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Visa Kodex und Passgueltigkeit (Gelesen: 6.232 mal)
Stefan-TR
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01.04.2010 um 12:09:54
 
Hallo zusammen, ich habe gerade auf den Seiten der Botschaft in London folgendes gelesen:
Zitat:
New regulation from 05.04.2010:

Please note that from 5 April 2010 only passports that have been issued (not extended!!!) during the past ten years can be endorsed with a visa. If your passport was issued longer than 10 years ago, please apply for a new passport at your Embassy.

Ich hatte leider noch keine Zeit mich durch die neuen Regeln zu wuehlen. Aber ist das in der Tat so? Und muss man fortan auch Fingerabdruecke abgeben?

Bisher konnte man als Visa-Wiederholungstaeter seinen Antrag in London naehmlich auch postalisch einreichen. Ich nehme mal an, dass man fuer die Fingerabdruecke also mindestens einmal in Person vorbeikommen muss. Und mit dem Reisepass ist das auch ziemlich aergerlich... unentschlossen

Weiss jemand, ob es die wichtigsten Neuerung irgendwo kurz und buendig zusammengefasst gibt?
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Einbeck
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Antwort #1 - 03.04.2010 um 20:44:06
 
Ja steht so im Visakodex
1. Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein,
2. Pass muss noch mindestens 2 leere Seiten haben
3. Pass muss noch 3 Monate ueber die Visumsgueltigkeit hinaus gueltig sein

zu Fingerabdruecken, noch sind wir oder die meistens unserer Vertretungen nicht in der Lage biometrische Daten wie Fingerabdruecke mit Visumsantrag zu erfassen, wenn dies moeglich ist, darf man so Fingerabdruecke bzw. biometrische Daten gespeichert sind innerhalb der naechsten 59 Monate auf erneute persoenliche Vorsprache verzichten.

Wird noch einige Zeit dauern und sicherlich ueberall ein wenig anders gehandelt werden.

Neu ist auch jede Ablehnung muss, wenn auch nur per Standardformular, begruendet werden und gegen alle Ablehnungen  ausser fuer Visen zu rein touristischen Zwecken wird der Rechtsweg eroeffnet.

Kat D Visen, also nationale Visen, sind jetzt schengenfaehig und berechtigen zu Reisen in die anderen Schengenstaaten.

Kat. B Transit entfaellt.

Visumsantraege sind innerhalb von 15 Tagen zu entscheiden, gilt aber nur fuer Schengen Visum.

Was vergessen?  Das war das Wichtigste aus den Kopf heraus.
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Mikael321
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Antwort #2 - 04.04.2010 um 04:15:47
 
Einbeck schrieb am 03.04.2010 um 20:44:06:
1. Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein,
Was machen dann Weißrussen ? Alter => 25 Jahre, ist der Pass 20 Jahre gültig. Bei Alter => 65 Jahre sogar 40 Jahre ! ( Da hat die BP letztens auf dem Flughafen blöd geschaut, beim Pass meiner Schwiegermutter, gültig bis 2048 ! )

Michael
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Stefan-TR
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Antwort #3 - 04.04.2010 um 10:25:46
 
Die Weisrussen muessen dann einen neuen Pass bezahlen. Der meiner tuerkischen Verlobten ist von 1996 und wurde jeweils verlaengert. Ist jetzt nix mehr wert. Wohl der EU Beitrag fuer weltweit sichereres Passwesen.
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Hansi
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Antwort #4 - 18.06.2010 um 09:35:35
 
Einbeck schrieb am 03.04.2010 um 20:44:06:
Ja steht so im Visakodex
1. Pass muss innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt sein,


Das ist für uns eine dumme Sache:

Meine Schwägerin wollte sich einen neuen Pass ausstellen lassen, und bekam die Antwort, dass sie wohl mit einer sehr langen Wartezeit rechnen müsse. Daraufhin ließ sie den nach 10 Jahren abgelaufenen Pass verlängern, in der Annahme dass sie damit ein Schengen-Visum beantragen könne. Jedenfalls hatte man ihr auf ihrer Passstelle auch nichts gegenteiliges gesagt.

Auf den neuen Visa-Codex sind wir erst aufmerksam geworden, als wir auf der Website der örtlich zuständigen deutschen Botschaft nachschauen wollten, welche Unterlagen ich ihr außer der Verpflichtungserklärung und der Incoming-Reiseversicherung noch schicken muss.

Ich nehme an, dass der Visa-Codex in "normalen" Fällen wohl ausnahmslos und in vollem Umfang angewendet wird. Ausnahmen wird es wohl nur in wenigen Notfällen geben, nicht aber für eine einfache Besuchsreise, bei der es nicht um Leben und Tod geht, oder? Traurig

Oder können die einzelnen Konsulate hier für eine gewisse Übergangsfrist noch Ausnahmen machen, und für das Visum einen gültigen, aber etwas mehr als 10 Jahre alten Pass heranziehen?

