um 12:07:31
Deine Frau kann es einfach so machen:
1) Sie meldet sich an. 2) Sie geht zur ABH und unterschreibt den Antrag auf AE. Sie nimmt die Unterlagen mit, die sie mitnehmen will. Damit ist der Antrag gestellt, der Aufenthalt ist legal - und später, wenn es z.B. um die Einbürgerung geht, wird immer die Zeit ab Antragstellung gerechnet. Falls jetzt noch etwas fehlt, reicht sie das einfach nach und bekommt dann ihren Kleber in den Pass. Solche Briefe mit Listen, was mitzubringen ist, werden von einigen ABH ohne Ansehen der Akte immer gleich verschickt. Das heißt, sie enthalten eine vollständige Liste aller Unterlagen, ohne im Einzelnen nachzusehen, was schon in der Akte ist. Insofern sollte sie sich keine Sorgen machen, sondern einfach den Antrag stellen, sobald sie gemeldet ist. |
Titel: Re: Danach eine FzF Zustimmung Beitrag von jpeter am 21.01.2011 um 15:16:10
Danke für die Erklärung!
reinhard schrieb am 21.01.2011 um 12:07:31:
Ja, es scheint so - ich habe diese Antwort bekommen: Zitat:
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