Gerhard schrieb am 04.05.2010 um 20:50:15:Es handelt sich um drei Personen, Afrika, Mutter (60), Tochter (30) und Sohn (28). Sie sind nach Deutschland gekommen und haben einen Asylantrag gestellt der als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde
dagegen müsste geklagt werden, ggf. auch ein Eilrechtsantrag. Ggf. kommt zumindest die Feststellung von Abschiebungsverboten in Betracht (für Mutter und Tochter). Details müsste der Anwalt mit den Betroffenen und dem Anhörungsprotokoll klären.
Zitat:Sind als Touristen eingereist, später aber bei dem Ausländeramt verpfiffen worden, womit ihre wahre Identität herauskam.
naja, ist ja auch nicht so wichtig...
Zitat:resp. sich bei ihrer Botschaft einen besorgen ($28. verwalt.- verfahresg.), plus Hinweis auf § 82 Ausländerg. AufenthG
übliches Verfahren, wenngleich eine Vorspracheaufforderung vor rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens unzulässig ist.
Zitat:1. Arbeitet das Ausländeramt schon parallel während des Gerichtsprozesses an der ausweisung Abschiebung? Ist das erlaubt?
ja; bei einem OU dürfte das wohl auch ganz ökonomisch sein.
Zitat:Sollten Sie dieses Ansinnen ablehnen mit Hinweis auf das laufende Verfahren?
Fraglich, ob darauf überhaupt geantwortet werden sollte. Soweit eine zwangsweise Vorführung angedroht wurde, würde ich zu Rechtsmitteln neigen. In Deinem Fall ist aber wohl erst eine Anhörung erfolgt, d.h. eine Ankündigung eines geplanten Verwaltungsaktes. Erst gegen die Entscheidung ließe sich etwas machen.
Zitat:2. Welche Chancen für den Widerspruch gegen die Ausreiseaufforderung Klage gegen die Ablehnung der Flüchtlingsanerkennung und der Abschiebungsandrohung geben sie?
ein Fall für
Muleta