Zitat:Nur ist es doch leider so, dass der Ausländer seiner Verpflichtung zur Ausreise und seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Ja, das mag richtig sein. Aber ehrlich gesagt: Wäre ich ein Tschetschene, dem in Russland schlimmste Repressalien drohten, würde ich mich auch mit Händen und Füßen gegen eine Abschiebung wehren. Mein eigenes Leben oder das meiner Familie wäre mir vermutlich mehr wert als die hehre Mitwirkungspflicht gegenüber der Ausländerbehörde, insbesondere, da beim Vater nicht klar ist, ob er eventuell im tschetschenischen Widerstand aktiv war. Hinzu kommt ja ebenfalls, dass die Kinder keinerlei Beziehungen zu Russland haben, da sie überwiegend hier geboren sind, fließend Deutsch sprechen und täglich in unserer sozialpädagogischen Einrichtung aufschlagen. Und ja, mir ist bewusst das Abschiebungen in diese Region seit 2008 wieder möglich sind, aber de facto hat sich die Situation in den Kaukasusrepubliken kaum beruhigt.
Ich kann mir halt nicht so richtig vorstellen, dass man sich tatsächlich eine "tschetschenische Kleinkolonie" mit 9 Mitgliedern erwachsen lässt, deren Kinder und Kindeskinder hier niemals werden arbeiten können. Das ist in meinen Augen, vorsichtig ausgedrückt, ziemlich inhuman.
Aber andersrum gefragt: Welche Alternativen ergeben sich bei Mitwirkung? Angenommen, er bekommt von der Russischen Förderation ordentliche Passersatzpapiere ausgestellt, dann wird er ja vermutlich bald mitsamt der Familie im Flieger sitzen. Besteht dann überhaupt die realistische Perspektive, zeitnah legal wieder einzureisen?
Zitat:Dieses kann nicht dazu führen, dass eine
AE wahrscheinlicher ist, als bei allen anderen Geduldeten.
Hm. Ist das wirklich so? Ich kenne etwa auch aus der Jugendabteilung vom FC St. Pauli Fälle, wo, wenngleich die Ausgangslage natürlich eine andere war, erfolgreich von einer Duldung in die Aufenthaltserlaubnis gearbeitet wurde. Mit Fußballern, deren Einbürgerung im nationalen Interesse liegt, geht das ja auch manchmal recht schnell.
schweitzer schrieb am 30.04.2010 um 07:48:53:Wie ist das genau zu verstehen? Ist das Härtefallverfahren bereits abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Ich glaube, das Härtefallverfahren wurde mit dem Gerichtsbeschluss über sofortige Aufhebung der Abschiebehaft des Vaters ausgesetzt. Die von mir angesprochenen positiven Signale bezogen sich darauf, dass wir einen immensen Aufwand betrieben haben, um den Mitgliedern der Komission die gute Integration der Kinder zu verdeutlichen. Diverse Einrichtungen haben diesbezüglich Eingaben verfasst, und in persönlichen Gesprächen mit den Politikern der Komission hat man auch gemerkt, dass dies Eindruck hinterlassen hat.
schweitzer schrieb am 30.04.2010 um 07:48:53:Wie alt sind die Kinder jetzt konkret?
15, 13, 8, 6, 5, 3, 1