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Sprachkurs studentin mit freund Hart4 empfänger (Gelesen: 2.500 mal)
matrix1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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18.01.2011 um 13:11:27
 
Hallo,
ich bin seit kurzem mit meinem diplom fertig und suche gerade einen Job, ich bin monentan hart4 empänger , meine Freundin ist aus Russland, sie macht gerade einen Sprachkurs, und sie wohnt seit kurzem bei mir, ich wollte mal fragen was ist brauche um ihre Sponsor zu sein? falls ich arbeiten muss wie viel muss ich verdienen? meine Miete 160euro hoch. Ich bitte um Hilfe. Danke im Vorraus
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #1 - 18.01.2011 um 13:40:20
 
Als Hart4-Empfänger kannst Du sicher nicht als Verpflichtungsgeber in Frage kommen.

Falls eine Eheschließung geplant ist, hängt der Aufenthalt Deiner Ehefrau im Wesentlichen von Deiner Staatsangehörigkeit ab.
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vivooo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: türkisch
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Antwort #2 - 18.01.2011 um 13:44:16
 
Gibt es den da Keine Sonderreglung für die ehemalige Deutscher???
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 18.01.2011 um 13:47:35
 
Das ist vollkommen unabhängig von der Sta./früheren Sta., entweder du hast aureichende Bonität (=Geld), oder nicht.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #4 - 18.01.2011 um 13:47:50
 
vivooo schrieb am 18.01.2011 um 13:44:16:
Gibt es den da Keine Sonderreglung für die ehemalige Deutscher???

Bislang hat sich der TS weder über die derzeitige, noch über die vorherige Staatsangehörigkeit geäußert.
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matrix1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 18.01.2011 um 14:15:44
 
ich bin deutscher Staatbürger. Wie viel muss ich dann verdienen? ich fange ab nächsten Monat als wissenschafliche Mitarbeiter an der Hochschule, aber nur Teilzeitjob . unentschlossen
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #6 - 18.01.2011 um 15:34:34
 
Wenn in Deinem Falle keine Regelausnahme vorliegt, dann spielt Dein Einkommen für den Zuzug der Ehefrau keine Rolle.
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matrix1979
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 18.01.2011 um 19:08:22
 
ich habe aber noch nicht vor sie zu heiraten
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #8 - 18.01.2011 um 19:23:00
 
Frag doch die Ausländerbehörde, was bei ihnen reicht.

Ich denke, Du müsstest mindestens 1500 Euro netto verdienen und die Probezeit erfolgreich überstanden haben,

oder ein Sperrkonto über rund 8.000 Euro einrichten.
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