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Wegfall Visumpflicht für Bosnien und Herzegowina (Gelesen: 3.352 mal)
Bubamaruska
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08.12.2010 um 17:09:45
 
Als erstes möchte ich alle Anwesende aus Sarajewo grüssen lassen und einen Lob an das info4alien Team aussprechen. Smiley

Ich bin Bosnische Staatbürgerin und möchte am 20 Dezembar meinen Ehemann ( einen Österreicher) besuchen. Da Bosnische Staatsbürger ab dem 15 Dezembar für 3 Monate im Halbjahr visumfrei verreissen können wollte ich mir Klarheit verschaffen.

Also, ich habe:

1) einen neuen biometrischen Pass
2) eine internationale Heiratsurkunde
3) den Meldezettel meines Mannes ( die Adresse wo ich mich absetzen werde)
4) eine vom Notar beglaubigte Kopie des Passes meines Ehemannes
5) eine Krankenversicherung für Österreich

Jetzt habe ich von einpaar Serbischen Freunden ( die nach dem Visumwegfall für Serbien verreisst sind) gehört das von Ihnen an den Grenzübergängen eine Krankenversicherung für  volle 90 Tage verlangt wird und ebenfalls ein Rückfahrticket.

Also, ich möchte nur 10 Tage in Österreich bleiben und ich werde zurück nach Sarajewo fahren mit meiner Schwägerin ( mit dem Auto) am 30. 12. 2010.

Also, kann man mir Probleme machen oder mich zurückweissen wenn ich eine Krankenversicherung nur für 10 Tage habe und kein  Rückfahrticket?

Ebenfalls habe ich gehört/gelesen das man pro Tag 50 euro nachweissen muss sonst können die Beamten den Eintritt in EU verweigern.

Ich möchte noch nicht eine AG  für Österreich beantragen da ich bis Anfang April einiges in meiner Heimat zu erledigen habe.

Danke im voraus für Eure Antworten.

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Daddy
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Antwort #1 - 09.12.2010 um 19:02:36
 
Hi...

Bubamaruska schrieb am 08.12.2010 um 17:09:45:
1) einen neuen biometrischen Pass

Das ist gut... Zwinkernd

Bubamaruska schrieb am 08.12.2010 um 17:09:45:
2) eine internationale Heiratsurkunde

Nicht notwendig, kann aber nicht schaden...

Bubamaruska schrieb am 08.12.2010 um 17:09:45:
3) den Meldezettel meines Mannes ( die Adresse wo ich mich absetzen werde)

Hilfreich...

Bubamaruska schrieb am 08.12.2010 um 17:09:45:
4) eine vom Notar beglaubigte Kopie des Passes meines Ehemannes

Kann nicht schaden, aber für eine Besuchsreise nicht zwangsläufig erforderlich...

Bubamaruska schrieb am 08.12.2010 um 17:09:45:
5) eine Krankenversicherung für Österreich

Notwendig...

Bubamaruska schrieb am 08.12.2010 um 17:09:45:
Jetzt habe ich von einpaar Serbischen Freunden ( die nach dem Visumwegfall für Serbien verreisst sind) gehört das von Ihnen an den Grenzübergängen eine Krankenversicherung fürvolle 90 Tage verlangt wird und ebenfalls ein Rückfahrticket.

Vielleicht wollten sie 90 Tage bleiben?

Bubamaruska schrieb am 08.12.2010 um 17:09:45:
Also, kann man mir Probleme machen oder mich zurückweissen wenn ich eine Krankenversicherung nur für 10 Tage habe und kein Rückfahrticket?


Lies einfach mal Art. 5 Abs. 1 lit. c) SGK...

Zitat:
Er muss den Zweck und die Umstände des beabsichtigten Aufenthalts belegen, und er muss über ausreichende Mittel zur Bestreitung des Lebensunterhalts sowohl für die Dauer des beabsichtigten Aufenthalts als auch für die Rückreise in den Herkunftsstaat oder für die Durchreise in einen Drittstaat, in dem seine Zulassung gewährleistet ist, verfügen oder in der Lage sein, diese Mittel rechtmäßig zu erwerben.


Solange du plausibel machen kannst, dass du nur 10 Tage bleiben möchtest, dann sollte dem Kollegen auch eine 10 Tage gültige KV ausreichen.

Bubamaruska schrieb am 08.12.2010 um 17:09:45:
Ebenfalls habe ich gehört/gelesen das man pro Tag 50 euro nachweissen muss sonst können die Beamten den Eintritt in EU verweigern. 

