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brauche einen anwalt (Gelesen: 9.385 mal)
komkom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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04.02.2009 um 12:04:10
 
hallo zusammen
kurz über mich : ich habe ein Duldung von ein Monat und mein Asylantrag wurde längs abgelehnt
ich brauche ein guten Anwalt weil ich mein Name Staat der falsche korrigieren möchte ,und auch mit meine Freundin hier in Deutschland heiraten ohne nach Algerien zurück fliegen
es wäre sehr nett wenn jemand mir helfen kann oder erklären wie ich alles besser machen kann ,
danke
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« Zuletzt geändert: 04.02.2009 um 12:54:21 von komkom »  
 
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komkom
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krefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 05.02.2009 um 17:31:52
 
hallo zusammen
ich habe gestern über mein Problem geschrieben , bis jetzt habe ich kein Antwort gekriegt
ich hoffe ihre könnt mir ein Rat geben
nochmal über mein Problem, ich habe ein 1monatduldung und mit ein falschen Namen und möchte gerne der erste schritt machen mein Name korrigieren lassen mit ein Anwalt und denn mit meine Freundin hier in Deutschland heiraten ohne das ich nach Algerien fliegen muss
ich weiß aber nicht ob es ein Sinn hat wenn ich jetzt ein Anwalt nehme!
habe ich überhaupt ein Chance hier zu heiraten oder muss ich erstmal nach Algerien zurück ?
ich bin sehr verzweifelt und brauche bitte eure helfe
danke
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #2 - 06.02.2009 um 08:14:57
 
komkom schrieb am 05.02.2009 um 17:31:52:
ch habe gestern über mein Problem geschrieben , bis jetzt habe ich kein Antwort gekriegt


Naja, komkom - Probleme wie Deines sind hier schon sehr oft und ausführlich behandelt worden - deshalb hatten wohl viele user gehofft, Du würdest über die Suchfunktion nach Antworten suchen. - Aber Du bist neu hier, kennst Dich noch nicht so aus - deshalb habe ich ein wenig gesucht und unter anderem

diesen
,

diesen
  und

diesen
thread gefunden. (Blaues bitte jeweils anklicken!)

Du wirst darin auch meine persönliche Meinung finden. Solltest Du danach noch konkretere Fragen haben, dann stell sie gern wieder hier.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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komkom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.02.2009 um 16:48:36
 
danke erstmal für die Antwort
ich finde das die 3 Themen mit meinen Fall garnicht zusammen passen
ich bin mit ein schengenvisum abgereist ,der Visum habe ich von die französischer Konsulat gekommen!also ich bin nicht illegal nach Europer gekommen !
und habe gehört das gebt ein unterschied zwischen legale und illegale anreise nach Europer!?
ich möchte den ersten schritt hier in Deutschland machen ,vielleicht braucht denn mein Freundin nicht extra zu mir kommen wenn ich denn nach Algerien zurück muss!! .
danke.
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #4 - 06.02.2009 um 19:01:14
 
Hi komkom,

ich vermute, du bist mit einem Visum und Deinem Pass eingereist
und hast unter falschen Personalien einen Asylantrag gestellt. Der
wurde abgelehnt. Nun möchtest Du unter Deinen richtigen Personalien
deine Freundin heiraten und in Deutschland bleiben.

Hierzu gibt es meine Meinung nach 2 Möglichkeiten:
1. Mit dem Pass zum Standesamt und die Eheschließung beantragen.  
   Warten was passiert.
2. Mit dem Pass zur ABH, die Karten auf den Tisch legen und mitteilen,
   dass Du heiraten möchtest. Warten, was passiert.

Was Du jetzt machst, ist Deine Entscheidung. Nur nichts machen und weiterhin mit
falschen Personalien hier leben, hilft Dir auch nicht weiter.

ende
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Enda
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 06.02.2009 um 19:06:58
 
Folgender Thread könnte für dich noch interessant sein (mal abgesehen von dem Kind darin):
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1209834941
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 06.02.2009 um 20:49:47
 
komkom schrieb am 04.02.2009 um 12:04:10:
hallo zusammen
kurz über mich : ich habe ein Duldung von ein Monat und mein Asylantrag wurde längs abgelehnt
ich brauche ein guten Anwalt weil ich mein Name Staat der falsche korrigieren möchte ,und auch mit meine Freundin hier in Deutschland heiraten ohne nach Algerien zurück fliegen
es wäre sehr nett wenn jemand mir helfen kann oder erklären wie ich alles besser machen kann ,
danke


Zunächst mal sollten Sie sagen, warum sie nicht nach Algerien zurück wollen. Die Bearbeitung des Antrags auf FzF dauert wohl 1-3 Monate, und an mangelden Deutschkenntnissen wird es offensichtlich auch nicht scheitern. Wenn keine zwingenden Gründe dagegen sprechen, kann (nicht muß) die ABH sie auf jeden Fall zurückschicken, um das Visaverfahren nachzuhohlen.

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komkom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 10.02.2009 um 17:41:10
 
in Algerien wartet auf mich 18monaten Militär Service die ich noch machen muss,und will meine Freundin damit nicht belasten oder unser Beziehung Kapput machen ,und für ein FZF hat meine Freundin kein höher Gehalt und kein eigener Wohnung !!!
ist der militär Service ein reichender Grund um hier zu heiraten?
und wenn ich nach Algerien muß! kann der FZF erfolgreich gehen mit weniger als 1000 freundin's Gehalt
danke
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #8 - 10.02.2009 um 18:23:33
 
Hi komkom,

komkom schrieb am 10.02.2009 um 17:41:10:
wenn ich nach Algerien muß! kann der FZF erfolgreich gehen mit weniger als 1000 freundin's Gehalt


Wenn Deine Freundin die deutsche Staatsangehörigkeit hat,
ist die Höhe des Gehalts unerheblich.

komkom schrieb am 10.02.2009 um 17:41:10:
ist der militär Service ein reichender Grund um hier zu heiraten?

