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Trennung ohne Ausreise (Gelesen: 2.209 mal)
Mila66
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung ohne Ausreise
22.09.2010 um 11:41:15
 
Ich bin Ehefrau von einem Spätaussiedler. Ich besitze Aufenhaltserlaubnis nach §28 Abs.2 Satz2. Seit 8 Jahre leben wir in Deutschland. Schon 2 mal bekam ich Verlängerung.Keine "unbefristet".Jetz unsere Kinder schon Erwachsene.20 und 24. Jahre alt.Kann ich trennen mit meinem Mann ohne Ausreise? Ich soll mit meine Kinder neben sein. Ich denke das ist klar .Aber mit meiner man immer Streit.
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 22.09.2010 um 11:53:56
 
Mila66 schrieb am 22.09.2010 um 11:41:15:
Keine "unbefristet".


Vermutlich scheiterte es an der Lebensunterhaltsicherung durch Erwerbstätigkeit.

Ein Anspruch auf ein eigenständiges Aufenthaltsrecht und Erteilung einer solchen Aufenthaltserlaubnis gem. § 31 AufenthG dürfte vorliegen.

Das heißt du kriegst eine solche Aufenthaltserlaubnis für 1 Jahr, nach Trennungsdatum. In diesem Zeitraum mußt du dir dann Arbeit suchen bzw. fleißig weiterarbeiten und bei Verlängerung muß der Lebensunterhalt durch deine eigene Arbeit gesichert werden.

Grüße
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Mila66
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #2 - 24.09.2010 um 10:56:21
 
Danke für Antwort. Ich arbeite seit 2 Jahre,(zwar mein Vertrag läuft zum31.12.2010 aus.)Aber es ist nicht genug zum Sicherung unsere Lebensunterhalt Mein Man arbeitet nicht; Tochter lernt. und wir bekomen ALGII dazu.
Was darf ich? Ich möchte getrennte Wohnung haben .Meine Erste Schritte.Wochin?
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steini007
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Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 24.09.2010 um 11:08:44
 
Mila66 schrieb am 24.09.2010 um 10:56:21:
Ich möchte getrennte Wohnung haben .Meine Erste Schritte.Wochin? 

Eine Wohnung suchen und mit der (neuen) ARGE Kontakt aufnehmen, bis zu welchem Betrag eine Wohnung für euch angemessen ist.

Ein Termin bei einem Familienanwalt wg. der Trennung, evtl. Scheidungsangelegenheit, aufsuchen.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 26.09.2010 um 16:33:48
 
Mila66 schrieb am 24.09.2010 um 10:56:21:
Danke für Antwort. Ich arbeite seit 2 Jahre,(zwar mein Vertrag läuft zum31.12.2010 aus.)Aber es ist nicht genug zum Sicherung unsere Lebensunterhalt Mein Man arbeitet nicht; Tochter lernt. und wir bekomen ALGII dazu.
Was darf ich? Ich möchte getrennte Wohnung haben .Meine Erste Schritte.Wochin?


Reicht Dein Verdienst zunächst für das Leben in einer eigenen kleinen Mietwohnung? Dann: umziehen, niemanden fragen, bei Meldeamt ummelden, bei ARGE abmelden.

Gelegentlich an die Einbürgerung denken, für Einbürgerungstest lernen & diesen bestehen.

Bei nächster turnusmäßiger AE-Verlängerung Getrenntleben angeben.

Gruß, ULF
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 26.09.2010 um 18:24:06
 
ulf schrieb am 26.09.2010 um 16:33:48:
Bei nächster turnusmäßiger AE-Verlängerung Getrenntleben angeben.

Solange wird die TS nicht warten müssen, da sie das bei der neuen Meldebehörde angeben muss und somit auch die neue ABH vom Umzug informiert wird.
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Mila66
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #6 - 27.09.2010 um 10:36:35
 
Vielen Dank! Smiley
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