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Studium im Ausland, im letzen Jahr, Vater will plötzlich nicht mehr zahlen (Gelesen: 5.139 mal)
H.Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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23.12.2010 um 20:56:31
 
Ich studiere derzeit in Rumänien (letztes Studienjahr) und habe sowohl die deutsche, als auch die rumänische Staatsbürgerschaft.

Mein Vater hat alleiniges Sorgerecht und ist in Deutschland lebhaft. Meine Mutter, ebenfalls in Deutschland lebhaft, habe ich seit über 12 Jahren nicht mehr gesehen und sie möchte auch nichts von mir wissen. Unterhalt hat sie nie bezahlt, da sie zu wenig verdient.

Die Beziehung zu meinem Vater war nie sehr gut. Seiner Vaterrolle ging er nie wirklich nach; er war eher eine Authoritätsfigur in meinem Leben als ein Vater. In der 9. Klasse schickte er mich nach Rumänien in eine deutschsprachige Schule, da er meinte, es wäre das Besste für mich.

Bis dahin hatte ich mit meinem Vater im Haushalt seiner Freundin gelebt, die ihrerseits zwei Kinder aus einer gescheiterten Ehe hat. Natürlich gab es jede menge Streit. Daher schickte mich mein Vater zu meinen Großeltern Nach Rumänien und blieb weiterhin im Haushalt dieser Frau und ihren Kindern.

Nach meinem Abiturabschluss fing ich in Rumänien ein Studium an. Zwischendurch besuchte ich jährlich meinen Vater, aber jedes mal kam Schreit wegen unsinnigen Sachen auf. Er war--und ist immer noch--sehr gestresst. Seine Beziehung zu seiner Freundin ist ein reiner Chaos. Es gibt immer große Streitereien und irgendwie werde ich jedesmal mit eingemischt, wenn ich zu Besuch da bin.

Vor zwei Wochen trennten sie sich (wiedermal) und sie kamen nach zwei Tagen wieder zusammen. Ich hatte ihm damals geraten, mit ihr endlich mal Schluss zu machen, da sich dieses Spiel sonst bis ins Unendliche wiederholen würde. Irgendwie nahm er dies sehr persönlich, da er gleich darauf anfing, mich zu beschimpfen und mir danach den Hörer auflegte. Auch nachdem ich versuchte, ihn mehrmals zurückzurufen, sagte er mir, ich solle ihn "am [**zensiert**] lecken" und legte mir gleich auf.

Ich ließ ihn für zwei Wochen in Ruhe und sah, dass er mir in dieser Zeit überhaupt kein Geld schickte. Bis dahin kam ich mit dem aus, was er mir auf mein deutsches Konto überwies. Es war nie sehr viel, aber ich wollte auch nicht mehr verlangen, da ich unser ohnehin schlechtes Verhältnis nicht unnötig strapazieren wollte. Also schwieg ich und versuchte, mit dem Geld auszukommen, dass er mir ab und zu schickte (Kindergelt + kleinere Summe).

Ich habe versucht, mit ihm heute zu reden. Er meinte, ich solle ihn doch verklagen und legte mir auf. Nun stehe ich da, in Rumänien, ohne Geldquelle. Ich lebe immer noch bei meinen Großeltern, aber diese würden mich jederzeit rausschmeißen, sollte mein Vater dies verlangen. Es sind viele Jahre vergangen und ich fühle mich bei ihnen immer noch als Fremder.

Heute habe ich versucht, mit dem Jugendamt mein Problem zu besprechen, aber der Herr meinte, ich sollte mich an das Konsulat wenden, da ich schon 22 Jahre alt bin und sie mir leider nicht weiterhelfen können. Ich habe mit dem Deutschen Konsulat für Montag einen Termin ausgemacht, doch bin ich ein wenig unsicher.

Gäbe es irgendwelche Tipps, die mir weiterhelfen könnten?

Vielen herzlichen Dank im Voraus!
Helfried

Edit: Mein ständiger Wohnsitz ist in Deutschland und habe auch vor, so früh wie möglich wieder nach Deutschland zurückzukehren.
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« Zuletzt geändert: 23.12.2010 um 21:10:58 von H.Edi »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.12.2010 um 21:15:40
 
Wenn ich deine Schilderungen richtig deute, geht es dir
nicht um einen Aufenthalt in Deutschland, sondern um die
(weitere) finanzielle Unterstützung durch deinen Vater und
ggf. auch um Hilfe vom Jugendamt. Das ist ja vordergrün-
dig kein ausländerrechtliches Problem. Daher verschiebe ich
das erstmal in sonstige dt. Rechtsgebiete.

Eins noch - ohne dass ich mich da wirklich auskenne- aber es
könnte ein Problem sein, dass dein Vater Kindergeld für dich
erhielt, obwohl du (wohl jahrelang) nicht in D lebtest. Dazu
mögen sich andere noch näher äußern.