Zum Heiraten ist das kein Grund, da sollte es schon andere geben  Zwinkernd

ende

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komkom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 10.02.2009 um 18:48:33
 
danke Zak für dein Antwort
ja meine Freundin ist deutsch ,ich möchte erstmal mein Name korrigieren lassen und denn mit meine Freundin heiraten ! was ist denn wenn ich zurück muß vor den Antwort vom überLandgericht  oder ein Termin in standesamt ? muß ich bei die D-botschaft ein FZF beantragen oder eheschliessung?
wieviel zeit habe ich denn wenn die ABH mit mein richtige Name wissen werden?
danke
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happoo
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Antwort #10 - 10.02.2009 um 18:55:09
 
hi komkom

du müsst dann beweisen daß die Fühung der Ehelichen Lebensgemeinsschaft  für eine nicht volkommen unerhebliche Zeit unmöglich wäre.Z.B daß du für eine ungewisse Zeit keine ausreise von den Algerischen Behörden bekommst.
außerdem:
die Ausländerbehörde in Berlin sagt:
Eine allgemeine  Erteilungsvoraussetzung ist,daß kein Ausweisungsgrund vorliegt.ein ausweisungsgrund bleibt im Regelfall bei der Erteilung einer Erlaubnis oder eines Visums als Regelausnahmefall außer Betracht,wenn der Ausländer in den letzten 3 Jahren zu keinerlei Freiheits oder Jugendstrafe  von min. 6 monaten oder zu einer Geldstrafe von min 180 Tagessätze verurteilt worden ist.und keine Gefahr weitere Straftaten  oder sonstige Ausweisungsgründe  besteht.[...]

also du müsst erstmal heiraten und dann nach einer möglichkeit suchen wie man die ausreise verhindern kann.
Beschluss  der 8. Kammer des VG Aachen  vom 16.09.2008 sagt:
wer die Vorraussetzungen  von §39 Nr5 AufenthV erfüllt, bei dem kommt es nicht darauf an, ob er unerlaubt oder erlaubt(egal mit welchem Visum) eingereist war.auch die Abstrakte verwirklichung  eines Ausweisungsgrundes kann diesem Ausländer nicht entgegengehalten werden.

antrag auf FZF kannst du nur stellen wenn du verheiratet bist.
Antrag auf Eheschließung kannst du auch nur stellen wenn du schon nen festen Termin bei dem Standesamt hast.und Termin bei dem Standesamt bekomst du nur wenn deine Befreiung von dem K-Gericht kommt und alle deine unterlagen bei dem Standesamt vorlegen..ich hatte das gleiche Problem .
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Antwort #11 - 10.02.2009 um 19:26:29
 
Hi again komkom,

ich hatte in meinem ersten Posting schon geschrieben,
dass DU tätig werden musst, um Deine Situation zu ändern.
Ob Du nun zunächst mit Deinen richtigen Papieren die Eheschließung
beim Standesamt anmeldest und somit einen eventuell kurz
bevorstehenen Heiratstermin bekommst oder erst zu Deiner ABH
gehst und die Hosen runterlässt, bleibt Dir überlassen. Diese Entscheidung kann dir niemand abnehmen.

Die Chancen, dass Du bei einem in näherer Zukunft festgelegten
Hochzeitstermin zumindest bis zur Eheschließung im Bundesgebiet
bleiben kannst, sind auf alle Fälle nicht die schlechtesten.
Was danach kommt, kann Dir niemand sagen.

Nur tätig werden solltest Du so langsam mal.

ende
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Antwort #12 - 10.02.2009 um 19:44:55
 
danke nochmal zak.


Zak schrieb am 10.02.2009 um 19:26:29:
Ob Du nun zunächst mit Deinen richtigen Papieren die Eheschließung
beim Standesamt anmeldest und somit einen eventuell kurz
bevorstehenen Heiratstermin bekommst oder erst zu Deiner ABH
gehst und die Hosen runterlässt, bleibt Dir überlassen. Diese Entscheidung kann dir niemand abnehmen. 

.


meine Papiere müssen bei der deutsche botschaft gestempelt und dafür muss ich jemanden vollmästegen und auch ein Duldung mit ein richtige Name
also der erste schritt ist bei die ABH ! und denn habe ich nicht viel zeit um denn Rest zu machen  Griesgrämig !!
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« Zuletzt geändert: 10.02.2009 um 19:55:36 von Tippi » 
Grund: Zitat geflickt 
 
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Antwort #13 - 10.02.2009 um 20:20:49
 
bei der Botschaft brauchst du nichts bestätigen lassen, du brauchst eine Ehelosigkeitsbescheinigung von deinem Heimatland und die lässt du hier übersetzen.
manchmal musst du so eine bei deinem Algerischen Konsulat in Deutschland beantragen Bzw bestätigen lassen.
ich weiss nicht ob man die Algerischen Papiere extra legalisieren muss,aber normalerwese eine Deutsche Übersetzung von einem Übersetzer in Deutschland reicht für das Standesamt völlig aus.
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Antwort #14 - 10.02.2009 um 20:53:21
 
danke happoo
ja die Algerieche papiere mussen legalesirrt sein bei die außen und innenministerium und so weit ich weiß auch bei der deutsche Botschaft!!!
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