Das hängt mit dem oben zitierten Artikel zusammen... den Satz für AUT habe ich allerdings gerade nicht im Kopf (variiert etwas), aber 50 EUR ist eine passende Größe.
Sofern du nachweisen kannst, dass du zB kostenlos Kost und Logis bekommst, kann von dem Betrag auch nach unten abgewichen werden.

Alles in allem kann dir allerdings niemand eine Garantie geben, dass du vollkommen problemlos einreisen kannst... Du musst damit rechnen, dass man in den ersten Tagen nach Wegfall der Visumspflicht erst einmal genauer hinschaut.

Daddy
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Bubamaruska
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Antwort #2 - 09.12.2010 um 20:00:03
 

Danke! Smiley

Daddy schrieb am 09.12.2010 um 19:02:36:
Vielleicht wollten sie 90 Tage bleiben?


Wollten sie nicht. Smiley  Wer hat schon 90 Tage Urlaub? Smiley

Ich wollte eigentlich noch abwarten, aber ich habe im Januar und Februar so vieles zu erledigen so das ich mitte Dezembar oder erst Anfang März zu meinem Mann fahren kann.

Ich hoffe es wird sich nicht der Stress wiederholen den ich immerwieder hatte bei der Beantragung eines Visums bei den verschiedenen Botschaften. Zwar wurde ich nie abgelehnt, aber war immer mit 1 kg Dokumenten unterwegs ( bei der Antragstellung fuer ein Turistenvisum oder ein Stipendiumvisum).


Gruss!
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Petersburger
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Antwort #3 - 09.12.2010 um 21:21:15
 
Außer bei Reisen nach Österreich (dort gilt halt "nur" nationales, österreichisches Recht) halte ich die Kopie der Heiratsurkunde wie des Passes des österreichischen Ehemannes für zentrale Dokumente.

Mit diesen beiden Dokumenten belegst Du, daß Du Familienangehöriger eines Unionsbürgers bist.

Damit - um es mal ganz vorsichtig auszudrücken - ist die Meßlatte für eine Zurückweisung an der Grenze deutlich höher als für andere Bosnier.

So richtig deutlich formuliert ist das zwar meines Wissens nur in der ständigen Rechtsprechung des EuGH zu solchen Fragen - z.B. das MRAX-Urteil - aber das ist ja schließlich auch nicht irgendein Gericht.
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Antwort #4 - 09.12.2010 um 22:00:40
 
Petersburger schrieb am 09.12.2010 um 21:21:15:
Damit - um es mal ganz vorsichtig auszudrücken - ist die Meßlatte für eine Zurückweisung an der Grenze deutlich höher als für andere Bosnier.


Das verstehe ich nicht! Würde ich in AT bleiben wollen könnte ich ja gleich nach der Einreise eine Familienzusammenführung beantragen ( oder sogar noch früher, ali ich ein Turistenvisum hatte oder auch über die AT Botschaft in meinem Heimatland). Mein Mann hat eine Eigentumswohnung, ist AT Buerger, hat einen guten Job ( anerkannt und gut bezahlt). Das möchte ich  noch nicht, denn ich habe es nicht eilig. Smiley Ich möchte ja nur Weihnachten mit meinem Ehemann in AT verbringen.

Also, ich habe nie darüber nachgedacht das man mich wegen der Ehe mit eine EU Bürger zurueckweissen wuerde.  Meine Frage hatte sich an die KV und Untarhalt wärend des Besuches gerichtet. Ich wollte wissen wieviel Bargeld ich bei mir haben sollte und ob eine 10-15 Tage lange KV ausreichend ist weil ich ja nur 10 ( höchstens 15 Taga bleiben möchte).

Deine Antwort hat mich verwirrt. Ich habe doch viel mehr Gründe auszureisen, denn ich nutze nicht mal mein Recht auf eine Familienzusammenführung sondern nur das Recht Visumfrei meinen Ehemann zu besuchen.
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Antwort #5 - 09.12.2010 um 22:07:29
 
Petersburger schrieb am 09.12.2010 um 21:21:15:
So richtig deutlich formuliert


§5(4) der RL 2004/38

Zitat:
(4) Verfügt ein Unionsbürger oder ein Familienangehöriger, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, nicht über die erforderlichen Reisedokumente oder gegebenenfalls die erforderlichen Visa, so gewährt der betreffende Mitgliedstaat dieser Person jede angemessene Möglichkeit, sich die erforderlichen Dokumente in einer angemessenen Frist zu beschaffen oder übermitteln zu lassen oder sich mit anderen Mitteln bestätigen zu lassen oder nachzuweisen, dass sie das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt genießt, bevor er eine Zurückweisung verfügt.


Petersburger schrieb am 09.12.2010 um 21:21:15:
Damit - um es mal ganz vorsichtig auszudrücken - ist die Meßlatte für eine Zurückweisung an der Grenze deutlich höher als für andere Bosnier.


Allerdings nur im EU-Land (außer Österreich), in dem sich der EU-Ehegatte aufhält, auch das müsste man, wenn danach gefragt wird, belegen können.


Bubamaruska schrieb am 09.12.2010 um 22:00:40:
Also, ich habe nie darüber nachgedacht das man mich wegen der Ehe mit eine EU Bürger zurueckweissen wuerde.


Nachtrag, da ich diesen Beitrag erst jetzt sehe:
Dem ist in deinem Fall wohl nicht so.

In vielen Ländern, auch Deutschland, kann der Ehegatte eines Staatsangehörigen die FZF nicht nach der Einreise ohne Visum bzw. als Besucher beantragen.
Dass man einen Ehegatten im Inland hat, kann aber die Rückkehrbereitschaft in Frage stellen, da man vermuten kann, dass der Ausländer das FZF-Verfahren umgehen will und weil die Bindung zum Ehegatten wichtiger ist als zum Wohnort.

Allerdings kannst du deine Rückkehrbereitschaft belegen.

Ferner, Österreich ist da eine Ausnahme - jeder, der sich legal in Österreich aufhält, auch als Besucher, kann die FZF im Inland beantragen.

(Nur gibt es keine Fiktionswirkung, wird während des Besuches nicht über den Antrag entschieden, so muss man rechtzeitig ausreisen und das Visum bei der Botschaft abholen, sonst wird die Aufenthaltsbewilligung im Inland erteilt.)
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Antwort #6 - 09.12.2010 um 22:16:52
 
Mutly schrieb am 09.12.2010 um 22:07:29:
Allerdings nur im EU-Land (außer Österreich), in dem sich der EU-Ehegatte aufhält, auch das müsste man, wenn danach gefragt wird, belegen können.


Das habe ich leider nicht verstanden. Mein Mann ist ein AT Bürger, lebt in AT, arbeitet in AT. Wo sollte das Problem eigentlich liegen?

Ich war mir nur nicht sich mit der KV und jetzt erst kommt das Kopfzerbrechen.  hä?

Kann mir das jemand nocheinmal erleuten?
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Antwort #7 - 09.12.2010 um 22:17:39
 
Ich wollte eigentlich auf das MRAX-Urteil, Rz. 61+62 hinaus.

Mutly schrieb am 09.12.2010 um 22:07:29:
Allerdings nur im EU-Land (außer Österreich), in dem sich der EU-Ehegatte aufhält, 

... sowie in allen andern Ländern, die auf dem Reiseweg ggf. durchquert werden.


Bubamaruska schrieb am 09.12.2010 um 22:16:52:
Kann mir das jemand nocheinmal erleuten? 

Oh, dann sind wir wohl von einer falschen Voraussetzung ausgegangen.

Hier geht es um deutsches Ausländerrecht - nicht um österreichisches.

Daher war ich fälschlicherweise davon ausgegangen, daß Dein Mann in Deutschland sei, da Du sonst hier nicht fragen müßtest.
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Antwort #8 - 09.12.2010 um 22:39:51
 
Mutly schrieb am 09.12.2010 um 22:07:29:
Allerdings kannst du deine Rückkehrbereitschaft belegen.


Wie?

Ich habe wirklich vor zurück in mein Heimatland zu fahren, noch vor Silvester!

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Antwort #9 - 09.12.2010 um 22:48:00
 
@Bubamaruska

Es war eigentlich schon alles gesagt.... leider haben dich die Antworten etwas verwirrt, da die Antwortenden davon ausgegangen sind, dass dein AUT- Ehemann in DEU lebt. Somit wäre EU- Recht passend gewesen.
Da dein AUT- Ehemann aber in AUT lebt, kannst du dich nicht auf EU- Recht berufen.

Das alles ändert aber nichts an meiner ersten Antwort... Zwinkernd

@all... auch wenn es nicht absichtlich ist, aber lest euch bitte den Ausgangssachverhalt genau durch, bevor ihr den/die TS verwirrt... Danke!

Daddy
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Antwort #10 - 09.12.2010 um 23:02:15
 
Daddy schrieb am 09.12.2010 um 22:48:00:
Das alles ändert aber nichts an meiner ersten Antwort...


Super vielen Dank! Smiley

Alles liebe und das Forum ist super!
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