Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB (Gelesen: 2.783 mal)
Bubikowa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB
25.10.2010 um 11:48:33
 
Hallo ihr Lieben,

seit fast 6 Wochen ist mein Mann endlich hier. Vielleicht erinnert sich noch der ein oder andere, dass ich damals eine Verpflichtungserklärung abgeben musste - obwohl ich Deutsche bin und auch nicht im Heimatland meines Mannes gelebt habe - damit dem Visumsantrag zugestimmt wird. Danach lief alles mehr (od. weniger) reibungslos: da die Unterlagen auf dem Postweg einfach nicht in der Ausländerbehörde eintreffen wollten, auch nicht nach sechs Wochen, wurden sie vom Konsulat gefaxt und dem Visum wurde ohne weiteres zugestimmt.

Nun unser neues Problem. Zwei Tage nach der Einreise meines Mannes haben wir ihn hier in der Stadt angemeldt. Im Bürgerbüro sagte man uns, es sei nicht nötig, dass wir zur Ausländerbehörde gehen um den Antrag für den Aufenthaltstitel abzugeben, sie würden den unterschriebenen Antrag samt Reisepass an die Ausländerbehörde schicken und uns benachrichtigen, sobald wir den Pass wieder abholen können. Für die Übergangszeit haben wir eine Passabgabebescheinigung bekommen. Da die jedoch in den nächsten ungültig wird, habe ich heute in der Ausländerbehörde angerufen. Der Mitarbeiter, der für die Visumszustimmung zuständig war, verwies mich an einen anderen Mitarbeiter, der für den Aufenthaltstatus zuständig ist. Dieser wiederum sagte mir, er hätte gerade mit dem Kollegen gesprochen und dieser liese mir ausrichten, er würde einen Brief mit einem Termin verschicken zu dem mein Mann und ich in sein Büro kommen sollen. Warum und wieso wollte er nicht beantworten. Meine bzw. unsere Frage ist nun: Was steht uns jetzt noch bevor? Warum - wenn der Mitarbeiter für den Aufenthaltstitel nicht mehr zuständig ist - müssen wir doch noch einmal "vorsprechen"? Über eine Einschätzung wäre ich dankbar, ich mache mir (schon wieder) die allergrößten Sorgen. Hier im Forum wird so oft geschrieben, die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis wäre in "15 Minuten" abgewickelt gewesen.

Vielen lieben Dank für eure Hilfe!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.231

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB
Antwort #1 - 25.10.2010 um 12:34:49
 
Der Antrag auf Aufenthaltserlaubnis wurde gestellt, um "ehelich zusammen zu leben" (Aufenthaltszweck). Da er mit dem Antrag lediglich seinen Plan offengelegt hat, zum Zusammenleben aber zwei gehören, musst Du bestätigen, dass Deine Planung parallel läuft: Er will mit Dir zusammenleben, Du bestätigst, dass Du auch mit ihm zusammen leben willst.

Das wäre ein rechtlich einwandfreier Grund.

Falls die Behörde eine neue VE von Dir will, die sich auf die AE (und nicht auf das Visum bezieht), lehn das bitte ab. Dafür gibt es keine rechtliche Grundlage.

Der Antrag lautet (hoffentlich) auf eine AE, die drei Jahre gilt. Grundsätzlich ist es möglich, eine solche AE auch für ein oder zwei Jahre zu erteilen. Falls die Behörde das will, verlangt eine schriftliche Begründung.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Bubikowa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB
Antwort #2 - 25.10.2010 um 12:45:10
 
Hallo Reinhard,

vielen Dank für deine Antwort!

Sollte die Behörde nur wissen wollen, ob ich selbiges wie mein Mann will, wäre das wunderbar. Mich macht nur stutzig, dass die Zuständigkeit von Kollege zu Kollege geschoben wird und wir einen Termin bekommen, d.h. nicht einfach vorbeikommen sollen.

Die Visumserteilung lief - wie beschrieben - eher reibungslos. Bis auf die VE gab es keine Probleme, keine Befragung o.ä.. Letzteres ist meine Sorge. Ist es möglich, dass die ALB uns jetzt hisichtlich einer "Schein bzw. Zweckehe" befragen möchte? Das würde sich schwierig gestalten, denn dafür reichen trotz A1 die Deutschkenntnisse meines Mannes noch nicht aus.



Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Offline




Beiträge: 15.231

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB
Antwort #3 - 25.10.2010 um 12:50:44
 
Bubikowa schrieb am 25.10.2010 um 12:45:10:
Sollte die Behörde nur wissen wollen, ob ich selbiges wie mein Mann will, wäre das wunderbar. Mich macht nur stutzig, dass die Zuständigkeit von Kollege zu Kollege geschoben wird und wir einen Termin bekommen, d.h. nicht einfach vorbeikommen sollen.


Hat das was mit Euch zu tun?

Die Ausländerbehörde hier hat gerade auf Terminvergabe statt "Reinlaufen" umgestellt, weil jetzt die Fortbildungen für die "elektrische Karte" (oder so ähnlich) laufen: Bald gibt es die Kleber im Pass nicht mehr, sondern so eine Art Aufenthaltserlaubnis als Kreditkarte (Erfindung der EU).

Zitat:
Ist es möglich, dass die ALB uns jetzt hisichtlich einer "Schein bzw. Zweckehe" befragen möchte? Das würde sich schwierig gestalten, denn dafür reichen trotz A1 die Deutschkenntnisse meines Mannes noch nicht aus.


Halte ich für unwahrscheinlich. Wer so etwas will, macht das vor Visumserteilung. Wenn der Mann erst hier ist, ist der AE ja schon (intern im Visumverfahren) zugestimmt worden.

"Scheinehe": »Gar nicht erst reinlassen« ist viel einfacher als »hinterher wieder loswerden« – das tut sich keine Ausländerbehörde freiwillig an.
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.410

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB
Antwort #4 - 25.10.2010 um 13:34:33
 
Ich vermute viel eher, daß die Aussage aus dem Bürgerbüro eher mutig war als korrekt.

Sprich: Die ABH möchte den Antragsteller selber sehen. Dafür dann einen Termin - nicht unlogisch.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Bubikowa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB
Antwort #5 - 26.10.2010 um 17:34:34
 
Danke für eure Einschätzungen!

Die "Vorladung" war heute im Briefkasten. Jedoch allein an meinen Mann adressiert.

Im Brief steht, es ginge um die "Erörterung offener Fragen" im Zusammenhang mit seinem Aufenthalt hier. Ist das Routine?
Oder sind besondere Fragen zu erwarten? Wenn ja, welche Fragen könnten auf meinen Mann bzw. uns zu kommen?

Mitbringen soll er eine Kopie meines Personalausweises bzw. Reisepasses. Und natürlich persönlich erscheinen. (§ 82 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Petersburger
Experte
****
Offline




Beiträge: 6.410

RUS, Russia
RUS
Russia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB
Antwort #6 - 26.10.2010 um 17:45:32
 
Das scheint mir ein Standardtext zu sein.

Was dahinter steckt, erfährt Dein Mann in der ABH bei der Vorsprache.
Zum Seitenanfang
  

„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
IP gespeichert
 
Bubikowa
Themenstarter Themenstarter
Junior Member
**
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 13

Köln, Nordrhein-Westfalen, Germany
Köln
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB
Antwort #7 - 27.10.2010 um 12:07:27
 
Sehr geheimnisvoll, die AHB. Zwinkernd

Unter "offenen Fragen" kann ich mir so gut wie gar nichts vorstellen.
Was für Fragen könnten bei einer FZF nach Erteilung des Visums noch offen sein? Ich müsste wahrscheinlich die Kristallkugel befragen? Zwinkernd Aber trotzdem, wenn jemand eine Idee hat, immer her damit.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
franky_23
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Visum erteilt, Aufenthaltstitel beantragt, nun Einladung bei ALB
Antwort #8 - 29.10.2010 um 09:52:13
 
Bubikowa schrieb am 27.10.2010 um 12:07:27:
Sehr geheimnisvoll, die AHB. Zwinkernd

Unter "offenen Fragen" kann ich mir so gut wie gar nichts vorstellen.
Was für Fragen könnten bei einer FZF nach Erteilung des Visums noch offen sein? Ich müsste wahrscheinlich die Kristallkugel befragen? Zwinkernd Aber trotzdem, wenn jemand eine Idee hat, immer her damit.



Schick der ABH eine Mail und frage nach. Verweise darauf, dass du ggf. gleich notwendige Dokumente mitbringen könntest, ...


Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema