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Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt (Gelesen: 3.007 mal)
Gerhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Asylantrag als offensichtlich unbegründet abgelehnt
04.05.2010 um 20:50:15
 
Hallo, vielen Dank zuerst für die Hilfe in einigen vorhergehenden fällen. Wir haben als Musikveranstalter, Afrika, immer mal wieder mit Ausländerproblemen zu tun.
Nun unsere Angelegenheit.
Es handelt sich um drei Personen, Afrika, Mutter (60), Tochter (30) und Sohn (28). Sie sind nach Deutschland gekommen und haben einen Asylantrag gestellt der als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde (kann ich versteten, hätte ich auch nicht geglaubt).Es gibt noch einige andere details, die ich nur kurzantippe: Sind als Touristen eingereist, später aber bei dem Ausländeramt verpfiffen worden, womit ihre wahre Identität herauskam.
Gegen die Ausreiseaufforderung hat der Anwalt binnen einer Woche Widerspruch eingelegt.
Begründung:
Mutter: schwer Zuckerkrank, droht fast zu erblinden, war deswegen auch ins Krankenhaus eingeliefert (das stimmt)
Tochter: traumatisiert wegen Vergewaltigung und drohender Zwangsehe im Heimatland, ist zur Zeit in einer psychiatrischen Klinik.
Sohn: Recht fit, kann einzig nur als Hilfe für die kranke Mutter hierbleiben.
Über den Widerspruch ist noch nicht gerichtlich entschieden. Nun haben die Drei gleichlautende Schreiben bekommen vom Ausländeramt bekommen, sie möchten bis Mitte Mai ihren Pass abgeben, den sie nicht haben, resp. sich bei ihrer Botschaft einen besorgen ($28. verwalt.- verfahresg.), plus Hinweis auf § 82 Ausländerg.
Nun meine Fragen (Grund, der Anwalt ist zur zeit in Urlaub)
1. Arbeitet das Ausländeramt schon parallel während des Gerichtsprozesses an der ausweisung? Ist das erlaubt?
Sollten Sie dieses Ansinnen ablehnen mit Hinweis auf das laufende Verfahren?
2. Welche Chancen für den Widerspruch gegen die Ausreiseaufforderung geben sie?

Noch etwas: Die Tochter sollte eigentlich in eine andere Kilik zur weiteren behandlung verlegt werden. das ausländeramt forderte den sohn immer wieder auf, die Schwester auch gegen den ärztlichen rat dort abzuholen und im heim zu versorgen. Nun hat auf einmal der Arzt die Überweisung zurückgenommen, der bruder bekam ein ticket, um die Schwester abzuholen und gleichzeitig erhalten alle drei gleichlautende briefe zwecks Passbesorgung. Vermutung: Da wird irgendwie gearbeitet. Der Bruder ist mit dem hinweis, sie mögen den Anwalt kontaktieren, was nicht geschehen ist, nicht gefahren, um die schwester abzuholen. Diese sitzt heute in der klinik und soll dort nicht mehr sein.
Was kann man da machen?
Für eine freundliche hilfestellung wäre ich dankbar.
Gerhard
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 04.05.2010 um 23:50:57
 
Gerhard schrieb am 04.05.2010 um 20:50:15:
Es handelt sich um drei Personen, Afrika, Mutter (60), Tochter (30) und Sohn (28). Sie sind nach Deutschland gekommen und haben einen Asylantrag gestellt der als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde


dagegen müsste geklagt werden, ggf. auch ein Eilrechtsantrag. Ggf. kommt zumindest die Feststellung von Abschiebungsverboten in Betracht (für Mutter und Tochter). Details müsste der Anwalt mit den Betroffenen und dem Anhörungsprotokoll klären.

Zitat:
Sind als Touristen eingereist, später aber bei dem Ausländeramt verpfiffen worden, womit ihre wahre Identität herauskam.


hä? naja, ist ja auch nicht so wichtig...

Zitat:
resp. sich bei ihrer Botschaft einen besorgen ($28. verwalt.- verfahresg.), plus Hinweis auf § 82 Ausländerg. AufenthG


übliches Verfahren, wenngleich eine Vorspracheaufforderung vor rechtskräftigem Abschluss des Asylverfahrens unzulässig ist.


Zitat:
1. Arbeitet das Ausländeramt schon parallel während des Gerichtsprozesses an der ausweisung Abschiebung? Ist das erlaubt?


ja; bei einem OU dürfte das wohl auch ganz ökonomisch sein.

Zitat:
Sollten Sie dieses Ansinnen ablehnen mit Hinweis auf das laufende Verfahren?


Fraglich, ob darauf überhaupt geantwortet werden sollte. Soweit eine zwangsweise Vorführung angedroht wurde, würde ich zu Rechtsmitteln neigen. In Deinem Fall ist aber wohl erst eine Anhörung erfolgt, d.h. eine Ankündigung eines geplanten Verwaltungsaktes. Erst gegen die Entscheidung ließe sich etwas machen.

Zitat:
2. Welche Chancen für den Widerspruch gegen die Ausreiseaufforderung Klage gegen die Ablehnung der Flüchtlingsanerkennung und der Abschiebungsandrohung geben sie?


ein Fall für  Wahrsagerin

Muleta
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Gerhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 11.05.2010 um 18:18:02
 
Hallo, vielen Dank für die Antwort.
Ich habe zu diesem Fall nun doch noch Fragen, so halb.
Die Betroffenen haben als Antwort auf die Aufforderung zur Passvorlage einen Brief geschrieben, dass es ihnen zurzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist zur reisen: Das stimmt übrigens auch.
Der Anwalt hat aus humanitären Gründen gegen die Ausreiseanordnung Widerspruch eingelegt.
Ich weiß, dass ihr keine Propheten seid; schade eigentlich, aber wie seht ihr den Weg (auch nicht erfunden).
die Schwester ist nun schon seit 7 Wochen in einer psychiatrischen Klinik (Traumatisiert), ich möchte das nicht ausführen. Mutter ist schwer Zuckerkrank bis zu Lähmung und Sehstörungen, auch temporäre Krankenhausaufenthalte. Der Sohn, gesund, muss sich nun um die Mutter bei Medikamantation und Diät kümmern.
Daraus könnt ihr auch die Gründe entnehmen, warum im Augenblick eine Reise zur Botschaft nicht denkbar ist.
Wogegen müsste man gewappnet sein?
Herzlichen Dank
Gerhard
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reinhard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 11.05.2010 um 19:58:20
 
Die Ausländerbehörde kann unabhängig von ihnen auch Passersatzpapiere von der Botschaft bekommen, die reichen dann für die einfache Rückreise. Sie müssten dann in der Heimat Pässe beantragen, wenn sie es hier nicht können.

Die Krankheiten müssten gegenüber dem Gericht belegt werden, und dazu sollte man die Behandlungsmöglichkeiten (oder Nicht-Möglichkeiten) im Herkunftsland belegen. Du kannst bei www.asyl.net oder anderen Datenbanken unter dem Herkunftsland nachsehen.

"Afrika" ist kein Herkunftsland, es muss schon konkret sein. Hilfe in diesem Forum kannst Du konkret nur bekommen, wenn Du konkrete Informationen gibt.

Wenn Du / Ihr recherchiert und entsprechende Berichte und Belege beibringt, entlastet es auch den Anwalt (und dessen Rechnung), sprecht das ab. Das Gericht hat auch eine Dokumentation, vor der Verhandlung bekommt der Anwalt ein Inhaltsverzeichnis, dass Ihr nochmal gegenlesen könnt, was dort schon bekannt ist.
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