Petersburger schrieb am 09.12.2010 um 21:21:15:So richtig deutlich formuliert
§5(4) der RL 2004/38
Zitat:(4) Verfügt ein Unionsbürger oder ein Familienangehöriger, der nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaats besitzt, nicht über die erforderlichen Reisedokumente oder gegebenenfalls die erforderlichen Visa, so gewährt der betreffende Mitgliedstaat dieser Person jede angemessene Möglichkeit, sich die erforderlichen Dokumente in einer angemessenen Frist zu beschaffen oder übermitteln zu lassen oder sich mit anderen Mitteln bestätigen zu lassen oder nachzuweisen, dass sie das Recht auf Freizügigkeit und Aufenthalt genießt, bevor er eine Zurückweisung verfügt.
Petersburger schrieb am 09.12.2010 um 21:21:15:Damit - um es mal ganz vorsichtig auszudrücken - ist die Meßlatte für eine Zurückweisung an der Grenze deutlich höher als für andere Bosnier.
Allerdings nur im EU-Land (außer Österreich), in dem sich der EU-Ehegatte aufhält, auch das müsste man, wenn danach gefragt wird, belegen können.
Bubamaruska schrieb am 09.12.2010 um 22:00:40:Also, ich habe nie darüber nachgedacht das man mich wegen der Ehe mit eine EU Bürger zurueckweissen wuerde.
Nachtrag, da ich diesen Beitrag erst jetzt sehe:
Dem ist in deinem Fall wohl nicht so.
In vielen Ländern, auch Deutschland, kann der Ehegatte eines Staatsangehörigen die
FZF nicht nach der Einreise ohne Visum bzw. als Besucher beantragen.
Dass man einen Ehegatten im Inland hat, kann aber die Rückkehrbereitschaft in Frage stellen, da man vermuten kann, dass der Ausländer das FZF-Verfahren umgehen will und weil die Bindung zum Ehegatten wichtiger ist als zum Wohnort.
Allerdings kannst du deine Rückkehrbereitschaft belegen.
Ferner, Österreich ist da eine Ausnahme - jeder, der sich legal in Österreich aufhält, auch als Besucher, kann die
FZF im Inland beantragen.
(Nur gibt es keine Fiktionswirkung, wird während des Besuches nicht über den Antrag entschieden, so muss man rechtzeitig ausreisen und das Visum bei der Botschaft abholen, sonst wird die Aufenthaltsbewilligung im Inland erteilt.)