i4a - Das Board
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi
Ausländerrecht >> Einbürgerungs- / Staatsangehörigkeitsrecht >> Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung.
https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1281201570

Beitrag begonnen von zoe_bee am 07.08.2010 um 19:19:30

Titel: Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung.
Beitrag von zoe_bee am 07.08.2010 um 19:19:30
Guten Abend :-).

finde die Website super, und hoffe, dass irgendjemand mir einbisschen helfen könnte.

Ich bin im Dezember 2002 nach Deutschland zwecks Studiumgekommen.
2003: Studienkolleg
2004- Ende dieses Jahres: Medizinstudium an der Uni.
Ich plane nach dem Studium eine Arbeit in Deutschland zu suchen.

Frage:
1. Welche ist leichter oder besser? Eine unbegrenzte Daueraufenthalt oder Einbürgerung zu beantragen?

2. Im Dezember dieses Jahres werde ich 8 Jahre in Deutschland sein. Manche sagen, dass Studienzeit wurde nicht angerechnet
(wie Baden Wütternberg).
Weiss jemand, wie es mit Hamburg, Nordrheinwestfallen, Berlin und München aussieht?

3. Falls Studienzeit doch anerkannt ist, würde es völlig anerkannt oder nur zum Teil (für o.g. Bundesländer)?

4. Soll man den Antrag in dem Bundesland, wo man studiert (weil dort man am längsten gelebt hat), oder wo man die Arbeitsstelle bekommt)?

Vielen Dank im Voraus für jede Antwort
LG

Titel: Re: Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung.
Beitrag von reinhard am 07.08.2010 um 20:09:53
Eingebürgert werden kannst Du erst, wenn Du eine neue AE hat – mit AE nach § 16 AufenthaltsG. geht es nicht, mit AE nach § 18 geht es.

Studienzeiten werden "im Norden" (HH, Berlin, NRW) angerechnet, "im Süden" nicht (BY, BW, Sachsen).

Den Antrag musst Du immer dort stellen, wo Du Deinen Hauptwohnsitz hast. Wenn Du ihn in Köln stellst, aber dann nach München umziehst, wandert die Akte mit und wird nach Münchener Regeln entschieden. Das kannst Du Dir nicht aussuchen (außer wenn die Arbeitsstelle direkt an der Grenze von zwei Bundesländern liegt und Du zwei Wohnungen zur Wahl hast).

Titel: Re: Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung.
Beitrag von zoe_bee am 07.08.2010 um 21:43:00
Danke erstmal für die schnelle Antwort, reinard.

Könntest du mir auch sagen, ob die Studienzeiten vollständig oder nur zum Teil angerechnet werden?

Titel: Re: Einbürgerung nach dem Studium? Studienzeitanrechung.
Beitrag von Ralf am 07.08.2010 um 23:01:14
Sie werden bei der Einbürgerung entweder ganz oder gar
nicht angerechnet, je nach Bundesland.
Wenn es um eine NE geht, werden sie überll zur Hälfte
angerechnet.

i4a - Das Board » Powered by YaBB 2.4!
YaBB © 2000-2009. Alle Rechte vorbehalten.