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Ich habe ein Problem (Gelesen: 5.136 mal)
miss-questions
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Ich habe ein Problem
31.08.2010 um 04:30:41
 
Hallo liebe Forum Nutzer/inen ich hoffe ihnen gehts es gut.
Ich habe einen Problem und hoffe auf ernstgemeinte Antworten da es sehr wichtig für mich ist .

Ich Bin eine Studentin und lebe seit 7 Jahren ungefähr in Deutschland.Aus finanziellen und privaten Probleme hat sich mein Studium verzögert  ,aber mein Studium schaffe ich auf jedenfall  trotz alle Probleme .

Nun das Problem heute war ich beim Ausländeramt wie immer um eine neue Visum zu beantragen,und da war die grosse überraschung .(Die Verlângerung wurde abgelehnt,und die Beamtin hat mir nur eine3 Monatige Fiktionsbescheinigung gegeben und meinte dass keine weitere Verlängerungen möglich sind da ich die Aufenthaltsdauer ûberschritten habe und sie war sehr unfreundlich zu mir(naja das ist nicht das Problem).
Ich bin jetzt zum wintersemester angemeldet und hab die Studiengebühren bezahlt und alles ,aber es sieht ziemlich hoffnungslos für mich aus.

Ich bin  verliebt und verlobt ,und wir wollten vorher nicht gleich heiraten ,da wir beide meinten ,dass wir alles in Ruhe vorbereiten wollten ,wir hatten vor im April zu heiraten oder im Sommer nächstes Jahres ,weil sowas war ja nicht geplannt.

Mein verlobte meint jetzt dass,wir das jetzt schneller heiraten müssen um uns viele Probleme nachher zu ersparen (Abschiebung nach Marokko/mein Studium wird dann um sonst gewesen sein denn icg exmatrikuliert werde usw)

Meine Frage an Ihnen :

Was muss ich jetzt tun? ,wo sollen wir zuerst heiraten im Botschaft oder standesamtlich? dauern die Termine so lange beim Standesamt? Mein verlobte ist in deutschland geboren ,was wird er benötigen?
und die wichtige Frage ist:Werden sie in meinem Fall Stress machen?wird die Verdacht auf scheinehe sein denn wir wollen das gar nicht und das stimmt auch gar nicht .
Es ist so kurzfristig aufgetreten ,ich bin noch durcheinander .Sorry für meine Fehler und für meinen langen ,langweiligen text und danke fürs lesen

Ich bitte um Erklärungen .Jede Tipp wird mir helfen



Tippi Änderung:
Folgeposting eingefügt - bitte die Änderungsmöglichkeit nutzen:


Hallo nochmal

Was ist wenn die 3 Monate zu ende sind? und bis dann keine Heirat stattgefunden wurde, oder die Anmeldung beim Standesamt noch nicht passiert ist und noch Zeit braucht ?

gibt dann eine andere Möglichkeit mein Visum bis dahin zu verlängern? Oder macht die Ausländerbehörde das erst wenn die Heiratsurkunde vorliegt?
Gibt keine andere Lösung eine andere vorläufige Fiktionsbescheinigung  zu bekommen, die sich  aufs Heiraten bezieht ,Bsp wenn man sagt dass man heiraten will?

Danke sehr im Voraus

Mick, 2. Änderung:
Ich habs dann noch verschoben Zwinkernd Der Betreff ist auch mal wieder
sehr aussagekräftig...

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« Zuletzt geändert: 31.08.2010 um 07:14:12 von Mick »  
 
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Petersburger
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 31.08.2010 um 07:06:26
 
Ist Dein Partner Deutscher?
Wenn nein - welche Staatsangehörigkeit hat er und welche AE?
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
„Für den Triumph des Bösen reicht es, wenn die Guten nichts tun.“

Auf PN antworte ich nur dann per PN, wenn die Frage wirklich nicht ins Forum paßt.
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 31.08.2010 um 10:51:27
 
Wenn ich das richtig sehe, hast Du zu langsam studiert und die AE soll jetzt nicht mehr verlängert werden.

Das bedeutet NICHT, dass Du abgeschoben wirst. Das bedeutet im schlimmsten Fall, dass Du zur Ausreise aufgefordert wirst. Dann reist Du aus, heiratest, beantragst ein Visum und bist wieder hier.
Nur wenn Du NICHT ausreist, obwohl Du dazu aufgefordert warst und die Zeit dazu hattest, dann schickt die Ausländerbehörde die Polizei.

