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Gesetzesänderung ? Einbürgerung Schufa ? (Gelesen: 1.515 mal)
BananaJoe
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Gesetzesänderung ? Einbürgerung Schufa ?
26.07.2010 um 10:15:25
 
Hallo liebes Forum,

ich habe mich heute mal bei euch angemeldet, da ich eure Hilfe mal in Anspruch nehmen will.

Ich bin gebürtiger deutscher und bin seit fast 4 Jahren mit einer Rumänin verheiratet. Nun waren wir heute bei der Ausländerbehörde in Essen/NRW und wollten uns informieren, welche Voraussetzungen wir für einen solchen Antrag benötigen.

Wir sind beide berufstätig und haben in den letzten 12 Monaten keine Leistungen bezogen. Strafrechtlich sind wir natürlich auch nie aufgefallen. Mir stockte allerdings der Atem als die Frau uns erklärte, dass mit einer negativen Schufa eine Einbürgerung nicht gemacht werden könnte. Evetuell hat meine Frau noch einen Eintrag in der Schufa. Das kam aus Zeiten, als es uns noch nicht so gut ging.

Ich habe bei euch gelesen, dass dies nicht stimmt, da die Behörde keinen Zugriff auf die Datenbank der Schufa habe. Die letzten Kommentare zu diesem Thema sind allerdings einige Jahre her. (oder ich habe falsch gesucht )

Wie schaut es denn nun mit der Schufa aus ? Kann die Einbürgerung an der Schufa scheitern ?

Bitte mal um Hilfe

Danke und Gruß

Joe
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 26.07.2010 um 15:36:18
 
BananaJoe schrieb am 26.07.2010 um 10:15:25:
Kann die Einbürgerung an der Schufa scheitern ?

Kurze Antwort: Nein.

Die Behörde hat auch weder Zugriff auf die Schufa-Daten,
noch gibt es eine Rechtsgrundlage, nach der sie eine
solche Auskunft verlangen könnte. Private Schulden
sind für die Einbürgerung irrelevant.
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