Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Finanzielle Sprachkurs-Förderung für Familienangehörigen des Unionsbürgers (Gelesen: 2.618 mal)
azzurro
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 24
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Finanzielle Sprachkurs-Förderung für Familienangehörigen des Unionsbürgers
05.11.2010 um 10:37:26
 
Hallo,

Nicht-EU Familienangehörige des Unionsbürgers sind zu Ihm nach D zugezogen. Die Angehörige sind vom Unionsbürger finanziell abhängig. Die Angehörige haben sehr geringe Deutschkenntnisse und würden gerne die Sprache (z.B. bei eine VHS) lernen. Kann man in diesem Fall mit eine finanzielle Unterstützung von Staat oder EU rechnen? Gibt's etwas ähnliches?

MfG
azzurro
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Finanzielle Sprachkurs-Förderung für Familienangehörigen des Unionsbürgers
Antwort #1 - 05.11.2010 um 10:59:46
 
Um das beantworten zu können, müssten eine Reihe von Detailfragen geklärt werden, unter anderem:

Besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. könnte eine solche (über Arbeitsverwaltung bzw. ABH) ausgesprochen werden?

Besteht Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II?

Ist der/die Angehörige selbst EU-Bürgerin?

Ich empfehle sehr das Aufsuchen einer "Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer (MBE)" in der Nähe. - Entsprechende Ansprechpartner sind bei den Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk, Caritasverband, DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband) zu erfragen.


=schweitzer=
Zum Seitenanfang
  

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
azzurro
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 24
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Finanzielle Sprachkurs-Förderung für Familienangehörigen des Unionsbürgers
Antwort #2 - 05.11.2010 um 11:38:20
 
schweitzer schrieb am 05.11.2010 um 10:59:46:
Besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. könnte eine solche (über Arbeitsverwaltung bzw. ABH) ausgesprochen werden?


Bei der Erteilung von Aufenthaltskarten wurde über solche Verpflichtung nichts gesagt. Ich gehe davon aus dass die Angehörige nicht verpflichtet sind an einem Integrationskurs teilzunehmen. Eine solche Verpflichtung für finanziell abhängige Familienangehörige eines Unionbürgers ist auch im FreizügG nicht vorgesehen.

schweitzer schrieb am 05.11.2010 um 10:59:46:
Besteht Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II?


Soweit ich weiss nein. Der/die Angehörige beziehen kein Arbeitslosengeld, keine Sozialhilfe, werden komplett vom EU-Bürger versorgt.

schweitzer schrieb am 05.11.2010 um 10:59:46:
Ist der/die Angehörige selbst EU-Bürgerin?


Nein, Drittstaatler.

schweitzer schrieb am 05.11.2010 um 10:59:46:
Ich empfehle sehr das Aufsuchen einer "Migrationsberatungsstelle für erwachsene Zuwanderer (MBE)" in der Nähe. - Entsprechende Ansprechpartner sind bei den Wohlfahrtsverbänden (Arbeiterwohlfahrt, Diakonisches Werk, Caritasverband, DRK, Paritätischer Wohlfahrtsverband) zu erfragen.


Danke! Werde ich machen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
schweitzer
Global Moderator
i4a-Ehrenmitglied
****
Offline


Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
***
Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Finanzielle Sprachkurs-Förderung für Familienangehörigen des Unionsbürgers
Antwort #3 - 05.11.2010 um 12:06:32
 
azzurro schrieb am 05.11.2010 um 11:38:20:
Bei der Erteilung von Aufenthaltskarten wurde über solche Verpflichtung nichts gesagt. Ich gehe davon aus dass die Angehörige nicht verpflichtet sind an einem Integrationskurs teilzunehmen.


Richtig. Aber auch Unionsbürger bzw. deren Familienangehörige können zur Teilnahme am Integrationskurs zugelassen werden, wenn besondere Integrationsbedürftigkeit festgestellt wird (siehe § 5 (3) Nr. 4 IntV ) - Der Antrag auf Zulassung müsste beim BAMF gestellt werden.

azzurro schrieb am 05.11.2010 um 11:38:20:
Soweit ich weiss nein. Der/die Angehörige beziehen kein Arbeitslosengeld, keine Sozialhilfe, werden komplett vom EU-Bürger versorgt.


Dann wird die Teilnahme an einem Integrationskurs (sofern die Zulassung erfolgt), sehr wahrscheinlich nur als "Selbstzahler" möglich sein. Wäre aber zu überlegen, denn ich denke, etwas viel Preiswerteres als die Integrationskurse gibt es kaum.

Na, geht halt mal zu einer MBE.

=schweitzer=
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.11.2010 um 12:33:34 von schweitzer » 
Grund: nachträgl. Tippfehlerkorrektur 

"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
über schweitzer
Homepage  
IP gespeichert
 
azzurro
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 24
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Finanzielle Sprachkurs-Förderung für Familienangehörigen des Unionsbürgers
Antwort #4 - 05.11.2010 um 12:29:05
 
Vielen Dank Schweitzer! Deine Tipps sind, wie immer, sehr hilfreich! Daumen hoch
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mutly
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Finanzielle Sprachkurs-Förderung für Familienangehörigen des Unionsbürgers
Antwort #5 - 05.11.2010 um 15:14:19
 
schweitzer schrieb am 05.11.2010 um 10:59:46:
Besteht eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Integrationskurs bzw. könnte eine solche (über Arbeitsverwaltung bzw. ABH) ausgesprochen werden?


Zur Info, das ist unmöglich, 2004/38 verbietet alle Arten von Verpflichtungen zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen für Unionsbürger und deren Familienangehörigen. Auch für den automatischen Erwerb des Daueruafenthaltsrechts nach fünf Jahren.

Nur für die Einbürgerung, weil nationales Recht, wären Deutschlenntnisse und andere Voraussetzungen wie üblich relevant.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
EuroMover
Junior Member
**
Offline


Directive 2004/38/EC


Beiträge: 19

Europe, United Kingdom
Europe
United Kingdom

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: UK
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Finanzielle Sprachkurs-Förderung für Familienangehörigen des Unionsbürgers
Antwort #6 - 05.11.2010 um 19:31:24
 
Mutly schrieb am 05.11.2010 um 15:14:19:
Zur Info, das ist unmöglich, 2004/38 verbietet alle Arten von Verpflichtungen zur Teilnahme an Integrationsmaßnahmen für Unionsbürger und deren Familienangehörigen. Auch für den automatischen Erwerb des Daueruafenthaltsrechts nach fünf Jahren.

Nur für die Einbürgerung, weil nationales Recht, wären Deutschlenntnisse und andere Voraussetzungen wie üblich relevant.

This is correct.  It is not possible to require non-German EU citizens or their non-EU family members to do integration or language courses, or to require any capability.  You can offer them courses, and pay for it, but you can't require it.
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 05.11.2010 um 19:46:36 von EuroMover »  

Die Richtlinie 2004/38/EG legt die meisten Freizügigkeits- und Aufenthaltsrechte (sowohl für EU-Bürger als auch für deren Familien aus Nicht-EU-Staaten) fest.  http://eumovement.wordpress.com/
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema