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Heirat in Dänemark - welche Schritte in Deutschland (Gelesen: 1.739 mal)
Themen Beschreibung: Heirat in Dänemark
Marco_S
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat in Dänemark - welche Schritte in Deutschland
11.07.2010 um 21:33:45
 
Hallo liebes Forum,

ich habe mich hier ganz neu angemeldet und hoffe mir können hier einige weiterhelfen.

Ich (Deutscher) und meine Freundin -Studentin mit deutscher Aufenthaltserlaubnis (Ukrainerin) haben nächste Woche einen Trautermin in Dänemark.
Jetzt habe ich trotz langer Recherche noch ein paar Fragen zur Vorgehensweise in Deutschland.

Wird die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken meiner Freundin einfach nach der Hochzeit in Dänemark von der ABH umgewandelt? Oder muss sie sogar wieder ausreisen zur Familienzusammenführung?

Muss ich den gesicherten Lebensunterhalt nachweisen? Da ich im Moment trotz abgeschlossenen Studium seit kurzem ALG 2 bekomme.

Kann es sonstwelche Probleme geben, womit wir jetzt noch nicht rechnen?

Ich hoffe auf schnellstmögliche Antworten.
Danke im voraus.

Liebe Grüße

Marco
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.07.2010 um 21:57:25
 
Marco_S schrieb am 11.07.2010 um 21:33:45:
Wird die Aufenthaltserlaubnis zu Studienzwecken meiner Freundin einfach nach der Hochzeit in Dänemark von der ABH umgewandelt? Oder muss sie sogar wieder ausreisen zur Familienzusammenführung?


Sie muss es beantragen, von selbst passiert nichts.
Ausreisen muss sie nicht. Sie behält § 16 AE, wenn sie nichts unternimmt. Sie sollte es möglichst bald machen, aber alles ohne Panik.


Zitat:
Muss ich den gesicherten Lebensunterhalt nachweisen? Da ich im Moment trotz abgeschlossenen Studium seit kurzem ALG 2 bekomme.


Als "nur" - Deutscher nicht. Höchstens als Deutscher, der früher Ukrainer war oder so.

Zitat:
Kann es sonstwelche Probleme geben, womit wir jetzt noch nicht rechnen?


Ja, soweit Du die Theorie kennst, dass Frauen und Männer im Grunde genommen nicht zusammen passen...

Ausländerrechtlich? Aus deinen Beschreibungen ist nichts erkennbar, was nach Problemen aussieht.

Schnell genug?
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Marco_S
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 11.07.2010 um 22:11:04
 
Hallo Reinhard,

danke für deine superschnelle Antwort.
Also wie ich richtig verstanden habe, braucht sie nach der Hochzeit nur zur ABH zu gehen und die Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln die sie dann glaube ich für weitere 2 Jahre bekommt!?

Falls meine Freundin mit dem studium fertig ist, und ich unter Umständen wieder in Alg2 rutsche.., hat sie dann auch Anspruch auf ALG2?

Danke im voraus.

LG Marco
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 11.07.2010 um 22:51:15
 
Marco_S schrieb am 11.07.2010 um 22:11:04:
Also wie ich richtig verstanden habe, braucht sie nach der Hochzeit nur zur ABH zu gehen und die Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln die sie dann glaube ich für weitere 2 Jahre bekommt!?


Sie stellt den Antrag, die ABH klebt.

Ob die neue AE dann ein oder zwei Jahre gilt (bei ALG2 meist nur ein Jahr), entscheidet die ABH. Aber solange Ihr in der Ehe zusammen lebt, wird die AE immer ohne Weiteres verlängert.

Zitat:
Falls meine Freundin mit dem studium fertig ist, und ich unter Umständen wieder in Alg2 rutsche.., hat sie dann auch Anspruch auf ALG2?


Ja, als Ehefrau eines Deutschen hat sie sofort volle Arbeitserlaubnis, kriegt Bafög, später ALG 2 und so weiter.

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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 11.07.2010 um 23:27:42
 
Marco_S schrieb am 11.07.2010 um 22:11:04:
hat sie dann auch Anspruch auf ALG2

... sofern sie keine Vermögenswerte hat, die über den Freigrenzen liegen und ihren LU nicht erarbeiten kann, käme ALG II in Betracht.

reinhard schrieb am 11.07.2010 um 22:51:15:
Ob die neue AE dann ein oder zwei Jahre gilt (bei ALG2 meist nur ein Jahr), entscheidet die ABH

Lt. den VWV ist die AE für drei Jahre zu erteilen, unabhängig von der Sicherung des LU, auch wenn mancher SB der ABH dies nicht macht. Nur bei einem Scheineheverdacht wäre die AE nur für ein Jahr zu erteilen.
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