Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung. (Gelesen: 2.104 mal)
zoe_bee
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indonesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung.
07.08.2010 um 19:19:30
 
Guten Abend Smiley.

finde die Website super, und hoffe, dass irgendjemand mir einbisschen helfen könnte.

Ich bin im Dezember 2002 nach Deutschland zwecks Studiumgekommen.
2003: Studienkolleg
2004- Ende dieses Jahres: Medizinstudium an der Uni.
Ich plane nach dem Studium eine Arbeit in Deutschland zu suchen.

Frage:
1. Welche ist leichter oder besser? Eine unbegrenzte Daueraufenthalt oder Einbürgerung zu beantragen?

2. Im Dezember dieses Jahres werde ich 8 Jahre in Deutschland sein. Manche sagen, dass Studienzeit wurde nicht angerechnet
(wie Baden Wütternberg).
Weiss jemand, wie es mit Hamburg, Nordrheinwestfallen, Berlin und München aussieht?

3. Falls Studienzeit doch anerkannt ist, würde es völlig anerkannt oder nur zum Teil (für o.g. Bundesländer)?

4. Soll man den Antrag in dem Bundesland, wo man studiert (weil dort man am längsten gelebt hat), oder wo man die Arbeitsstelle bekommt)?

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort
LG
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
reinhard
Global Moderator
****
Online




Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung.
Antwort #1 - 07.08.2010 um 20:09:53
 
Eingebürgert werden kannst Du erst, wenn Du eine neue AE hat – mit AE nach § 16 AufenthaltsG. geht es nicht, mit AE nach § 18 geht es.

Studienzeiten werden "im Norden" (HH, Berlin, NRW) angerechnet, "im Süden" nicht (BY, BW, Sachsen).

Den Antrag musst Du immer dort stellen, wo Du Deinen Hauptwohnsitz hast. Wenn Du ihn in Köln stellst, aber dann nach München umziehst, wandert die Akte mit und wird nach Münchener Regeln entschieden. Das kannst Du Dir nicht aussuchen (außer wenn die Arbeitsstelle direkt an der Grenze von zwei Bundesländern liegt und Du zwei Wohnungen zur Wahl hast).
Zum Seitenanfang
  
Homepage https://www.facebook.com/reinhard.pohl.16  
IP gespeichert
 
zoe_bee
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indonesisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung.
Antwort #2 - 07.08.2010 um 21:43:00
 
Danke erstmal für die schnelle Antwort, reinard.

Könntest du mir auch sagen, ob die Studienzeiten vollständig oder nur zum Teil angerechnet werden?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung.
Antwort #3 - 07.08.2010 um 23:01:14
 
Sie werden bei der Einbürgerung entweder ganz oder gar
nicht angerechnet, je nach Bundesland.
Wenn es um eine NE geht, werden sie überll zur Hälfte
angerechnet.
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema