Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen (Gelesen: 3.669 mal)
c-riouz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
05.01.2011 um 21:10:37
 
hallo an alle,

ich nutze den account meiner freundin, mein name ist Jesse. Smiley Meine Freundin hat mir beim erstellen dieses Beitrags geholfen.

Derzeit bin ich durch ein Austauschprogramm meiner Universitaet aus den USA als internationaler Student an einer deutschen uni immatrikuliert. Dieses Austauschjahr endet im Maerz 2011 und somit auch mein Visum.

Gerne wuerde ich mein Studium in Deutschland fortsetzen und auch an einer deutschen Universitaet beenden und in Deutschland leben. Dazu benoetigt man a) eine Hochschulzugangsberechtigung und b) erforderliche Sprachkenntnisse auf einem gewissen Niveau.

Dieses Niveau der deutschen Sprache fehlt mir im Moment noch (bin derzeit im Sprachkurs B1 - fuer eine Immatrikulation an einer deutschen Uni braucht man aber hoehere Kenntnisse), weshalb mein Plan ist, mich nach Ablauf des Studentenvisums fuer einen Sprachkurs zu bewerben und die Kenntnisse dort zu erwerben.

Dieser Sprachkurs dient also als Vorbereitung fuer meine ordentliche Immatrikulation an einer deutschen Universitaet. Im Internet las ich Folgendes:

"Studienbewerber, die noch keine Zulassung zu einer deutschen Hochschule haben, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Es ist drei Monate gültig und kann nach der Zulassung in eine Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken umgewandelt werden."

Waere dies eine Option fuer mich? Wie muss ich vorgehen und was sind die Voraussetzungen?

Hat hier jemand schon Erfahrung damit, nach einem Austauschjahr in Deutschland zu bleiben und das auf eine Austauschjahr befristete Visum in ein laengeres Visum zu Studienzwecken umzuwandeln?

Vielen Dank!

Jesse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #1 - 05.01.2011 um 21:29:44
 
Du hast jetzt ein Visum für 90 Tage als Student?

Dann kannst Du Dich damit um einen Sprachkurs zur Studienvorbereitung bewerben und auf dieser Grundlage eine AE bekommen. Du musst nicht das Visum ablaufen lassen.

Geh zur Studienberatung für Ausländer ("International Office") und lass Dir die Kurse sagen (z.B. Studienkolleg).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
c-riouz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #2 - 05.01.2011 um 21:38:06
 
Hi Reinhard, danke fuer die Antwort.

nein, mein visum ist nicht fuer 90 tage, sondern ich bin bereits seit April 2010 hier in deutschland an einer deutschen uni (dank eines austauschprogramms mit meiner amerikanischen uni).

das austauschjahr endet aber im maerz 2011. so gesehen hast du recht, mein visum ist noch 90 tage gueltig (ca.) aber insgesamt hatte ich ein 1-jahres-visum.

fuer das austauschjahr waren meine noch nicht perfekten deutschkenntnisse kein problem. wenn ich aber hier bleiben moechte und mich als ordentlicher studi an einer deutschen uni immatrikulieren moechte, brauche ich bessere sprachkenntnisse.

mit einem direkten transfer nach meinem austauschjahr wird es also nichts. daher moechte ich durch sprachkurse hier die geforderten kenntnisse erwerben und mich dann fuer eine zulassung an einer uni bewerben.

im grunde endet also mein studentenvisum, ich muss dann ein sprachkursvisum erwerben, um dann schliesslich wieder ein studentenvisum zu bekommen.

deshalb fragte ich hier, ob mein plan so sinnvoll ist oder es eine bessere alternative gibt.

du meinst also einen sprachkurs zur studienvorbereitung waere ein gutes visum?
danke! Smiley

jesse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #3 - 05.01.2011 um 21:41:37
 
Ich hoffe, Du bist Dir im Klaren drüber, was ein Visum ist und was eine Aufenthaltserlaubnis ist.

