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Darf mein Mann bleiben nach Trennung? (Gelesen: 4.637 mal)
lisa01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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20.08.2010 um 20:57:14
 
hallo bin neu hier ich hätte mal eine frage mein mann kam durch fzf dann hat er 1jahr visum bekommen jetzt 2 jahre er arbeitet und wir haben 3kinder zusammen bin deutsche .

aber jetzt haben wir streit und wollen uns scheiden lassen war auch bei der Ab , da er ohne mein einverständnis kein visum bekommen soll . so jetzt meine frage kann er abgeschoben werden  oder hat er noch recht hier in D zu bleiben???

wäre sehr nett wenn jemand antworten kann
bis bald

Änderung:
Hab das mal nach hierher verschoben, außerdem das Thema
geändert, denn "eine Frage" ist kaum aussagekräftig   Cool

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« Zuletzt geändert: 20.08.2010 um 21:08:18 von N/V »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.08.2010 um 21:28:21
 
lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 20:57:14:
kann er abgeschoben werdenoder hat er noch recht hier in D zu bleiben???



abgeschoben wird er nur,wenn er kein Recht mehr hat in D zu bleiben. Davon ist er noch weit entfernt, wenn er denn das Sorgerecht ausübt, seiner Unterhaltsverpflichtung nachkommt und nicht strafrechtlich relevant in Erscheinung getreten ist.

wir wissen davon noch nichts, deshalb ist es wichtig, dass von Dir wesentlich mehr Informationen kommen.


B.D.
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lisa01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 20.08.2010 um 21:32:04
 
also strafrechlich kam er schon mal in erscheinung da er mal in europa ilegal war sonst nichts
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.08.2010 um 21:37:24
 
übt er zukünftig sein Sorgerecht aus und zahlt Unterhalt oder nicht ?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.08.2010 um 21:38:41
 
hmm ich gehe davon aus das er das versuchen will
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lisa01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.08.2010 um 21:53:59
 
sagen wir mal er wird es versuchen sorgerecht zu bekommen oder für die kinder unterhalt zahlen.......heißt das dann er bleibt in D?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.08.2010 um 21:59:14
 
lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 21:53:59:
sagen wir mal er wird es versuchen sorgerecht zu bekommen oder für die kinder unterhalt zahlen.......heißt das dann er bleibt in D?


wenn wenigstens eines der Kinder während der Ehe geboren wurden, dann *hat* er das Sorgerecht zumindest für dieses Kind und auf Unterhaltszahlungen kommt es sowieso nicht an. Wenn er mit den Kindern weiterhin regelmäßig Umgangskontakt hält reicht das für sein Aufenthaltsrecht völlig aus.

Muleta
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Daddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #7 - 20.08.2010 um 22:00:48
 
Hmmm....

Jetzt haben wir hier nacheinander 5 Ein-Satz-Posts...

Änderung:
abgesehen von Muletas' letztem... er war zu schnell Zwinkernd


@lisa01 kannst du mal Butter bei die Fische tun aka Ross und Reiter nennen, so dass hier nicht so viel gemutmaßt werden muss...

Was will dein Ex- Holder und vor allem was willst du?

Irgendwie hab ich so 'nen merkwürdigen Geruch inner Nase...

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 20.08.2010 um 22:06:21
 
Daddy schrieb am 20.08.2010 um 22:00:48:
Irgendwie hab ich so 'nen merkwürdigen Geruch inner Nase...



das habe ich auch, nur mein Post wurde in den Schrott verschoben.
Why ? Gleiche Aussage wie hier !  hä?

Besser und richtiger wäre die Frage so:
Was muss mein Mann hier angeben, dass er bleiben kann ?



B.D.
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lisa01
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Antwort #9 - 20.08.2010 um 22:08:02
 
@muleta

ich hab alle beide in der ehe bekommen.
die kinder sind 5 und 2 jahre alt wie soll er denn sorgerecht bekommen ich bin ja die mutter und meine kinder sind noch klein .
ich als deutsche muss doch mehr rechte haben für meine kinder oder?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 20.08.2010 um 22:11:02
 
lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 22:08:02:
ich als deutsche muss doch mehr rechte haben für meine kinder oder? 



nö, beide Elternteil gleich viele.


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lisa01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 20.08.2010 um 22:11:14
 
entschuldige mich hier  bin nur bisschen verwirrt gerade

ja B.D das meine ich ja sorry

Was muss mein Mann hier angeben, dass er bleiben kann ?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 20.08.2010 um 22:12:47
 
lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 22:08:02:
ich als deutsche muss doch mehr rechte haben für meine kinder oder?


wir leben im 21. Jahrhundert: das Sorgerecht haben bei ehelichen Kindern grundsätzlich beide Elternteile und zwar auch nach einer Scheidung. Auf die Staatsangehörigkeit der Eltern kommt es überhaupt nicht an, da es ums Familienrecht und das Kindeswohl geht (und den Kleinen die Frage der Staatangehörigkeit wohl sowieso derzeit an den Windeln vorbei geht...) Mal ganz abgesehen davon, dass die Kinder vermutlich auch noch die StAng des Vaters haben - warum solltest Du 'als Deutsche' da mehr Rechte haben?!?

lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 22:11:14:
Was muss mein Mann hier angeben, dass er bleiben kann ?


er muss belegen, dass er die Kinder regelmäßig sieht, sich mit ihnen beschäftigt und sie dabei weder haut noch sonstwie terrorisiert. Und für den hier wohl nicht relevanten Fall, dass ihm die Kindesmutter dabei Schwierigkeiten machen sollte, kann er einen Umgang mit den Kindern auch gerichtlich durchsetzen. Es liegt also komplett in seiner Hand.

Zitat:
Außerdem muss er den KU bezahlen. Wird er dies tun oder können ? Das ist die entscheidende Frage !


wo genau steht das im AufenthG wenn es doch so "entscheidend" ist?

Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 20.08.2010 um 22:12:52
 
ok

ich bedanke mich für die antwort
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 20.08.2010 um 22:15:49
 
lisa01 schrieb am 20.08.2010 um 22:11:14:
Was muss mein Mann hier angeben, dass er bleiben kann ?



die Wahrheit ?

Was willst Du denn eigentlich ? Trennen ohne Ausreise des Ehemannes ?

Sein Anspruch für den weiteren Verbleib ergibt sich aus § 31.
Die Vorzüge eines deutsch-verheirateten sind damit weg.
In Bezug auf das Sorgerecht reicht das Recht allein nicht aus.
Er muss es auch praktizieren. Außerdem muss er den KU bezahlen. Wird er dies tun oder können ? Das ist die entscheidende Frage !


B.D.
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