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mein Freund der Ausgewiesen wurde (Gelesen: 6.815 mal)
ickepicke07
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i4a rocks!


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Zeige den Link zu diesem Beitrag mein Freund der Ausgewiesen wurde
27.05.2010 um 20:15:29
 
Es geht hier um unseren Freund, der 2008  in die Türkei ausgewiesen wurde. Wir als Dorfgemeinschaft und sein Fussballverein haben beschlossen unseren Freund wieder in die BRD zu holen. Er wurde 2004 zu 5 Jahren und 6 Monaten verurteit, dessen er hier bis zu seine 2/3 Haftstrafe verbüsst hatte.Er ist verheiratet und hat zwei Kinder. Seine  ganze Familie und Freundekreis ist hier, er hatte die unbefristete Aufenthalterlabnis, trotsdem wurde er ausgewiesen, obwohl alles für ihn gesprochen hatte. Nun wollen wir wissen was für uns zu tun ist und was wir machen können. Wir würden uns auf jeden Antwort sehr freuen
unentschlossen
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.05.2010 um 20:23:15
 
Das dürfte schwierig bis unmöglich werden (zumindest
kurzfristig)

Siehe zunächstmal was die ... dazu sagt.


Selbst wenn seine Abschiebekosten bezahlt und die Wirkung
der Ausweisung und Abschiebung befristet worden wären
(was sicher noch paar Jahre dauert bei der Höhe der Strafe)
wäre zwar die Sperre weg, aber er dürfte dann nur zu Besuch
kommen. Daueraufenthalt wär da nicht drin..

Ggf nachfragen.
Änderung:

Ich seh gerade, dass er hier Frau und Kinder hat. Welchen
Status haben die?
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ickepicke07
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i4a rocks!


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Antwort #2 - 27.05.2010 um 20:29:01
 
soweit ich weiss hat die Frau die türkische und die kinder deutsche papiere.  unentschlossen
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ickepicke07
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Antwort #3 - 27.05.2010 um 20:38:54
 
sehr geehrter herr Urgestein,
wie hoch könnte der frist sein und kann man da wirklich nichts mehr machen  Traurig  Mit freundlichen grüssen Sandra Köhler
wir freuen uns auf jeden Antwort ..,
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 27.05.2010 um 20:54:14
 
Anhaltspunkte dazu nachzulesen in Ziff. 11.1.4.6 der VwV

Wobei der 11 generell mal nicht als Lektüre schadet

Bin da kein Fachmann. ggf. auch mal Board durchsuchen nach

            Befristung Ausweisung

als Suchbegriffe. (Suchtiefe alle Beiträge).


Änderung:
BTW: soll der Realname wirklich da stehen bleiben?!



ickepicke07 schrieb am 27.05.2010 um 20:29:01:
soweit ich weiss hat die Frau die türkische und die kinder deutsche papiere


Ich gehe davon aus, das das bei der Ausweisung (Stichwort
besonderer Ausweisungsschutz) bereits berücksichtigt wurde.
Aber die Höhe der Haftstrafe ist schon heftig; das nutzte dann
alles nix mehr.

Bei der Bemessung der Frist sind die dt. Kinder natürlich schon
etwas in der Waagschale. Aber konkret würde ich da keine
Prognose wagen.

Es gibt da besser informierte Experten; werden sich sicher noch
melden.
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Zak
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #5 - 27.05.2010 um 21:03:05
 
Hi,
bei einer Befristung der Einreisesperre hängen,
grad bei türkischen STA, soviel Faktoren dran,
dass Dir Deine Frage nur die ABH,die die Ausweisung
verfügt hat fundiert beantworten.

Stellt bei der ABH einen Antrag auf Befristung der
Wirkungen der Ausweisung und Abschiebung. Dann
werdet ihr die Entscheidung der Abh bekommen, wann
Dein Freund wieder einreisen darf.

Den Hinweis von Fons, dass die Kinder usw. schon
bei der Ausweisung berücksicht wurden, ist schon ein
wichtiger. Auf eine schnelle Einreise würde ich nicht
wetten wollen.

Aber wie gesagt, die richtigen Infos gibt es bei
der ausweisenden ABH.


BTW diese Anrede für fons :

sehr geehrter herr Urgestein,
finde ich wirklich prima. Smiley

Ende
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ickepicke07
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Antwort #6 - 27.05.2010 um 21:18:28
 
vielen dank würde mich auf weitere informationen sehr freuen
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reinhard
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Antwort #7 - 27.05.2010 um 21:43:48
 
Kennt er denn den Weg?

Er muss bei "seiner" ABH die Befristung beantragen - nach der Abschiebung ist er lebenslang gesperrt.

Er kann da einen fiktiven Termin einsetzen, also zum Beispiel: Ich beantrage die Befristung auf den 1. Juli 2010. Dann sollte er eine Seite Begründung schreiben, im Wesentlichen wären das seine deutschen Kinder.

Und dann antwortet die ABH. Wenn er den Brief schneller haben will, kann er im Befristungsantrag gleich die Adresse einer Bevollmächtigen schreiben (z.B. Dich oder seine Frau), an die die Antwort der ABH gehen soll.

Dauert sicherlich ein bisschen, aber er muss erst mal seine Forderung schriftlich stellen, damit es einen Vorgang gibt. Dann braucht Ihr die Antwort der ABH, damit Ihr wisst, wie groß die Meinungen auseinandergehen.