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H.Edi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
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Antwort #2 - 23.12.2010 um 21:28:42
 
Zitat:
Wenn ich deine Schilderungen richtig deute, geht es dir
nicht um einen Aufenthalt in Deutschland, sondern um die
(weitere) finanzielle Unterstützung durch deinen Vater und
ggf. auch um Hilfe vom Jugendamt. Das ist ja vordergrün-
dig kein ausländerrechtliches Problem. Daher verschiebe ich
das erstmal in sonstige dt. Rechtsgebiete.

Eins noch - ohne dass ich mich da wirklich auskenne- aber es
könnte ein Problem sein, dass dein Vater Kindergeld für dich
erhielt, obwohl du (wohl jahrelang) nicht in D lebtest. Dazu
mögen sich andere noch näher äußern.



Anscheinend habe ich im falschen Themenbereich gepostet. Ich möchte mich hiermit dafür entschuldigen.

Bezüglich des Kindergeldes: Da mein Wohnsitz sich in Deutschland befindet und der Rumänienaufenthalt nur als vorrübergehend zu sehen ist, wurde beschlossen, dass weiterhin Kindergeld gezahlt werden soll.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 23.12.2010 um 21:35:00
 
H.Edi schrieb am 23.12.2010 um 21:28:42:
Anscheinend habe ich im falschen Themenbereich gepostet. Ich möchte mich hiermit dafür entschuldigen. 

Kein Prob, dafür sind wir ja (auch) da  Cool

H.Edi schrieb am 23.12.2010 um 21:28:42:
wurde beschlossen, dass weiterhin Kindergeld gezahlt werden soll. 

Beschlossen von der Kindergeldkasse?

Mir soll's recht sein. Hab da bissl Zweifel, wenn der tatsäch-
liche Aufenthalt jahrelang im Ausland ist. Aber wie gesagt:
nicht mein Revier. Bin sicher du wirst dazu noch Antworten
erhalten. Mal sehn . . .

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Antwort #4 - 24.12.2010 um 12:41:16
 
Hallo!


und erstmal Frohe Weihnachten.  Smiley

Ich will mal versuchen dir zu antworten, aber ich weiß nicht recht ob dich das viel weiterbringt.
Ich habe ähnliches durch wie du, allerdings hier in Deutschland...von daher weiß ich nicht inwiefern das für dich in Rumänien von Hilfe ist.

Das Jugendamt ist in der Tat nur maximal bis zu deinem 21.Lebensjahr zuständig. Diese Anlaufstelle kannst du also gleich streichen und das ist vielleicht auch besser so, denn aus eigener Erfahrung und der anderer muss ich sagen, dass man keine wirkliche Hilfe bekommt...

Während des Studiums in Deutschland gibt es ja Bafög-Bezug und da kann man einen Antrag auf Vorausleistung stellen und die Rechte gegenüber dem Vater abgeben, so dass sich das Studentenwerk um die Zahlung kümmert und für dich in Vorausleistung geht. Bei einem Studium in Rumänien wird es das allerdings nicht geben. Vielleicht gibt es aber etwas ähnliches dort?!

Zum anderen gibt es an deutsche Universitäten über den ASTA Sozial- und Rechtsberatungen, die kostenlos sind (über den Studienbeitrag den man zahlt) und die kompetent beraten. Wie es nun in Rumänien ist...vielleicht hörst du dich mal um, ob es studentische oder universitäre Initiative gibt, die dir weiterhelfen können.

Prinzipiell denke ich, dass solche Angebote dich mehr weiterbringen würden, als die Deutsche Botschaft.

Arbeitest du nebenbei? Es ist natürlich generell sinnvoller, dich von deinem Vater unabhängig zu machen. Egal was du zwecks Unterhalt anstrebst...das dauert, und du musst ja von irgendetwas leben. Selbst in Deutschland ist das ein Kraftakt und ich konnte mein Abitur auch nur schaffen, da sich Eltern und Schüler aus der Schule zusammengetan haben und mich unterstützten. Sie haben mich abwechselnd über mehrere Wochen bei sich aufgenommen und quasi mitversorgt (also Essen usw.), sonst hätte ich trotz Schülerjob niemals das Jahr bis zur Rechtssprechung und das weitere dreiviertel Jahr bis zur Pfändung meines Vaters durchhalten können (nur weil ein Urteil besteht, heißt das ja nicht, dass auch gezahlt wird).

Und nochmal zum Unterhalt zurück. Ansprüche rückwirkend hast du nicht. Sie werden erst ab dem Tag wirksam, an dem du sie geltend gemacht hast. Also besser schnell als lange warten. Etwas anderes als den Klageweg wird es da nicht geben.
Prinzipiell ist dein Vater aber nach Beendigung deines Studiums auch nicht mehr "zuständig" und du schreibst ja, dass du bald abschließen wirst. Vorsichtig gesagt, du solltest abwägen, ob sich für eventuell nur noch 3-4 Monate der ganze Aufwand lohnt.
(Solltest du Bachelor studieren, dann schau nach, ob ein aufbauendes Masterstudium -in Deutschland- noch zur Erstausbildung gehört)

Du schreibst ja, dass du nach Deutschland zurück möchtet und auch Deutsche bist. Unabhängig von deinem Vater sollte es da unterstützende Möglichkeiten geben (also Sozialleistungen während du nach einem Job suchst u.ä.).

