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Heirat mit "Emergency Certificate" (Gelesen: 959 mal)
Keana
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i4a rocks!


Beiträge: 21

Frankfurt, Hessen, Germany
Frankfurt
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat mit "Emergency Certificate"
10.12.2010 um 18:59:23
 
Hallo,

mein Verlobter hat heute sein "Emergency Certificate" von der Botschaft erhalten. Ist dies das sog. Passersatzpapier?

Laut Aussage unseres Anwaltes könnte es möglich sein, damit zu heiraten. Alle Papiere liegen bereits beim Standesamt, sind geprüft und warten nur noch auf das OK des Oberlandesgerichts (Ehefähigkeit) das sich bislang jedoch weigerte die Prüfung vorzunehmen, da kein gültiger Reisepass vorlag. Wie ist eure Meinung hierzu?

Wir sind jetzt auch noch am überlegen ob es sinnvoller ist, zuerst zum Standesamt damit zu gehen (am Montag) und dann zur Ausländerbehörde. Es kann natürlich sein, dass sich der Sachbearbeiter der ABH dann übergangen fühlt und riesigen Ärger macht. Wir sind uns da total unschlüssig und unser Anwalt ist momentan leider im Krankenhaus.  hä? hä?

Wäre super, wenn ihr uns da helfen könntet. Dafür allerbesten Dank im Voraus.

Viele Grüße,
Keana
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Bayraqiano
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat mit "Emergency Certificate"
Antwort #1 - 10.12.2010 um 19:24:43
 
Keana schrieb am 10.12.2010 um 18:59:23:
Ist dies das sog. Passersatzpapier?


Das ist ein Dokument, mit dem ein indischer Staatsbürger, der keinen Reisepass besitzt, bei zurück nach Indien (one way) reisen darf.

http://www.cgisf.org/passport/ppts_ec.html
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