Warum hast Du eine FB bekommen? Sollst Du jetzt in den nächsten drei Monaten irgend etwas machen, Prüfungen bestehen, Bescheinigung bringen, damit Du die AE doch bekommst? Oder ist die FB die Zeit die Du jetzt für die Ausreise hast?

Wenn es mit dem Studium in der Zeit, die die Ausländerbehörde Dir gibt, nicht mehr klappt und Du heiraten willst:

Geh mit Deinem Verlobten zum Standesamt und mache dort alles fertig. Sag uns noch, was er für einen Aufenthaltsstatus oder Staatsangehörigkeit hat. "Hier geboren" sind viele, das ist als Information nicht ausreichend.

Falls die Ausländerbehörde sieht, dass Du nach der Hochzeit sowieso bleiben darfst, kann sie nach drei Monaten FB noch mal verlängern – dazu muss aber die Hochzeit schon weitgehend (fast perfekt) vorbereitet sein.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.08.2010 um 18:58:51
 
miss-questions schrieb am 31.08.2010 um 04:30:41:
Was ist wenn die 3 Monate zu ende sind? und bis dann keine Heirat stattgefunden wurde, oder die Anmeldung beim Standesamt noch nicht passiert ist und noch Zeit braucht ?


Wenn Ihr denn bald heiraten wollt, so könnte dies auch in Dänemark geschehen, so Ihr bei erlaubterweise dort hin- und auch wider zurückfahren könnt. Ein Vierteljahr Vorlauf ist dort vielleicht kein so großes Problem wie beim deutschen Standesamt. Beachtet jedoch, daß auch die dänischen Standesämter unter anderem aus jedem Aufenthaltsstaat seit Erreichen des heiratsfähigen Alters Ledigkeitsbescheinigungen o.ä. sehen wollen, da es in der vergangenheit zu Problemen mit Heiraten bereits anderweitig Verheirateter kam.

Gruß, ULF
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miss-questions
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
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Antwort #4 - 31.08.2010 um 19:26:35
 
Hallo und Danke Ihnen für die hilfreiche Antworte

Zur Information :Er ist Deutsch Marokkaner und hat den deutschen Pass (hier geboren).Er war schonmal verheiratet mit eine Marokannerin aber es hay zwischen den beiden nicht geklappt und er hat sich in Marokko scheiden lassen ,aber sie ist nicht nach Deutschland gekommen ,weil er das nicht wollte .Ich glaube nach deutsches Recht war hier gar nicht verheiratet da seine Frau keine Visum für Deutschland bekommen hat ,und sie nicht eingereist ist .aber in Marokko ist er geschieden .
Die Ausländerbehörde sagt ich soll jetzt eine Beratungtermin mit meiner Fachhochschule festlegen ,und das Problem schildern ,und die Fachhochschule muss mir dann helfen mein Studium in 3 semester abzuschliessen ,und das soll auch durch eine Bescheinigung von der FH bestätigt werden ,und in der Zeit werde ich ein Schreiben von der Ausländerbehörde bekommen (sorry sie hat mir eine Name genannt aber ich habe es vergessen)und ich glaube in diesem Schreiben wird alles stehen was ich machen muss und ob ich nach meinem Heimatland gehen muss.

Aber es gibt ein Problem heute waren wir beim standesamt ,und sie haben uns gesagt was wir mitbringen müssen,und weil er schonmal verheiratet war ,muss seine Scheidung vom Obersgericht geprüft werden ,und das heisst auch wenn wir alle nötige Unterlagen zusammenkriegen ,dauert das mindestens 4 Wochen nach der Antragsstellung.

Was ist mit Dänemarkt ,muss dort auch seine Scheidung überprüft werden.und falls alles ohne Problemen  klappt ?Wird die Ausländerbehörde das akzeptieren ?

Wie macht man das mit dem Heiraten in Dänemark?
Kann mir einen Anwalt nicht helfen fals nichts klappt

Mir ist sehr wichtig dass ich nicht exmatrikuliert werde ,ich will so sehr mein Studium weitermachen.

Danke im Voraus

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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 31.08.2010 um 19:37:04
 
miss-questions schrieb am 31.08.2010 um 19:26:35:
und weil er schonmal verheiratet war ,muss seine Scheidung vom Obersgericht geprüft werden ,und das heisst auch wenn wir alle nötige Unterlagen zusammenkriegen ,dauert das mindestens 4 Wochen nach der Antragsstellung.

Was ist mit Dänemarkt ,muss dort auch seine Scheidung überprüft werden.


Das machen dort nach meiner Kenntnis die Staatsämter. Wurden abgeschafft und durch eine Staatsverwaltungsbehörde ersetzt. Macht jetzt wohl das Standesamt direkt.

