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eheschließung (Gelesen: 3.523 mal)
komkom
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i4a rocks!


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07.06.2010 um 16:56:41
 
hallo zusammen
meine Freundin und ich haben der ansucht zu heiraten ,aber dass Problem ist, dass ich nur ein Duldung habe , und mein Asylantrag ist schon paar Jahren abgelehnt worden,ich habe schön die papiere von meinen Land schicken lassen ,und möchte nun mit meinem Anwalt darüber reden und ihn bitten meine Duldung auf meinen richtigen Name machen lassen ,
wir vermuten aber dass die ABH mit abschieben kann wann ich meine mein Duldung verlängern gehe !
was können sie mir empfehlen ???es möglich wenn ich jemand andre bevollmächtige meine Duldung zu verlängern ohne das ich dahin gehe???
danke im vorraus
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maki
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Antwort #1 - 07.06.2010 um 17:03:33
 
Die antworten auf diese Frage hast du doch schon längst bekommen: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1233745450/0#0
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komkom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.06.2010 um 17:04:16
 
ich habe noch eine frage. bei der Antrag auf der Befreiung von der beibringung des ehefähigkeitszeugnisses ,wird auch geprüft ob man schon vorbestraft ist oder nicht???? weil ich hebe scharfen wiegen Diebstahl und einmal wiegen beleidigung ,
danke
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maki
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Antwort #3 - 07.06.2010 um 17:07:34
 
Beim Ehefähigkeitszeugnis geht es darum, ob zwei Personen heiraten können, nicht um Vorstrafen.
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reinhard
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Antwort #4 - 07.06.2010 um 17:08:05
 
komkom schrieb am 07.06.2010 um 17:04:16:
ich habe noch eine frage. bei der Antrag auf der Befreiung von der beibringung des ehefähigkeitszeugnisses ,wird auch geprüft ob man schon vorbestraft ist oder nicht???? weil ich hebe scharfen wiegen Diebstahl und einmal wiegen beleidigung ,
danke


Das hat ja mit der Befreiung nichts zu tun – bedeutet aber vermutlich, dass Du (trotz Heirat) keine AE bekommen kannst.

Kannst Du denn ein Visum beantragen, sobald Du verheiratet bist?
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komkom
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Antwort #5 - 07.06.2010 um 17:19:06
 
ein Visum beantragen ??? wofür???? wir wollen nur dass wir hier in Deutschland heiraten dürfen ,ich kann für die ABH noch bestätigen dass ich 2 mal zum wehrdienst gerufen bin nachdem ich Algerien verlassen habe ,kann doch nicht wahr sein dass das keine rolle spielt
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reinhard
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Antwort #6 - 07.06.2010 um 17:25:25
 
komkom schrieb am 07.06.2010 um 17:19:06:
ein Visum beantragen ??? wofür???? wir wollen nur dass wir hier in Deutschland heiraten dürfen ,ich kann für die ABH noch bestätigen dass ich 2 mal zum wehrdienst gerufen bin nachdem ich Algerien verlassen habe ,kann doch nicht wahr sein dass das keine rolle spielt


Bei Straftaten während der Duldung besteht vermutlich eine Ausweisung – Du arbeitest doch seit Februar 2009 an dem Problem, Dir ist schon zehnmal geraten worden, die ABH zu fragen. Ich sage ja nur: Es kann sein, dass Du überhaupt keine AE bekommen kannst, unabhängig von der Heirat.

Dann brauchst Du ein Visum, das Du nach Ableistung des Wehrdienstes beantragen musst.
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maki
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Antwort #7 - 07.06.2010 um 17:29:25
 
komkom schrieb am 07.06.2010 um 17:19:06:
wir wollen nur dass wir hier in Deutschland heiraten dürfen ,ich kann für die ABH noch bestätigen dass ich 2 mal zum wehrdienst gerufen bin nachdem ich Algerien verlassen habe ,kann doch nicht wahr sein dass das keine rolle spielt 

Wehrpflicht ist deine Pflicht deinem Land gegenüber, ist in Deutschland auch nicht anders, deswegen wird das normalerweise keine Rollen spielen.
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ghana2008
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Antwort #8 - 07.06.2010 um 18:15:54
 
Du fragst hier nach Gesetzen, die dir helfen hier zu bleiben und hast bis jetzt selber nichts dafür getan,
du hast die Beörden hier belogen um dir eine Duldung zu erschleichen, lebst aufgrund dessen auf Kosten der Steuerzahler, hast hier auch noch Straftaten begangen,
und jetzt verlangst du, dass deutsche Behörden dir dabei helfen, dich deiner Wehrplicht in Algerien zu entziehen,

gehe zur ABH und schau ob sie dir eine Duldung bis zur Eheschliesung geben, wenn nicht must du ausreisen,
dein Konsulat wird dir wahrscheinlich auch die zur Eheschliessung nötigen Papiere nicht ausstellen,,
die warten ja darauf, das du deinen Militärdienst ableistest
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B.D.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 08.06.2010 um 07:54:43
 
komkom schrieb am 07.06.2010 um 16:56:41:
es möglich wenn ich jemand andre bevollmächtige meine Duldung zu verlängern ohne das ich dahin gehe???


Das geht nicht. Die ABH verlangt in der Regel eine persönliche Vorsprache. In Deinem Fall sicher auch mit gutem Grund !

ghana2008 hat es bereits auf den Punkt gebracht. Ich finde es schon sehr dreist, wie Du versuchst Deinen Verpflichtungen zu entkommen.  Lippen versiegelt


B.D.
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #10 - 08.06.2010 um 07:59:49
 
Es reicht...

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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