Die Antwort kam heute zurück:
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Sehr geehrte Frau ...,
Ihren Antrag auf Erteilung eines Daueraufenthaltsrechts gem. § 4 a FreizügG/EU haben wir erhalten.
Wie Sie bereits selbst zitieren, muss der Aufenthalt die letzten 5 Jahren rechtmäßig gewesen sein. Bedingung ist jedoch, dass der Aufenthalt zuletzt nach Freizügigkeitsrecht rechtmäßig war, d.h. sich nach dem Freizügigkeitsgesetz EU richtete.
Sofern Sie uns entsprechende Nachweise (Sicherung des Lebensunterhaltes, ausreichender Krankenversicherungsschutz, ..) diesbezüglich vorlegen, werden wir Ihren Antrag erneut überprüfen.
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Noch ein Paar Infos:
Die Frau hat hier fertig Studiert, sie promoviert zur Zeit an der Uni und hat gleichzeitig eine Stelle als akademische Mitarbeiterin (halbzeit, auch an der Uni).
Ich verstehe nicht was die
EBH haben möchte bezüglich der Sicherung des Lebensunterhaltes. Kann ein Arbeitsvertrag und ein Rentenversicherungsverlauf die Sicherung des Lebensunterhaltes bestätigen?
Und noch eine Frage: stimmt die Antwort der
EBH überhaupt?