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Einbürgerung, Entlassung aus der Staatsbürgerschaft (Gelesen: 7.655 mal)
maki
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Antwort #15 - 21.10.2010 um 18:31:03
 
erne schrieb am 21.10.2010 um 18:13:25:
wozu sollte man das machen?

Weil Ukrainer sich an ukrainische gesetzliche Regeln halten sollten?
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erne
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Antwort #16 - 21.10.2010 um 18:53:11
 
maki schrieb am 21.10.2010 um 18:31:03:
Weil Ukrainer sich an ukrainische gesetzliche Regeln halten sollten?

als da welche in DE wären?
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katran76
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Antwort #17 - 21.10.2010 um 18:54:33
 
erne schrieb am 21.10.2010 um 17:42:29:
Kurze Nachfrage: muss ein hier in D geborenes Kind dt. und ukr. Eltern sich wirklich im UA Konsulat als in D wohnend melden? Was bringt das ? (Nachteile, Vorteile?)

"Muss" - nicht, zumindest gibt es keine Strafe wenn dies nicht getan wird.

Was das bringt ist schwer zu sagen, der Haupfaktor wurde hier schon erwähnt - der Doppelstaatler wird im jeweiligen Land als eigener Staatsbürger mit sämtlichen Rechten und Pflichten betrachtet.

Und den Drittstaaten gegenüber kann man wohl wählen, als wer der agiert.
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katran76
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Antwort #18 - 21.10.2010 um 19:04:01
 
Poe schrieb am 21.10.2010 um 14:05:37:
Beglaubigte Notare konnten wir auf der Website leider auch nicht ausfindig machen, hat vielleicht schon einmal jemand einen beauftragt, und kann einen Link, eine Adresse nennen?


Meines wissens sollen nur die Übersetzungen ins Ukrainisch von einem beeidigten(!) Übersetzer sein.

Beglaubigung kann bei einem Notar deines Vertrauens erfolgen, muss aber danach mit einer Apostille beglaubigt werden, diese bekommt man normalerweise beim jeweiligen (Ober?)Landesgericht (frag liber beim Notar nach, wer eine Apostille auf seinen Stempel machen kann, dies ist je nach Bundesland unterschiedlich).
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Antwort #19 - 21.10.2010 um 20:29:18
 
erne schrieb am 21.10.2010 um 17:42:29:
Kurze Nachfrage: muss ein hier in D geborenes Kind dt. und ukr. Eltern sich wirklich im UA Konsulat als in D wohnend melden? Was bringt das ? (Nachteile, Vorteile?) 

1. Entlassung aus UA Staatsangehörigkeit erfolgt nur, wenn man beim Konsulat angemeldet ist (mit dem Wohnsitz in Deutschland). Sonst sind die Wege viel länger und komplizierter.
2. Niemand weiß, was Kind als Erwachsener tun wird und was dann geschieht. Es gibt die Stellen, für die man keine andere Staatsangehörigkeit (von EU-Länder abgesehen) außer Dt. haben darf. Und dann: hey, du hast aber noch UA! Und - die Ausreden, dass man kein Pass besitzt oder nicht angemeldet blieb helfen in diser Situation bekanntlich nicht, da wenn ukrainische Staatsangehörigkeit bereits existiert, geht sie nicht verloren und kann nur aufgegeben werden.
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