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würde gerne in D arbeiten und leben- bitte um hilfe (Gelesen: 2.443 mal)
mimach
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag würde gerne in D arbeiten und leben- bitte um hilfe
17.05.2010 um 17:02:54
 
Hallo ihr lieben,
ich freue mich dass ich diese Seite gefunden habe und bin sehr dankbar ob ihr auch mir weiter helfen könntet.

Also, ich bin Kroatin und würde sehr gerne länger in D arbeiten. Ich war schon für 1 Jahr (von 07/2008-07/2009) als Gastarbeitnehmerin in D tätig, mit einem dementsprechenden Visum. Da ich mich zu dieser Zeit sehr gut integriert habe, viele Freunde dort gefunden habe und auch einen festen Freund, würde ich sehr gerne zurückkehren.

So, nun war ich bis vor kurzem in D zu besuch bei meiner Tante und meinem Freund und bin länger als 90 Tage geblieben (ca. 120Tage), habe dementsprechend an der slowenischen Grenze 200 Euro hinblättern müssen und mir wurde gesagt dass ich die nächsten 3 monate nicht einreisen darf.

Bei meinem Besuch in D, habe ich mich ein wenig nach potenziellen Arbeitgebern umgeguckt und habe ein Hotelbetrieb gefunden die mich gerne einstellen würden. Und da kommt die Geschichte mit dem Visum. Kann ich in Kroatien bei der D Botschaft ein Visum bekommen aufgrund eines ausgestellten Arbeitsvertrages?? Oder muss das in der Regel über Bonn (ZAV) geregelt werden (wie für die Gastarbeitnehmer)?

Ein Touristen-visum kann ich Aufgrund meines längeren Aufenthaltes zur Zeit nicht beantragen.

Bitte, bitte helft mir, denn ich verzweifle an all den Gesetzen und bin wirklich ratlos. Will einfach nur legal in D arbeiten und bei meinem Freund sein. weinend

Vielen Dank im Voraus und schöne Grüsse aus Kroatien
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erne
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Antwort #1 - 17.05.2010 um 18:38:15
 
mimach schrieb am 17.05.2010 um 17:02:54:
Kann ich in Kroatien bei der D Botschaft ein Visum bekommen aufgrund eines ausgestellten Arbeitsvertrages?? 

Das alleine reicht nicht, da erst eine Vorrangprüfung über die Agentur für Arbeit gemacht werden muss.
Heisst: erst wenn keine Deutsche oder EU-ler oder Ausländer mit Arbeitsgenehmigung in Deutschland für diese Stelle gefunden werden können, kannst du die Stelle haben.
AFIAK funktioniert das aber regelmässig nur für besondere Spezialisten.

Zudem kann bereits ein Sperrvermerk für Dich sein, weil du zulange geblieben bist. Erst wenn der Sperrvermerk gelöscht ist, kann das Visum ausgstellt werden. (Gilt nicht nur für Touristenvisa)
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steini007
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Antwort #2 - 17.05.2010 um 18:51:03
 
erne schrieb am 17.05.2010 um 18:38:15:
Das alleine reicht nicht, da erst eine Vorrangprüfung über die Agentur für Arbeit gemacht werden muss.

... dann stellt sich die Frage, warum ...
mimach schrieb am 17.05.2010 um 17:02:54:
Ich war schon für 1 Jahr (von 07/2008-07/2009) als Gastarbeitnehmerin in D tätig,

... und das jetzt nicht mehr funktionieren sollte.

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Antwort #3 - 17.05.2010 um 19:11:31
 
steini007 schrieb am 17.05.2010 um 18:51:03:
und das jetzt nicht mehr funktionieren sollte

tja .... Neuer Arbeitgeber, neue Arbeit --> neu prüfen.
Ggf. ist der TS ein besonderer Specialist, und es stehen keine Dt., Eu-ler etc. mit den Fertigkeiten und Kenntnissen zur Verfügung.
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mimach
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Antwort #4 - 17.05.2010 um 21:33:07
 
erst mal, vielen Dank für eure Antworten!

Ich habe aber auf der Webseite der D-Botschaft in Kroatien gelesen dass man für eine Arbeitsaufnahme (keine Gastarbeiter), nur einen Arbeitsvertrag braucht, ein Foto und die Visagebühr.Muss wirklich jede Arbeitsaufnahme von Kroaten in Deutschland seitens der AA geprüft werden??

Und besteht ggf. eine andere Möglichkeit nach D zu kommen, dort zu arbeiten und legal dort zu leben??

