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Unbefristete Aufenhaltserlaubnis (Gelesen: 5.864 mal)
Bruni123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristete Aufenhaltserlaubnis
25.09.2010 um 18:24:07
 
Hallo bin neu hier.
Muss aber sagen finde eure seite super.
So nun zu meiner frage:
Mein Mann hat 1979 Asyl beantragt.Der Antrag wurde aber nicht genehmigt.Wir haben 1982 in der Türkei geheiratet.Unbefristete Aufenhaltserlaubnis seit 1986.Seit 2005 wohnen wir mit unseren drei kindern in der Türkei.Mein Mann hat sich seine Rentenversicherungsbeitraege auszahlen lassen.Jetzt wollen wir wieder nach deutschland was müssen wir bedenken.???(Die unbefristete Aufenthalserlaubnis steht immer noch im pass)

PS: Die Kinder haben beide staatsangehörigkeiten
Freue mich auf eure antworten und Tipps  ;)
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 25.09.2010 um 18:44:35
 
Ihr besorgt Euch nach § 52 II 3 die Bescheinigung über das Fortgelten des Aufenthaltsrechts nach § 52 II 2 AufenthG bei der zuletzt zuständig gewesenen ABH und reist ein.

Gruß, ULF
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Bruni123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 25.09.2010 um 18:55:48
 
Hallo Ulf,
Danke für deine antwort.Du hasst geschrieben das ich diese Bescheinigung bei der Auslaenderbehörde bekomme,kann ich die auch von der Türkei aus beantragen oder über das net??
Welche dokumente brauche ich dafür oder woher bekomme ich naehere infos??

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.09.2010 um 19:04:39
 
51.2
[...] Die in § 51 Absatz 2 Satz 3 genannte gebührenpflichtige
Bescheinigung kann auch nach
der Ausreise ausgestellt werden.

Also im Prinzip auch von der Türkei aus. Ein Nachweis des Gemeinsamlebens in der Türkei kann nicht schaden. Um Unwägbarkeiten des Postwegs zu begrenzen, könnt Ihr eine Person Eures Vertrauens bevollmächtigen. Die ABH würde ggf. mitteilen, welche Belege sie noch wünscht.

Gruß, ULF
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Bruni123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 25.09.2010 um 20:42:38
 
Ulf,
habe vergessen zusagen mein Sohn ist seit 4 monaten in Deutschland,könnte er uns diese bescheinigung besorgen??wenn ja wie laeuft das ab??wenn wir diese bescheinigung haben kann mein mann dann mit uns zusammen ausreisen oder müssen wir noch irgenwelche anderen papiere etc. besorgen.Wie können wir denn belegen das wir schon 31 jahre glücklich verheiratet sind und davon halt die letzten fünf jahre zusammen in der Türkei gelebt haben bzw.leben.Würde die bei der Pass kontrolle uns irgendwelche schwierıgkeiten machen da wir schon seit 5 jahren in der türkei leben und in deutschlan abgemeldet sind?

İch danke dir für deine hilfreichen Tipps und antworten
Smiley
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Bruni123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 25.09.2010 um 21:37:47
 
Bei unseren erkundigungen wurde uns immer gesagt das wir eine Familienzusammenführung beantragen müssen.Da mein Mann schon seit fünf jahren in der Türkei lebt bzw. die sechs monate überschritten hatt.Könntest du mir darüber auch ein paar infos geben.Sitze schon seit tagen vorm pc aber finde nichts richtiges bin total kopflos und weiss nicht welchen weg wir einschlagen sollten bzw. müssten.

Bedanke mich im vorraus für deine Hilfe.
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.09.2010 um 21:42:45
 
schau mal unter § 52 AufenthG (ist hier hinterlegt)

Das erklärt alles.

B.D.
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reinhard
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Antwort #7 - 25.09.2010 um 21:48:47
 
Bruni123 schrieb am 25.09.2010 um 21:37:47:
Bei unseren erkundigungen wurde uns immer gesagt das wir eine Familienzusammenführung beantragen müssen.


Das ist Unsinn. Lies, was Ulf oben geschrieben hat!

Zitat:
Da mein Mann schon seit fünf jahren in der Türkei lebt bzw. die sechs monate überschritten hat.


Diese Bestimmung gilt für Alleinstehende, nicht für Ehepartner von Deutschen! Für die gilt eine Ausnahme (hat B.D. verlinkt), die ist offensichtlich Deinen Bekannten nicht geläufig.

Vergiss das, was Dir Laien sagen, und mach es so, wie es oben erklärt ist. Du kannst Deinen Sohn bevollmächtigen.

Wenn Ihr als Ehepaar dort gelebt hat, erlischt die NE nicht! Aber weil sie oft erlischt (bei Alleinstehenden & getrennt Lebenden) und die Bundespolizei auf dem Flughafen das nicht wissen kann, braucht Dein Mann die Bescheinigung, dass die NE nicht erloschen ist, weil Ihr Euch mit seiner Ausreise nicht getrennt habt, sondern als Ehepaar zusammen gelebt habt.
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Bruni123
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i4a rocks!


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Antwort #8 - 25.09.2010 um 22:17:36
 
@ Reinhardt
Hallo erstmal,
Du kannst gar nicht wissen wie erleichtert ich bin. Zwinkernd
Wenn mein Sohn diese Bescheinigung beantragt könnten die diese Bescheinigung irgendwie verweigern?? Wie kann ich denn das überhaupt bescheinigen das wir immer noch hier zusammen leben?? Mit welchen Dokumenten müsste ich das belegen??

Bruni123
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steini007
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Antwort #9 - 26.09.2010 um 10:03:47
 
Bruni123 schrieb am 25.09.2010 um 22:17:36:
Wenn mein Sohn diese Bescheinigung beantragt könnten die diese Bescheinigung irgendwie verweigern?? Wie kann ich denn das überhaupt bescheinigen das wir immer noch hier zusammen leben?? Mit welchen Dokumenten müsste ich das belegen??

Ob und welche Bescheinigungen die ABH benötigt, wird sie deinem Sohn sicherlich mitteilen. Einfach so - ohne Nachweis, dass die eheliche LG weiterhin besteht - wird die Beischeigung sicherlich nicht ausgestellt.
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Bruni123
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 26.09.2010 um 12:39:44
 
@ steini007

Hallo Steini007 ,

Vielen dank für deine Antwort mein Sohn geht Montag zur Auslaenderbehörde Hamburg.

Wenn ich weitere infos bekommen habe werde ich sie euch auch mitteilen. Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 26.09.2010 um 13:53:43
 
Bruni123 schrieb am 25.09.2010 um 22:17:36:
Wenn mein Sohn diese Bescheinigung beantragt könnten die diese Bescheinigung irgendwie verweigern?? Wie kann ich denn das überhaupt bescheinigen das wir immer noch hier zusammen leben?? Mit welchen Dokumenten müsste ich das belegen??


Privatschriftliche Zusammenlebenserklärung.
Kopie der türkischen FNZ-AE.
Türkische Meldeauskunft, beglaubigt und übersetzt.

Gruß, ULF
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Bruni123
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Antwort #12 - 26.09.2010 um 14:19:03
 
Hallo ulf   was bedeutet FNZ-AE  endschuldige bitte   grus bruni 123
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Ulf
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Antwort #13 - 26.09.2010 um 14:21:07
 
Bruni123 schrieb am 26.09.2010 um 14:19:03:
was bedeutet FNZ-AE  endschuldige bitte   grus bruni 123


Die Türken lassen nicht jeden im Land wohnen, der das will, Familienangehörige von Türken im Zweifel aber unter erleicherten Bedingungen. Die Erlaubnis hierzu würde ich zu den deutschen Akten reichen.

Gruß, ULF
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Bruni123
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Antwort #14 - 27.09.2010 um 11:03:12
 
Hallo Ulf     Da mein mann sich 07.2006 abgemeldet hat wurde sein aufenthalts titel zurückgezogen mit der annahme er reist nicht wieder ein ist sowas moeglich was machen wir jetzt    seine akte ist schon im achif    bitte um hiiiilfe
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