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Voramensänderung rückgängig machen (Gelesen: 22.139 mal)
Petersburger
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Antwort #30 - 12.06.2010 um 16:27:21
 
Anachi schrieb am 12.06.2010 um 15:38:47:
Aber würde in dem Fall hier nicht theoretisch auch eine öffentlich-rechtliche Namensänderung möglich sein? 

Fragezeichen

Ich verstehe nicht, was die Adjektive vor "Namensänderung" sagen sollen. Welche Varianten gibt es denn?


Was ich sagen wollte:
Auch vom Standpunkt des deutschen Namensrechts ist eine hinkende Namensführung kein Wunschzustand.

Egal wann diese Namensführung entstand, ob vor zwanzig Jahren oder vor einer Woche: Man kann eine Namensänderung in Richtung Anpassung an die ausländische Namensführung beantragen.
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„All that is necessary for the triumph of evil is that good men do nothing.“ (Edmund Burke)
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zarasamira
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #31 - 12.06.2010 um 18:47:30
 
Danke für den Tipp. Wo muss ich das beantragen, doch nicht wieder bei der Dame??
Gibt es den eine Standesamtaufsicht in jeder Stadt o.ä.
Ich trau mich schon gar nicht mehr da hin, da sie letzte Woche gemerkt habe wie unerwünscht ich bin, bei der Dame.
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Petersburger
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Antwort #32 - 12.06.2010 um 19:35:37
 
Wenn Du nicht in einer Ministadt wohnst, sollte es auch noch andere Standesbeamte geben.
Allerdings kann es natürlich sein, daß nur sie für diese Aufgabe und für Dich zuständig ist.

Mach' Dich doch nicht verrückt.

Geh' hin, stelle in Ruhe Deinen Antrag und warte ab, was passiert.

Wenn Du nicht gerade wieder zwei Minuten vorm Mittagessen und/oder mit Vorwürfen kommst, sollte das auch alles nett und freundlich lösbar sein.

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zarasamira
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Antwort #33 - 12.06.2010 um 21:01:50
 
Petersburger schrieb am 12.06.2010 um 19:35:37:
Geh' hin, stelle in Ruhe Deinen Antrag und warte ab, was passiert.

Danke, genau das werde ich am Montag morgen tun!!!
An dem besagten Tag der Vornamensänderung, wollte ich ja nur mal nachfragen... ich hätte nie für möglich gehalten, dass es so leicht funktioniert.
So habe ich das Problem verursacht und jetzt muss ich versuchen da wieder raus zu kommen.
Drückt mir die Daumen. Ich werde am Montag früh einer/oder einem anderen Standesbeamten mein Anliegen schildern.
Ich hoffe, dass es klappt.
Drückt mir die Daumen!!!  Augenrollen
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Antwort #34 - 14.06.2010 um 07:43:46
 
Petersburger schrieb am 12.06.2010 um 16:27:21:
Ich verstehe nicht, was die Adjektive vor "Namensänderung" sagen sollen. Welche Varianten gibt es denn?

Zur Erklärung:

Bei der "öffentlich-rechtlichen Namensänderung" ist in der Regel die Namensänderung nach dem NÄG gemeint. Ebenso gehören die Namensänderungen nach § 94 BVFG in den öffentlich-rechtlichen Bereich.

Die Namenserklärungen, die man nach BGB und EGBGB abgeben kann, sind zivilrechtlicher Natur.

Die Unterscheidung hat z.B. Auswirkungen auf den Rechtsweg (Zivilgerichte, Verwaltungsgerichte).

Gruß,
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Ralf
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Antwort #35 - 07.07.2010 um 12:36:33
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.
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Solos10
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Antwort #36 - 05.08.2022 um 15:37:25
 
Hallo zarasamira,

mich würde gern interessieren, ob du für dein beschriebenes Anliegen letztendlich die passende Lösung finden konntest? Smiley

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reinhard
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Antwort #37 - 05.08.2022 um 16:35:59
 
Nach 12 Jahren ist die Frage sinnlos.
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