Vielen Dank für die Antwort und LG
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C_Devil
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Antwort #5 - 17.05.2010 um 22:37:39
 
Hi mimach,

erne schrieb am 17.05.2010 um 18:38:15:
Das alleine reicht nicht, da erst eine Vorrangprüfung über die Agentur für Arbeit gemacht werden muss.
Heisst: erst wenn keine Deutsche oder EU-ler oder Ausländer mit Arbeitsgenehmigung in Deutschland für diese Stelle gefunden werden können, kannst du die Stelle haben.
AFIAK funktioniert das aber regelmässig nur für besondere Spezialisten.

Es reicht bei Weitem nicht aus, dass die Vorrangprüfung für dich positiv ausgeht.
Zuerst ist es notwendig, dass du überhaupt für die beabsichtigte Beschäftigung einen AT bekommen kannst. Erst wenn durch die ABH geklärt ist, aufgrund welcher Rechtsgrundlage der BeschV man dir einen AT zu erteilen kann, kommt die Agentur für Arbeit und die Vorrangprüfung ggf. ins Spiel.
Um dazu etwas Konkreters sagen zu können, solltest du mal verraten, für welche Tätigkeit du einen Arbeitsvertrag bekommen kannst - alles andere ist wildes Rumgestochere.

steini007 schrieb am 17.05.2010 um 18:51:03:
mimach schrieb am Heute um 17:02:54:
Ich war schon für 1 Jahr (von 07/2008-07/2009) als Gastarbeitnehmerin in D tätig,

... und das jetzt nicht mehr funktionieren sollte.

Weil eine Zulassung als Gastarbeitnehmer ist für max. 18 Monate möglich ist. Hier wäre in 07/09 die Verlängerung um 6 Monate machbar gewesen.
Eine erneute Zulassung ist meines Wissens nach nicht möglich, da auf dem Weg die BeschV unterwandert würde.

erne schrieb am 17.05.2010 um 19:11:31:
tja .... Neuer Arbeitgeber, neue Arbeit --> neu prüfen.

Wenn's mal so einfach wäre Lippen versiegelt

mimach schrieb am 17.05.2010 um 21:33:07:
Muss wirklich jede Arbeitsaufnahme von Kroaten in Deutschland seitens der AA geprüft werden??

Ja !!
Aber nur dann, wenn - wie ich Eingangs geschrieben habe - die ABH deine angestrebte Beschäftigung einer Ausnahme der BeschV zuordnen kann.


Gruß
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Antwort #6 - 18.05.2010 um 00:03:04
 
Vielen Dank C_Devil.

also, mein Vertrag wäre für Rezeption und Service.nix Besonderes,also-oder nix was nicht ein EU-ler nicht machen könnte.Meine Chancen stehen schlecht, oder??
Oder gibt es noch wenigstens einen Funken Hoffnung??
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C_Devil
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Antwort #7 - 18.05.2010 um 00:28:55
 
Hi mimach,

mimach schrieb am 18.05.2010 um 00:03:04:
nix Besonderes,also-oder nix was nicht ein EU-ler nicht machen könnte.

Es hat vorrangig nichts damit zu tun, ob die Tätigkeit von einem EU'ler oder Deutschen gemacht werden könnte, sondern ob es sich um eine Tätigkeit handelt, für die es eine Ausnahme nach der BeschV gibt - Stichwort: Anwerbestopp in Deutschland, der seit 11/73 bis heute gilt.

mimach schrieb am 18.05.2010 um 00:03:04:
Meine Chancen stehen schlecht, oder??

Ganz ehrlich?
Ja.

mimach schrieb am 18.05.2010 um 00:03:04:
Oder gibt es noch wenigstens einen Funken Hoffnung?? 

Auch hier ganz ehrlich - für eine dauerhaften Aufenthalt - Nein.

Die momentan einzige Chance, die ich sehe, wäre im Rahmen einer Saisonbeschäftigung (ähnliches Verfahren, wie bei den Ernte- und Schaustellerhelfern) im Rahmen des § 18 BeschV bis zur Dauer von 6 Monaten pro Kalenderjahr.

Wenn du magst, kannst du hier alles zum Thema
Saisonbeschäftigung
nachlesen.

sorry2, dass ich dir nicht mehr an Hoffnung geben kann.


Gruß
C_Devil
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Antwort #8 - 18.05.2010 um 00:45:25
 
weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend weinend

dank Dir trotzdem.
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