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AE Verlängerung nach ALG-I (Gelesen: 2.189 mal)
fatehnkhan
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15.06.2010 um 01:49:59
 
Hallo da,

Ich habe im moment AE, mit beschäftigung zur jeder Tätigkeit, aber kurz vor meine Firma hat mir gekündigt und meiner AE ist gültig für noch 1 monat. Ich habe dann bei der Agentür für Arbeit , als Arbeitsuchender angemeldet und sogar habe ich die Bewilligungsbescheid bekommen für ALG-I für 12 monate.

Ich war vorher bei der ABH gewesen wegen meine AE zu verlängern, die Frau hat mir gesagt dass so lange ich bin versichert ( durch ALG-I ) , meine AE wird bis dahin verlängert und ich soll bei der ABH melden sobald ich bekomme die Bewilligungsbescheid. Und dann wann ich bei der ABH gewesen, die frau hat ihre meinung geändert und hat mir gesagt dass, leider ich werde eine Fiktionbescheinigung bekommen weil die AE ist gültig wenn ich eine Beschäftigung habe und nicht nur weil ich bin versichert durch ALG-I. Ich habe dann da gegen protestiert und gefragt dass ich brauche eine AE verlängerung und keine Fiktionbescheinigung, dann die hat mir eine neu Termin gegen weil sie ist nicht richtig informiert weil so was bis jetzt bei ihr nicht passiert dass einer hat schon ALG-I und AE verlängert mussen und die muss kucken welche Titel für AE die werde mir geben oder untern welche Paragraph. Jetzt ich muss halt morgen wieder zu der ABH gehen und sehen was die mir geben werden. Habt ihr welche quelle da mit ich kann sie nachweisen kann damit ich kann meine AE verlängern.

Danke
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schweitzer
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Antwort #1 - 15.06.2010 um 07:31:18
 
Grundsätzlich ist Bezug von Arbeitslosengeld I nicht schädlich, wenn es um eine Verlängerung einer AE geht - so, wie zunächst durch Deine Sachbearbeiterin angedacht, kommt aber ggf. nur eine Verlängerung für den möglichen Bezugszeitraum des ALG I in Betracht.

Was für eine AE hast Du denn - nach welchem § und ggf. mit welchen Nebenbestimmungen? Wie lange bist Du schon in Deutschland, und welche Aufenthaltstitel hattest Du während dieser Zeit?


=schweitzer=

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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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fatehnkhan
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Antwort #2 - 15.06.2010 um 10:10:24
 
Ich habe meine AE nach dem § 18 mit Arbeitlaubnis zur jeder Tätigkeit. Ich bin hier in Deutschland seid 7 jahren ( 4 jahre studium) 3 jahre Arbeit. Und ich habe für NE schon angetragen, aber es wird nächste monat, 60 monaten und meine Sachbearbeiterin hat mir gesagt dass so bald ich bekomme eine mindestens 6 monat lang gultige vertrag, ich kann meine NE haben und jetzt nach ich bekomme meine Bewilligungsbescheinigung von Arbeitsamt, ich werde nur den Befristrete AE verlängerung, jenachdem wie lange ich wird versichert. 

Aberwie o.g, die andere sachbearbeiterin hat mir gesagt dass ich werde diese Fikitionbescheinigung haben weil ich keine Arbeit habe und anspruch auf dem ALG I , heisst nicht dass ich werde meine AE da durch verlangert wird.
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schweitzer
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Antwort #3 - 15.06.2010 um 10:27:23
 
Also, wie gesagt - ich sehe eigentlich keinen Grund, dass Dir die AE nicht für den Zeitraum des Anspruchs auf ALG I verlängert werden könnte. - Zwar würde Dein Aufenthalt auch mit einer FB weiterhin als erlaubt gelten (es gäbe also keine Unterbrechung Deines rechtmäßigen Aufenthalts!), aber ich weiß, dass sich einige (potenzielle) Arbeitgeber schwerer tun mit einer FB als mit einer AE.

Für die NE wirst Du allerdings in der Tat wieder eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung benötigen, mit der Du letztlich nachweisen kannst, dass Dein LU nachhaltig gesichert ist.

Das Gleiche gälte für den Daueraufenthalt-EG (eigentlich eine noch "komfortablere" NE - sieh Dir dazu mal die §§ 9a -c AufenthG an) - allerdings bräuchtest Du für den nicht grundsätzlich 60 Monate Beiträge zur Rentenversicherung nachweisen, wie das für die NE nötig ist.

Aber das ist momentan ja eher ein Randproblem.

Gegenwärtig kannst Du eh nur abwarten (und fleißig nach einer neuen Arbeit suchen) - im Zweifel solltest/könntest Du die ABH ja aber nochmal darauf verweisen, dass die Arbeitssuche mit einer AE im Zweifel leichter wäre als mit einer FB.

Ansonsten magst Du berichten, wie letztlich entschieden worden ist - nochmal: Aus meiner Sicht steht der Verlängerung Deiner AE in der oben beschriebenen Weise nichts entgegen.

=schweitzer=
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Antwort #4 - 15.06.2010 um 15:12:48
 
Also, ich war gerade bei der ABH, und die haben mir gesagt dass die weden mir höchstens 6 monate FB geben und dass AE wird nicht verlängert weil ich momentan keine Beschäftigung habe. Ich habe denen nochmal gefragt ob eine andere Aufenthaltstitel zu geben , und muss nicht paragarph 18 sein, die meinte dann , es gibst keine andere in meine Fall. Dann sie hat mir eine anderen Tag zu kommen gesagt weil die will nochmal mit ihre Leiterin darüber sprechen.

Wie du oben gescrieben gehabt , dass mit der FB, die probleme von die Potentiale Arbeitgeber gibst sicherlich  und dass habe ich auch zu ihr erklärt. Und noch dazu, die Arbeitsamt wird vielleicht mir Probleme geben wegen ALG-I, weil die brauchen eine gültige Aufenthaltstitel dafür.

Im moment ich bin natürlich viel fleissig mit meiner Arbeitsuche aber, selbstverständlich das braucht Zeit da ich noch welche Vorstellungsgespräche haben und bin nicht sicher ob ich  bis die Tagen eine Vertrag schliessen kann .

Also, ich werdemal bitten , ob es gibt welche quelle die ich zu meiner Sachbearbeiterin / ABH Leiterin zeigen da mit meine AE wird bis 12 monaten (bis ich meine ALG-I) haben kann

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Ulf
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Antwort #5 - 19.06.2010 um 11:50:32
 
fatehnkhan schrieb am 15.06.2010 um 15:12:48:
Also, ich werdemal bitten , ob es gibt welche quelle die ich zu meiner Sachbearbeiterin / ABH Leiterin zeigen da mit meine AE wird bis 12 monaten (bis ich meine ALG-I) haben kann



2.3.1.4 Dagegen ist der Lebensunterhalt gesichert,
wenn der Ausländer Kindergeld, Kinderzuschlag
und Erziehungsgeld oder Elterngeld
oder öffentliche Mittel in Anspruch nimmt, die
auf einer Beitragsleistung beruhen (z. B. Leistungen
aus der Kranken- oder Rentenversicherung
und das Arbeitslosengeld I)


Gruß, ULF
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