Gruß, ULF
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 31.08.2010 um 19:43:17
 
Das heißt:

Deine erste Möglichkeit ist, dass Du das Studium doch noch schaffst. Geh zur Beratung und versuch, mit denen einen Plan zu machen, ob das in drei Semestern klappt. Wenn Ihr das zusammen hinbekommt, wird vermutlich die AE verlängert, und Ihr habt mehr Zeit, eine Heirat zu besprechen und vorzubereiten.

Wenn es mit den drei Semestern nicht klappt – es kann sein, dass die Ausländerbehörde dann die AE nicht verlängern will. Es bedeutet nicht automatisch, dass Du exmatrikuliert wirst. Als "Ehefrau" könntest Du dann vermutlich doch weiter studieren – wenn Du jetzt sowieso bei der Beratung bist, frag das gleich mit.

Wenn er Deutscher ist, frag zur Sicherheit, ob er auch die marokkanische Staatsangehörigkeit hat.
Verheiratet ist er auf jeden Fall gewesen, das hängt nicht vom Visum seiner Frau ab. Deshalb verlangt ja das Standesamt, dass die Scheidung geprüft wird – nur wenn er wirklich geschieden ist, kann er wieder heiraten.

Guckt doch erst mal, ob Ihr das in drei Monaten soweit vorbereiten könnt. In Dänemark heiraten wäre eine zweite Möglichkeit, die brauchen nicht so viele Nachweise. Aber hinterher wird auch wieder in Deutschland geprüft, ob er wirklich geschieden war, ob die Eheschließung in Dänemark also wirklich okay war. Die Prüfung solltet Ihr sofort beginnen, irgendwann braucht Ihr das Ergebnis ja.

Jetzt hast Du doch zwei Möglichkeiten: Studium mit Verlängerung der AE oder (und) Heiraten in DE oder DK.

Ausreise nach Marokko, heiraten und mit Visum wiederkommen wäre dann die dritte Möglichkeit (dauert länger und kostet mehr) – Du stehst also überhaupt nicht vor dem Weltuntergang, sondern hast mehrere bessere oder schlechtere Möglichkeiten.
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
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Antwort #7 - 31.08.2010 um 20:59:26
 
Hallo Ulf
Hallo Reinhardt Vielen dank das ihr euch so viel Muehe macht uns zu helfen .
Meine  Verlobte hat sich eben vertan.Also ich bin der Verlobte.
Bin Deutscher Staatsbuerger in Deutschland geboren, und da man
als Marokkaner immer Marokkaner bleibt habe ich auch die Marokkanische.
Also zur Richtigstellung.Es ist richtig das die Scheidung ueberprueft wird aber das geschieht nur durch die Uebersetzung der in Marokko durchgefuehrten Scheidung bzw werden sie meine Ex Frau anhoeren.
Die 3 bis 6 Wochen im Oberlandesgericht prueft nur ob diese Heirat legitim ist also die Zukuenftige.
Wenn jetzt meine Verlobte nach Marokko muss wegen nicht verlaengerung und kommt danach durch die Heirat wieder muss sie ihr Studium von vorne beginnen oder kann sie da weiter machen wo sie aufgehoert hat.
Oder kann sie nur weiter machen wenn sie die ganze Zeit ueber in Deutschland geblieben ist?
Danke im voraus fuer eure Hilfe

Änderung:
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Bitte Änderungs/Ergänzungsmöglichkeit nutzen

und nochmal danke an alle die helfen
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« Zuletzt geändert: 31.08.2010 um 21:15:05 von N/V »  
 
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #8 - 01.09.2010 um 11:44:19
 
miss-questions schrieb am 31.08.2010 um 20:59:26:
Wenn jetzt meine Verlobte nach Marokko muss wegen Nicht-Verlaengerung und kommt danach durch die Heirat wieder muss sie ihr Studium von vorne beginnen oder kann sie da weiter machen wo sie aufgehoert hat.
Oder kann sie nur weiter machen wenn sie die ganze Zeit ueber in Deutschland geblieben ist?


Das muss sie bei der Beratung, zu der sie ja jetzt geht, mit der Uni abmachen. Hat nichts mit Ausländerrecht zu tun - es gibt auch deutsche Studentinnen, die z.B. ein Kind bekommen und dadurch für ein oder zwei Jahre das Studium unterbrechen. Das muss nur gemeldet werden, damit sie wieder zurück kann.

