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Visum ungültig (Gelesen: 2.631 mal)
ossa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Visum ungültig
27.08.2010 um 19:56:41
 
huhu,

eine bekannte hat das problem das sie c.a Feb diesen Jahres ihr unbefris. Visum  ungültig Stempeln gelassen hat. Jetzt will sie wieder zurück von der Türkei nach DE, weils irgendwie schwer is für sie dort zu leben.

Was könnte sie tun um wieder nach DE zu kommen mit möglichst wenig aufwand?

Noch nebenbei sie hat ein Sohn der in DE lebt.

Danke für antwort im voraus Smiley

mfg ossa
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 27.08.2010 um 20:10:01
 
Was könnte denn ein "unbefristetes Visum" sein? Meinst Du ein Visum oder eine NE?

Wenn es ein Visum ist, kann sie ein (Besuchs-)Visum beantragen.

Wenn Du eine NE meinst, gibt es keine Möglichkeit, das rückgängig zu machen. Sie ist erst mal Ausländerin wie jede andere Ausländerin auf der Welt.

Hat sie ein minderjähriges Kind hier? Welchen Status hat das Kind?
(Wenn es sich um einen Erwachsenen handelt, ist das für ihren Aufenthalt irrelevant. Dann hat sie höchstens ein besseres Argument für ein Besuchsvisum.)
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.08.2010 um 20:44:50
 
Vermutlich ist sie quasi "ausgewandert" in ihr Heimatland und dadurch
ist die (wohl) NE erloschen nach § 51 Abs. 1 Nr. 6 AufenthG.

Je nach Sachverhalt käme ggf. eine Recht auf Wiederkehr in Betracht.
Dazu müsste man mehr Details wissen.
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 27.08.2010 um 20:55:50
 
naja, ARB 1/80 existiert - ob das im Einzelfall dann reicht, ist eine andere Sache, vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 04.02.2010 - 11 ME 4/10.

Muleta


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ossa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 28.08.2010 um 03:37:55
 
huhu,

danke für die schnellen antworten erstmal.

@reinhard: mit "unberfristeten Visum" mein ich die Aufenthaltgenehmigung (rosa Aufkleber) für DE denk mal das ist die NE die du meinst.
Das Kind ist 9 jahre und hat einen Türksichen Pass. Ihre Grosseltern haben das Sorgerecht für das Kind.

Details dazu wie folgt:
Sie war 9jahre in DE davon 5 jahre verheiratet und 4 jahre Lebte sie alleine. Sie hatte auch ein Job in diesen 4 jahren. Wie lange sie gearbeitet hat kann ich im moment nicht sagen. Der eigentliche Grund war das ihr Vater nicht wollte das sie dort alleine Lebt. Der Vater hat halt Angst um seine Tochter Smiley. Naja so hatte sie sich zur Rückkher in die Heimat entschieden.


mfg ossa
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 29.08.2010 um 16:36:08
 
ossa schrieb am 28.08.2010 um 03:37:55:
Details dazu wie folgt:
Sie war 9jahre in DE davon 5 jahre verheiratet und 4 jahre Lebte sie alleine. Sie hatte auch ein Job in diesen 4 jahren. Wie lange sie gearbeitet hat kann ich im moment nicht sagen. Der eigentliche Grund war das ihr Vater nicht wollte das sie dort alleine Lebt. Der Vater hat halt Angst um seine Tochter Smiley. Naja so hatte sie sich zur Rückkher in die Heimat entschieden.


Das sind aber nicht die Details, die wichtig sind für eine Antwort.

Falls sie selbst Interesse hat, solltest Du ihr raten sich zu registrieren und sich selbst hier zu melden – sie kann die Fragen ja sicherlich beantworten. Nur dann sind verbindliche Antworten möglich.
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ossa
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 29.08.2010 um 19:13:55
 
ok danke werd ich ihr sagen
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