Ist er nach 2/3 abgeschoben worden und der Rest zur Bewährung ausgesetzt? Oder ist der Rest / ein Rest noch offen? Dann müsste er bei Rückkehr wieder ins Gefängnis.

Das Visum zu deutschen Kindern ist generell leichter zu bekommen als ein Visum zur türkischen Frau, deshalb ist es wichtig, die Staatsangehörigkeiten genau zu kennen.

Normal wäre bei Urteil 2004 - Abschiebung 2008 eine Befristung auf 2018 oder 2023 oder so ähnlich. Bei Frau und Kindern kann das dann kürzer sein – aber wenn er sagt "jetzt", muss die Ausländerbehörde erst mal die "Gegenposition" benennen, und dann wisst Ihr mehr.
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ickepicke07
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Antwort #8 - 28.05.2010 um 13:42:38
 
Also Reinhard soweit ich verstande habe liegt es in die Hand des ABH ob jetzt oder nach 10 jahren weinend  anreisen darf. Mhhh  Welche ABH ist jetzt dafür zustandig, dort wo er zuletzt gelebt hat oder die ABH die ihm ausgewiesen hat????
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 28.05.2010 um 14:00:35
 
Siehe Ziff. 11.1.3.2.1 der VwV

Zitat:
Für die Entscheidung über die Befristung ist
grundsätzlich diejenige Behörde zuständig, die
die Maßnahme getroffen hat, die zur Wiedereinreisesperre
führte. Soweit ein Ausländer seinen
gewöhnlichen Aufenthalt an einem anderen
Ort genommen hat, dort das Befristungsverfahren
betreibt und sich nach Landesrecht
hieraus die örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde
am Zuzugsort ergibt, ist – in
sinngemäßer Anwendung von § 72 Absatz 3 –
Einvernehmen mit der Ursprungsbehörde herzustellen.


Von der Hoffnung "jetzt" würde ich mich verabschieden.
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reinhard
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Antwort #10 - 28.05.2010 um 14:16:49
 
ickepicke07 schrieb am 28.05.2010 um 13:42:38:
Also Reinhard soweit ich verstande habe liegt es in die Hand des ABH ob jetzt oder nach 10 jahren weinend  anreisen darf.


Nein. Wir haben Gesetze, Verwaltungsbestimmungen, Gerichte und Gerichtsurteile (z.B. für ähnliche Fälle). Die ABH kann nicht frei zwischen "jetzt" und "10 Jahre" wählen oder würfeln.

Es hängt zunächst von ihm ab. Er kann ja eine Woche nach der Abschiebung die Befristung beantragen. Den Antrag kann er auch nach einem Monat, einem Jahr oder drei Jahren abschicken. Daran kann die ABH schon erkennen, wie eng die Bindung an Frau und Kinder hier ist.

Und im Antrag begründet er ausführlich: Z.B. er telefoniert täglich eine Stunde mit seinen Kindern ODER er schreibt ihnen einem im Jahr eine Postkarte. Auch das muss die ABH bei der Entscheidung berücksichtigen.

Für Euch ist wichtig: Ihr könnt ihn nicht "holen", sondern er muss so intensiv wie von ihm selbst gewünscht daran arbeiten – und Ihr könnt ihn bei dem unterstützen, was er selbst tut. Tut er wenig, könnt Ihr das nicht ersetzen.
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ickepicke07
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Antwort #11 - 28.05.2010 um 15:15:48
 
ich bedanke mich für eure mühsame Bemühungen meine fragen zu beantworten aber falls jemand noch ein idee oder anderen Ausweg gibt. Bitte meldet euch ...
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 28.05.2010 um 15:24:02
 
Vielleicht lohnt sich ja das stöbern von ähnlichen Fällen:

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Zak
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Antwort #13 - 28.05.2010 um 18:31:00
 
Hi again,

wenn Du eine ungefähre Hausnummer
(Dauer der Befristung) hier erfahren möchtest,
solltest Du posten: warum ausgewiesen, davor
begangene Straftaten, im Bundesgebiet geboren
oder wann eingereist....

Dann könnte man ungefähr einen Zeitraum
benennen, auf wann die Befristung verfügt werden
könnte. Letztendlich werdet ihr die genaue Frist nur
bei einer Nachfrage bei der ausweisenden ABH erhalten.

Ich bleibe bei meinem Ratschlag, einen entsprechenden
Antrag bei der ABH zu stellen, um den Zeitrahmen
zu erfahren. Alles andere ist Fischen im Trüben.

Ohne ein Befristungsverfahren ist die Einreise unmöglich.

Da wird Euer Freund, wie reinhard schon
geschrieben hat, tätig werden müssen.

Ende
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Ulf
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Antwort #14 - 28.05.2010 um 18:57:06
 
Moin,

Zak schrieb am 28.05.2010 um 18:31:00:
wenn Du eine ungefähre Hausnummer
(Dauer der Befristung) hier erfahren möchtest,
solltest Du posten: warum ausgewiesen, davor
begangene Straftaten, im Bundesgebiet geboren
oder wann eingereist....


Ausweisung gerichtlich angegriffen oder nicht, ARB einschlägig oder nicht...

Gruß, ULF
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