Versucht doch erst mal die beiden anderen Möglichkeiten. Ihr habt zwar ein Problem, aber drei oder vier Lösungen dafür.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 01.09.2010 um 16:38:12
 
reinhard schrieb am 01.09.2010 um 11:44:19:
mit der Uni abmachen. Hat nichts mit Ausländerrecht zu tun - es gibt auch deutsche Studentinnen, die z.B. ein Kind bekommen und dadurch für ein oder zwei Jahre das Studium unterbrechen. Das muss nur gemeldet werden, damit sie wieder zurück kann.

Versucht doch erst mal die beiden anderen Möglichkeiten.


Noch besser als bloße Meldung ist je nach Immatrikulationsordnung die Beantragung der Beurlaubung aus wichtigem Grund.

Gruß, ULF
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Marokkanisch
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Antwort #10 - 01.09.2010 um 18:12:36
 
Hallo ich möchte nochmal von meinem Fall berichten

Ich habe einen Termin am Montag bei der Asta der Fh  ,dort werden Sie meine Unterlagen sehen und mich sagen ob Sie mich weiterhelfen können oder nicht , und ob sie mich zu einem Anwalt vermitteln können .

Die Unterlagen zum Heiraten haben wir noch nicht ,aber wir machen das bald.

Aber trotzdem wenn Sie weitere Ratschläge haben ,würde es mich sehr freuen .

Meine folgende Frage ist noch offen:gilt mein verlobte in deutschland als verheiratet obwohl seine Ex Frau noch nie in deutschland war und seine Einreise hier von ihm gestoppt wurde?
wie ich schon erwähnt habe in Marokko sind die beiden gerichtlich geschieden (keine Private Scheidung)

MfG

und vielen dank nochmal .

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 01.09.2010 um 18:23:52
 
miss-questions schrieb am 01.09.2010 um 18:12:36:
gilt mein verlobte in deutschland als verheiratet obwohl seine Ex Frau noch nie in deutschland war und seine Einreise hier von ihm gestoppt wurde?

Die Gültigkeit oder Auflösung einer Ehe hängt nicht davon ab, ob jemand nach Deutschland eingereist ist oder nicht, sondern ob die Ehe rechtsgültig geschlossen, bzw. die Ehe rechtsgültig geschieden wurde.

Wenn die Ehe in Marokko rechtskräftig geschieden wurde, müßte die Ehescheidung in Deutschland erst noch anerkannt werden.

Im Moment ist dein Verlobter "geschieden" und müßte das auch entsprechend nachweisen oder wird wie wird er beim Meldeamt geführt?

Im Grunde beantwortest du dir die Frage selber.

miss-questions schrieb am 31.08.2010 um 19:26:35:
Aber es gibt ein Problem heute waren wir beim standesamt ,und sie haben uns gesagt was wir mitbringen müssen,und weil er schonmal verheiratet war ,muss seine Scheidung vom Obersgericht geprüft werden 


Solange die Rechtskräftigkeit der Scheidung nicht festgestellt ist, gilt er als verheiratet, was ein Eheschließungshindernis darstellt.
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« Zuletzt geändert: 01.09.2010 um 18:35:58 von steini007 »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 01.09.2010 um 18:24:14
 
miss-questions schrieb am 01.09.2010 um 18:12:36:
Meine folgende Frage ist noch offen:gilt mein verlobte in deutschland als verheiratet obwohl seine Ex Frau noch nie in deutschland war und seine Einreise hier von ihm gestoppt wurde?
wie ich schon erwähnt habe in Marokko sind die beiden gerichtlich geschieden (keine Private Scheidung)

Vor der Scheidung galt dein Verlobter auch hier in D als verheiratet (wenn die Ehe rechtsgültig geschlossen wurde), unabhängig davon, ob sine Ex jemals in D war.
Nach der Scheidung ist er geschieden, also nicht verheiratet, das muss aber anhand des Scheidungsurteils nachgewiesen werden.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 01.09.2010 um 18:51:13
 
Danke an alle die meine Fragen beantwortet haben

Also es hilft nur abwarten und hoffen dass seine Scheidung schnell annerkannt wird und dass mein FH mir helfen kann .

Also jetzt heisst es :Erstemal alles besorgen und übersetzen lassen

MfG
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 01.09.2010 um 18:53:43
 
miss-questions schrieb am 01.09.2010 um 18:51:13:
Also jetzt heisst es :Erstemal alles besorgen und übersetzen lassen 

... von einem vereidigten Dolmetscher.
Bitte nachfragen, ob die ausländische Scheidungsurkunde noch von der deutschen Botschaft legalisiert werden muß.
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