Hi mimach,
erne schrieb am 17.05.2010 um 18:38:15:Das alleine reicht nicht, da erst eine Vorrangprüfung über die Agentur für Arbeit gemacht werden muss.
Heisst: erst wenn keine Deutsche oder EU-ler oder Ausländer mit Arbeitsgenehmigung in Deutschland für diese Stelle gefunden werden können, kannst du die Stelle haben.
AFIAK funktioniert das aber regelmässig nur für besondere Spezialisten.
Es reicht bei Weitem nicht aus, dass die Vorrangprüfung für dich positiv ausgeht.
Zuerst ist es notwendig, dass du überhaupt für die beabsichtigte Beschäftigung einen
AT bekommen kannst. Erst wenn durch die
ABH geklärt ist, aufgrund welcher Rechtsgrundlage der
BeschV man dir einen
AT zu erteilen kann, kommt die Agentur für Arbeit und die Vorrangprüfung ggf. ins Spiel.
Um dazu etwas Konkreters sagen zu können, solltest du mal verraten, für welche Tätigkeit du einen Arbeitsvertrag bekommen kannst - alles andere ist wildes Rumgestochere.
steini007 schrieb am 17.05.2010 um 18:51:03:mimach schrieb am Heute um 17:02:54:
Ich war schon für 1 Jahr (von 07/2008-07/2009) als Gastarbeitnehmerin in D tätig,
... und das jetzt nicht mehr funktionieren sollte.
Weil eine Zulassung als Gastarbeitnehmer ist für max. 18 Monate möglich ist. Hier wäre in 07/09 die Verlängerung um 6 Monate machbar gewesen.
Eine erneute Zulassung ist meines Wissens nach nicht möglich, da auf dem Weg die
BeschV unterwandert würde.
erne schrieb am 17.05.2010 um 19:11:31:tja .... Neuer Arbeitgeber, neue Arbeit --> neu prüfen.
Wenn's mal so einfach wäre
mimach schrieb am 17.05.2010 um 21:33:07:Muss wirklich jede Arbeitsaufnahme von Kroaten in Deutschland seitens der AA geprüft werden??
Ja !!
Aber nur dann, wenn - wie ich Eingangs geschrieben habe - die
ABH deine angestrebte Beschäftigung einer Ausnahme der
BeschV zuordnen kann.
Gruß
C_Devil