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Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit (Gelesen: 2.632 mal)
Sofie598
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i4a rocks!


Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, italienisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erwerb der italienischen Staatsangehörigkeit
10.07.2010 um 09:13:03
 
Hallo!
Ich weiß nicht, ob das Thema hier richtig ist.
Ich habe die deutsche und die italienische Staatsangehörigkeit (wohnhaft schon immer in D) und möchte meinem (bald) Mann die italienische, ähm, "schenken". Also, als Ehepartner einer Italienierin hat er das Recht, die italienische Staatangehörigkeit zu erwerben. Hat für ihn den Vorteil, dass er die bosnische behalten kann (kann gut verstehen, dass ihm das wichtig ist), und es ist wohl einfacher als in Deutschland.
Im Grunde weiß ich, wie es funktioniert, kann man alles im Internet nachlesen, allerdings sind mir die Fristen nicht klar. Es heißt: Wenn das Paar in Italien lebt, kann der Antrag nach 6 Monaten gestellt werden. Im Ausland nach drei Jahren. Meistens ist das mit "leben" formuliert. Habe aber auch eine Info gefunden (einer deutschsprachigen Gemeinde in Italien), auf der es heißt: "Wohnsitz (d.h. Eintragung im Einwohnerregister der Gemeinde) in Italien seit mindestens sechs Monaten ab Datum der Eheschließung oder, im Falle von Wohnsitz im Ausland, Ablauf einer Frist von drei Jahren ab Datum der Eheschließung".
Mir ist nicht klar, was Wohnsitz bedeutet. Einen Wohnsitz in Italien zu nehmen, bei meinen Verwandten, wäre überhaupt kein Problem, für meinen Freund auch nicht. Nach der zitierten Aussage hört sich das nämlich so an, als müsste ich gar nicht wirklich dort leben... Unseren Wohnsitz dorthin zu verlegen und wirklich dort zu leben, können wir aber nicht.
Natürlich werde ich mich nächste Woche beim it. Konsulat und bei meiner it. Gemeinde erkundigen. Aber vielleicht hatte hier ja schon mal ein ähnliches Problem oder kennt sich mit dieser Sache aus.
Generell wollte ich eh fragen, was es für meinen Freund für Vor-/ Nachteile hätte, Italienier zu sein. Da müssten doch eigentlich die Vorteile überwiegen, oder? Mit einer EU-Staatsbürgerschaft.
Vielen Dank für eure Hilfe!
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 10.07.2010 um 09:23:03
 
Sofie598 schrieb am 10.07.2010 um 09:13:03:
Aber vielleicht hatte hier ja schon mal ein ähnliches Problem oder kennt sich mit dieser Sache aus.

Da du dich in einem deutschen Ausländerrechtsforum befindest, ist das deutsche Meldegesetz schon hier ein untergeordneter Bereich, sodass dir hier in Sachen italienisches Melderecht in Verbindung mit der Annahme der ital. Staatsangehörigkeit kaum einer helfen können wird.

Die Vorteile einer ital. Staatsangehörigkeit kannst du im FreizügG/EU nachlesen.

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Sofie598
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Beiträge: 40

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, italienisch
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Antwort #2 - 10.07.2010 um 11:58:41
 
Das hatte ich schon erwartet, dass das ein sehr spezielles Thema ist... Habe ein italienisches Forum gefunden, auf dem meine Fragen beantwortet werden konnte.
Wollte nur noch etwas korrigieren, worüber ich falsch informiert war: Auch für in Italien lebende Italiener besteht eine Wartezeit von zwei Jahren. Das wurde kürzlich geändert, aber einige italienische Konsulate in Deutschland haben das auf ihren Internetseiten noch nicht geändert.

Das FreizügG/EU hab ich gelesen. Das bedeutet, dass mein Mann im schlimmsten Fall auch hier leben kann, wenn er kein eigenes Einkommen hat, sondern ich Alleinverdiener bin?
Welche Variante ist denn zu empfehlen - AE für drei Jahre und dann Beantragung einer NE, sofern schon möglich? Oder italienische Staatsangehörigkeit? Am besten starten wir wahrscheinlich beide Prozesse gleichzeitig und entscheiden uns dann....
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 10.07.2010 um 14:46:08
 
Sofie598 schrieb am 10.07.2010 um 11:58:41:
Welche Variante ist denn zu empfehlen 

Die Frage stellt sich doch nicht wirklich, wenn er eine Wartezeit von zwei Jahren für die ital. Staatsangehörigkeit zu erfüllen hat.

Du willst doch mit deinem Mann sicherlich nach der Hochzeit in Deutschland leben, oder nicht?

--> Antrag auf AE und dann NE, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind.

Sofie598 schrieb am 10.07.2010 um 11:58:41:
Am besten starten wir wahrscheinlich beide Prozesse gleichzeitig und entscheiden uns dann.... 

Wie soll das gehen, wenn er eine Wartezeit von zwei Jahren erfüllen muss?

Nach drei Jahren könnte er sich auch in Deutschland einbürgern lassen, vorausgesetzt die eheliche LG besteht noch.

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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 11.07.2010 um 16:33:04
 
Sofie598 schrieb am 10.07.2010 um 09:13:03:
Generell wollte ich eh fragen, was es für meinen Freund für Vor-/ Nachteile hätte, Italienier zu sein.


Nachteile:
-evtl. Militärdienst in Italien (je nach Alter, Wohnsitz in Italien, Anerkennung des evtl. in Kosovo geleisteten Dienstes)
-eventuelles Mehrstaatigkeitsverbot durch Kosovo (Italien erlaubt Mehrstaatigkeit, Deutschland erlaubt sie nur mit anderen EU-Ländern)

Vorteile:
-absolutes Recht, in Italien zu wohnen
-Recht, im Rahmen der Freizügigkeit in anderen EU-Ländern, auch Deutschland, zu wohnen
-d.h. auch, Möglichkeit, unabhängig von der Ehe in Deutschland zu wohnen
-Wahlrecht auf Gemeindeebene und für das europäische Parlament wenn in der EU wohnhaft

Sofie598 schrieb am 10.07.2010 um 11:58:41:
Das bedeutet, dass mein Mann im schlimmsten Fall auch hier leben kann, wenn er kein eigenes Einkommen hat, sondern ich Alleinverdiener bin?


Als Inhaber einer AE als Ehegatte kann er das sowieso, aber als Italiener könnte er es auch. Die Rechte, die er als Ehegatte einer Deutschen hat, würde er als Italiener behalten, auch wenn die AE wegfallen würde (weil für EU-Bürger nicht nötig).

Sofie598 schrieb am 10.07.2010 um 09:13:03:
Mir ist nicht klar, was Wohnsitz bedeutet.


Ohne die italienischen Vorschriften zu kennen, Wohnsitz wird wahrscheinlich nicht nur "angemeldet sein" heißen, sondern dass man tatsächlich dort wohnt, sich also in mehrheitlich oder ausschließlich dort aufhält.



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