Wenn Du wirklich ein Visum hast, geh zur Studienberatung und kläre, ob Du ohne neues Visum eine AE bekommen kannst. Die kennen die studienvorbereitenden Sprachkurse, die haben auch Kontakt mit der zuständigen Ausländerbehörde und können bei der Klärung helfen.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
c-riouz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #4 - 05.01.2011 um 21:52:47
 
ok entschuldigung fuer die verwirrung - habe gerade in meinen passport geschaut:

habe eine aufenthaltserlaubnis nach paragraph 16 abs. 1 aufenthG gueltig bis 31.03.2011

hilft dir dies weiter?  Smiley

danke nochmals

jesse
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #5 - 05.01.2011 um 22:06:20
 
Das ist ja schon die AE zum Studieren. Die Erlaubnis schließt ein, dass Du vorher einen studienvorbereitenden Sprachkurs (z.B. beim Studienkolleg) machen darfst.

Klär das zur Sicherheit noch mal mit dem International Office und der zuständigen Ausländerbehörde. Aber normalerweise solltest Du die AE einfach verlängern können. Die Studienvorbereitung (Sprachkurs) soll allerdings in absehbarer Zeit auch zum Erfolg führen – die C2-Prüfung solltest Du innerhalb dieses Jahres versuchen zu schaffen. Die Ausländerbehörde darf die AE bis zu zwei Jahre verlängern. Insgesamt darfst Du die AE nach § 16, Abs. 1 bis zu zehn Jahren haben, spätestens dann musst Du mit C2, Diplom, Doktorarbeit etc. fertig sein.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
c-riouz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #6 - 18.01.2011 um 11:37:47
 
Hallo nochmal,

mein Studienortwechsel steht jetzt an, ich habe die Möglichkeit, an meiner Wunschuni an einem B2-Sprachkurs teilzunehmen und damit darf ich dann die DSH-Vorbereitung im Wintersemester ablegen und mich dann hoffentlich als "ordentlicher Student" einschreiben.

Soweit mein Plan, ich habe eben die ABH am neuen Studienort angerufen, die sagten mir, im Moment ist noch die alte ABH zuständig, erst wenn ich umgemeldet bin, fordern sie die Akte an und entscheiden dann.

Wer ist denn dann nun für meine Verlängerung meiner AE zuständig?

Zur Erinnerung:

- derzeit an bayrischer Uni, meine letzte Prüfung ist im Februar
- Sprachkurs B2 an neuer Uni beginnt am 01.03., zeitlich passt es also
- habe eine aufenthaltserlaubnis nach paragraph 16 abs. 1 aufenthG gueltig bis 31.03.2011

Wer entscheidet nun über die Verlängerung und wann muss ich mir einen Termin holen?

Bin gerade von dem ganzen Verfahren verwirrt, bitte um Hilfe.

Danke.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #7 - 18.01.2011 um 17:22:56
 
Zuständig ist die ABH am Hauptwohnsitz. Du entscheidest mit Deiner Anmeldung / Ummeldung, wie schnell das geht.

Oder: Du solltest Dich so schnell wie möglich am neuen Wohnort anmelden, damit die ABH zuständig wird. Du kannst dann vermutlich auf deren Internet-Seite feststellen, ob bei einer Verlängerung der AE ein Termin notwendig ist.

Bei uns sollte man vier Wochen vor Ablauf einen Termin vereinbaren.

Bei der neuen Uni gibt es sicherlich auch irgend eine Beratungsstelle für ausländische Studenten (heißt "international office" oder "Auslandsamt" oder so), die können Dir auch helfen. Sie sind ja auf Studenten und Sprachkurse spezialisiert.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
c-riouz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #8 - 18.01.2011 um 17:49:10
 
alles klar, danke. dann muesste ich die ummeldung wohl irgendwann im februar vornehmen, denn meine prüfungen gehen noch bis februar und bis dahin sollte ich schon noch bei der alten uni gemeldet bleiben...

ich hab mir gerade das hier durchgelesen und dort steht unter 16.0.8.1 bzgl Nachweis LU unter anderem:

Den Anforderungen genügt insbesondere
– die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
der Eltern ...
.

Das heisst, wenn ich einen Kontoauszug meines (gut betuchten) Vaters vorlege, ist es bereits ausreichend? oder muss er das geld auf mein konto ueberweisen und ich diesen auszug vorlegen? Praktische erfahrungen?



2. ganz andere frage...

ich habe deutsch sowohl in den usa angefangen zu studieren als auch hier fortgesetzt, weil mein eigentliches ziel und wunsch ist, in deutschland zu leben und zu arbeiten. das studium ist also mittel zum zweck des erlernens der sprache und bot mir die möglichkeit, nach deutschland zu kommen. mein eigentlicher wunsch ist eine ausbildung als kfz-mechaniker in deutschland. wenn ich mich jetzt bei einer firma bewerben würde und gesetzt dem unwahrscheinlichen fall, dass ich genommen werde -ist das eine umwandlung meines visums möglich? oder strafbar?

im obigen link heisst es ja, eine umwandlung zu einem anderen zweck ist nur nach ausreise möglich.

sollte ich also theoretisch genommen werden und würde mein studium gegen eine ausbildung eintauschen wollen....ginge das überhaupt?  hä?

danke nochmal  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.170

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #9 - 19.01.2011 um 12:47:27
 
c-riouz schrieb am 18.01.2011 um 17:49:10:
alles klar, danke. dann muesste ich die ummeldung wohl irgendwann im februar vornehmen, denn meine prüfungen gehen noch bis februar und bis dahin sollte ich schon noch bei der alten uni gemeldet bleiben... [quote]

Du kannst auch einen (neuen) Hauptwohnsitz am neuen Ort haben und noch bei der alten Uni eingeschrieben sein (Nebenwohnsitz), um die Sache zu beschleunigen.


[quote]ich hab mir gerade das hier durchgelesen und dort steht unter 16.0.8.1 bzgl Nachweis LU unter anderem:

Den Anforderungen genügt insbesondere
– die Darlegung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse
der Eltern ...
.

Das heisst, wenn ich einen Kontoauszug meines (gut betuchten) Vaters vorlege, ist es bereits ausreichend? oder muss er das geld auf mein konto ueberweisen und ich diesen auszug vorlegen? Praktische erfahrungen?


Wenn der Vater im Ausland lebt, haben deutsche Behörden vermutlich einen Rest Misstrauen: Sie können ja, wenn Du z.B. einen Unfall hast, nicht auf das Vermögen Deines Vaters zugreifen. Vermutlich wird gefordert, dass er einen Jahresbedarf (12-mal BAFÖG-Höchstsatz) auf ein Konto hier einzahlt, von dem Du dann jeden Monat höchstens 1/12 abheben darfst (Sperrkonto). Danach musst Du nur noch einmal im Jahr zeigen, dass das Sperrkonto weiterhin mit einem Jahresbedarf gefüllt ist.



Zitat:
mein eigentlicher wunsch ist eine ausbildung als kfz-mechaniker in deutschland. wenn ich mich jetzt bei einer firma bewerben würde und gesetzt dem unwahrscheinlichen fall, dass ich genommen werde -ist das eine umwandlung meines visums möglich?


Die Umwandlung eines Visum ist nicht möglich. Aber Du hast ja keines, sondern eine AE.

Nein. Es ist vorgesehen, dass Du mit einer AE für das Studium auch studierst. Eine Umschreibung ist ja in § 16 Aufenthaltsgesetz nahezu ausgeschlossen. Es gibt nur den Absatz 4: Wenn Du fertig studierst hast, darfst Du eine Stelle suchen, die Deinem Abschluss entspicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
c-riouz
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 29

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: derzeit internationaler Student aus USA, moechte Studium hier beenden aber Deutschkenntnisse fehlen
Antwort #10 - 19.01.2011 um 20:24:16
 
hallo reinhard,

danke für deine immer hilfreichen antworten!

also reicht ein kontoauszug meines vaters nicht, komisch, ich dachte das wären anwendungsvorschriften...kann man sich nicht darauf berufen oder sind das lediglich orientierungsleitlinien für die beamten der ABH?

und wenn ich mich (irgendwann) in richtung meines eigentlichen berufswunsches orientieren möchte, müsste ich also vorher wieder ausreisen, richtig?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema