mangojo schrieb am 23.09.2010 um 10:59:24:Yes, und das war eben auch 2007 falsch.
Es gibt Xerlei unterschiedliche Konstellationen bei der Rente.
Sorry , das muss ich nur noch richtig stellen:
2007 hies es noch:
Zitat:Deutsche und die Staatsangehörigen der Mitgliedstaaten ihre Rente aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und aus den zurückgelegten beitragsfreien Zeiten in voller Höhe. Wurden Zeiten außerhalb des Gebiets der heutigen Bundesrepublik Deutschland zurückgelegt (Reichsgebiets-Beitragszeiten / Beitrags- und Beschäftigungszeiten nach dem FRG), kann dies zu einer verminderten Rentenzahlung führen. Den Deutschen nicht gleichgestellte Ausländer 1) erhalten ihre Rente regelmäßig nur aus den Beitragszeiten im Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland und mit einem 30-prozentigen Abschlag.
1) Folgende Ausländer sind den Deutschen gleichgestellt:
– Ausländische EU-Bürger, d. h. Angehörige eines Mitgliedsstaates
der Europäischen Union.
– Staatsangehörige von Vertragsstaaten des Abkommens über
den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR), die nicht der Europäischen
Union angehören; das sind Island, Liechtenstein und
Norwegen.
Das heisst eine philippinische Staatsangehörige war zu dieser Zeit nicht einem Deutschen gleichgestellt, und daher gab es einen Abschlag.(Sie ist heute auch noch nicht gleichgestellt, der Abschlag bezieht sich auf die eigen erwirtschaftete Rente). Der Satz, dass Hinterbliebenen von deutschen Staatsangehörigen die volle WitwenRente auch im Ausland beziehen, war damals noch nicht in dieser Broschüre. (die ja auch von 2010 ist).
Unabhängig davon habe ich immer geraten, sich an die Rentenberatungsstelle zu wenden, weil die Materie kompliziert ist. Die Rentenbiografie (z.b. Beitragszeiten im Ausland) spielt auch eine wichtige Rolle.
Im Übrigen liegst du mit der Aussage, dass Deutsche kein Vermögen benötigen, wenn sie ein langfristiges Visum für die Philippinen benötigen, ziemlich daneben.
Die Summen die als Deposit hinterlegt werden müssen, kannst du hier ablesen:
http://www.philippine-embassy.de/bln/images/ConsularSection/VisaServices/pdf/3%2...Ansonsten kann man sich als Deutscher nur mit 3 monatigen Verlängerungen visumsmässig dort aufhalten.
Im Fall eine früheren philipp. Staatsbürgerschaft gibt es aber Erleichterungen, sodass dies bei dem vorliegenden Fall zu vernachlässigen wäre.
hge