Zum Kindergeld:
Als ich im Ausland war, wurde auch weiter Kindergeld gezahlt. Es waren bei mir allerdings nur 13Monate. Voraussetzung dafür war die Vorlage eines Bildungsplanes, aus dem hervorgeht, dass dieser Aufenthalt zu meiner (Aus)Bildung gehört. Wenn dein Aufenthalt also vorher mit der Kindergeldstelle so abgesprochen war, dann sehe ich da kein Problem. Prinzipiell ist dein Vater der Kindergeldberechtigte und sollte es doch zu Rückforderungen kommen, dann werden die an ihn gerichtet und nicht an dich. Also selbst bei einer horrenden Rückforderung musst du dir den Schuh erstmal nicht überziehen.


Ich hoffe, irgendetwas hiervon konnte dir weiterhelfen.
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Antwort #5 - 24.12.2010 um 14:44:42
 
Zitat:
Beschlossen von der Kindergeldkasse?

Definitiv kann hier natuerlich nur der TS antworten. Aber als vor kurzem fertig gewordener Student weiss ich noch ganz gut, dass die Familienkasse zwecks Kindergeldzahlung mindestens einmal pro Jahr nach einer Immatrikulationsbescheinigung verlangt hat. Das Studium in Rumaenien muss dort also bekannt gewesen sein.
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Antwort #6 - 24.12.2010 um 15:11:29
 
Ich würde anstelle des TS einfach mal die Kindergeldkasse darüber informieren, dass der Vater die Zahlung des Kindergeldes verweigert.

Es gibt doch auch Auslandsbafög, wie andere schon geschrieben haben, das wäre meiner Meinung nach wirklich das Sinnvollste.

Frohe Weihnachten
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Antwort #7 - 25.12.2010 um 16:20:15
 
Linda.1001 schrieb am 24.12.2010 um 15:11:29:
Ich würde anstelle des TS einfach mal die Kindergeldkasse darüber informieren, dass der Vater die Zahlung des Kindergeldes verweigert.


Er ist meines Wissens nicht verpflichtet das Kindergeld auszuzahlen, da er ja der Berechtigte ist, und nicht die TS. Solange er nachweist, dass er ihr irgendwelche Unterstützung gezahlt hat oder angibt den Großeltern Geld für Unterkunft und Verpflegung zahlt, wird da schwer ranzukommen sein.

Linda.1001 schrieb am 24.12.2010 um 15:11:29:
Es gibt doch auch Auslandsbafög

das gibt es, ja. Aber das zu bekommen ist sehr schwer. Selbst bei Auslandsaufenthalten während des Studiums (Praktika, Forschungen, Auslandssemester) sind die Anforderungen sehr hoch. Ich denke nicht, dass die TS damit Erfolg haben wird. Man kann sich aber eine Art Vorab-Info holen. Im Falle Rumänien wäre das Studentenwerk in Chemnitz zuständig:

Studentenwerk Chemnitz-Zwickau
Anstalt des öffentlichen Rechts
- Amt für Ausbildungsförderung -
Postfach 10 32
09010 Chemnitz

Tel.: 0371 / 5628450
Fax: 0371 / 5628455
E-Mail: auslands.bafoeg@swcz.de
Internet: http://www.studentenwerk-chemnitz-zwickau.de

von: http://www.das-neue-bafoeg.de/de/441.php?V=list&et=EUR&land=RO


und hier vielleicht etwas mehr zu den Gesetztestexten:

http://www.das-neue-bafoeg.de/de/204.php



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Ulf
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Antwort #8 - 26.01.2011 um 18:20:58
 
paulienchen schrieb am 25.12.2010 um 16:20:15:
das gibt es, ja. Aber das zu bekommen ist sehr schwer.


Normales Auslandsbafög nach § 5 sollte es auch nicht geben, sondern eines für Auslandsdeutsche nach § 6. Rumänisches Bafög, so erhältlich, ist abzuziehen.


Sollte es hart auf hart kommen, wäre ein Notgroschen für die Fahrt nach Passau vorzuhalten. In Deutschland dann Wohnsitznahme & Sozialleistungen. um nächstmöglichen Zeitpunkt (jetzt!) für Studienplätze an deutschen Hochschulen bewerben.

Gruß, ULF
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Antwort #9 - 26.01.2011 um 18:42:47
 
Auch du Ulf solltest erkennen können, dass der Thread bereits seit knapp einem Monat ruht, der TS seit 23.12.2010 um 21:50:15 nicht mehr online war und schon Antwort #4 nicht mehr zu Kenntnis genommen hat.

Irgendwie macht es für mich keinen Sinn, hier noch Posts anzubringen, daher... geschlossen

@TS... solltest du irgendwann mal wieder online sein und dein Thema fortführen wollen, kurze/r PN oder ModAlarm... Zwinkernd

Daddy
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