hi komkom
du müsst dann beweisen daß die Fühung der Ehelichen Lebensgemeinsschaft für eine nicht volkommen unerhebliche Zeit unmöglich wäre.Z.B daß du für eine ungewisse Zeit keine ausreise von den Algerischen Behörden bekommst.
außerdem:
die Ausländerbehörde in Berlin sagt:
Eine allgemeine Erteilungsvoraussetzung ist,daß kein Ausweisungsgrund vorliegt.ein ausweisungsgrund bleibt im Regelfall bei der Erteilung einer Erlaubnis oder eines Visums als Regelausnahmefall außer Betracht,wenn der Ausländer in den letzten 3 Jahren zu keinerlei Freiheits oder Jugendstrafe von min. 6 monaten oder zu einer Geldstrafe von min 180 Tagessätze verurteilt worden ist.und keine Gefahr weitere Straftaten oder sonstige Ausweisungsgründe besteht.[...]
also du müsst erstmal heiraten und dann nach einer möglichkeit suchen wie man die ausreise verhindern kann.
Beschluss der 8. Kammer des VG Aachen vom 16.09.2008 sagt:
wer die Vorraussetzungen von §39 Nr5
AufenthV erfüllt, bei dem kommt es nicht darauf an, ob er unerlaubt oder erlaubt(egal mit welchem Visum) eingereist war.auch die Abstrakte verwirklichung eines Ausweisungsgrundes kann diesem Ausländer nicht entgegengehalten werden.
antrag auf
FZF kannst du nur stellen wenn du verheiratet bist.
Antrag auf Eheschließung kannst du auch nur stellen wenn du schon nen festen Termin bei dem Standesamt hast.und Termin bei dem Standesamt bekomst du nur wenn deine Befreiung von dem K-Gericht kommt und alle deine unterlagen bei dem Standesamt vorlegen..ich hatte das gleiche Problem .