Schließlich ist es kein Geheimnis, dass in manchen Ländern die Bearbeitungsdauer eines Passantrages erheblich von der Willkür der Mitarbeiter der Passbehörden abhängig ist.
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PerikleZ
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Antwort #5 - 19.06.2010 um 11:19:13
 
Hansi schrieb am 18.06.2010 um 09:35:35:
Oder können die einzelnen Konsulate hier für eine gewisse Übergangsfrist noch Ausnahmen machen, und für das Visum einen gültigen, aber etwas mehr als 10 Jahre alten Pass heranziehen?

Schließlich ist es kein Geheimnis, dass in manchen Ländern die Bearbeitungsdauer eines Passantrages erheblich von der Willkür der Mitarbeiter der Passbehörden abhängig ist.

Wer seinen Antrag vor Einführung des Visakodexes gestellt hat, kann davon ausgehen, dass diese Bestimmung nicht gilt. Bei einer Antragstellung ab dem 05.04.2010 werden alle Bestimmungen, bis auf wenige Ausnahmen (biometrische Daten, Ablehnungsbescheide), ohne Übergangsfrist umgesetzt.
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Petersburger
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Antwort #6 - 19.06.2010 um 11:43:27
 
Einbeck schrieb am 03.04.2010 um 20:44:06:
Neu ist auch jede Ablehnung muss, wenn auch nur per Standardformular, begruendet werden und gegen alle Ablehnungenausser fuer Visen zu rein touristischen Zwecken wird der Rechtsweg eroeffnet.

Aber erst ab dem 05.04.2011!

Übrigens betrifft diese neue 10-Jahres-Frist einige Ex-SU-Staaten, bei denen der Inlandspaß gleichzeitig Reisepaß ist und ab 45 Jahre unbegrenzt gilt.
Glücklicherweise gilt das hier in RUS nicht.
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Antwort #7 - 19.06.2010 um 11:47:31
 
PerikleZ schrieb am 19.06.2010 um 11:19:13:
Wer seinen Antrag vor Einführung des Visakodexes gestellt hat, kann davon ausgehen, dass diese Bestimmung nicht gilt.


Sorry ich denke um die Neuausstellung eines Passes wird Hansis Schwägerin nicht herumkommen. Die Voraussetzungen für visierfähige Reisedokumente (Art. 12 Visakodex) gelten ab dem 05. April. Ausschlaggebend ist der Tag der Entscheidung über den Antrag und die Ausstellung der Visummarke.

Eine Übergangsfrist ist laut Visakodex nicht vorgesehen. Lediglich bei der Gültigkeitsdauer sind Ausnahmen aus Notfällgründen zulässig.

Im Rahmen des Antragsverfahrens hätten die Botschaften auf diese Änderung hinweisen sollen, da die Einführung des Visakodex ja hinreichend bekannt war.

Gruß Beppo


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Hansi
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Antwort #8 - 19.06.2010 um 16:39:15
 
Beppo schrieb am 19.06.2010 um 11:47:31:
Sorry ich denke um die Neuausstellung eines Passes wird Hansis Schwägerin nicht herumkommen.

Danke für die Klarstellung!

Die erste Reaktion, als wir sie darauf hingewiesen hatten, ist wirklich alles andere als zitierfähig. Und ich ärgere mich genauso, dass wir auf diese Änderung erst nach Ausstellung der Verpflichtungserklärung aufmerksam wurden.

Bleibt nur zu hoffen, dass meine Schwägerin jetzt noch schnell genug einen neuen Pass bekommt. Jedenfalls wird alles sehr knapp:

Ob sie einen Pass in 2 Wochen oder erst 4 Monaten bekommt weiß sie nicht, also kann sie noch keinen Visumtermin beim Konsulat festmachen. Von der Terminverinbarung bis zum Termin werden wohl auch 3 Wochen vergehen. Und erst wenn sie weiß, ob sie ein Visum hat oder nicht, kann ich einen Flug buchen. Die Chancen, dass wir so kurz vorher noch ein günstiges Ticket bekommen, stehen äußerst schlecht. Und nach hinten lässt sich der Reistermin kaum verschieben, schließlich hatte sie schon längst um ihren Urlaub eingereicht, und auch wir haben nur dann Zeit, uns auch um unseren Besuch zu kümmern.

Frage am Rande:

Kann ich die Passnummer in der Eintragung der Verpflichtungserklärung bei der ABH ändern lassen, oder brauch ich die auch neu? Fallen dann die Gebühren in voller Höhe nochmals an?

Herzliche Grüße,

Hansi
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Antwort #9 - 19.06.2010 um 17:13:39
 
Hansi schrieb am 19.06.2010 um 16:39:15:
Kann ich die Passnummer in der Eintragung der Verpflichtungserklärung bei der ABH ändern lassen, oder brauch ich die auch neu?

Das muß nicht unbedingt sein.

Legt ein Antragsteller einen neuen Paß vor und hat im Idealfall auch noch (wenigstens) eine Kopie des alten dabei, kann man sich das sicher sparen.

Ob die Auslandsvertretung, bei der der Visumantrag gestellt wird, das so handhabt, erfragt Ihr am besten dort.
Oder schaut mal auf die Website, oft finden sich dort schon solche Informationen.
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