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Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit (Gelesen: 1.828 mal)
vika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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28.04.2010 um 22:17:30
 
Hallo Zusammen,

ich brauche ein paar Tipps und Erfahrungen zum Thema Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit.

Ich möchte eine Firma öffnen mit einem Bürger aus Russland in Deutschland. Das Problem dabei ist, dass dieser Bürger erst Aufenthaltserlaubnis bekommen muss.
Folgendes steht im Gesetz:
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit kann danach erteilt werden, wenn:
- ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder
- ein besonderes regionales Bedürfnis besteht
- und die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lässt
- und die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder - durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Als Regelannahme für ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder besonderes regionales Bedürfnis gilt nach der derzeit geltenden Fassung des § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG die Investition von mindestens 250.000 €, verbunden mit der Schaffung von mindestens fünf Vollzeitarbeitsplätzen.

Hat jemand schon erfolgreich so einen Antrag genehmigt bekommen? Auf was soll man achten? Gibt es Juristen/Firmen (bitte nur seriöse Adressen), welche bei diesen Angelegenheiten helfen?
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Muleta
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Antwort #1 - 29.04.2010 um 00:48:05
 
vika schrieb am 28.04.2010 um 22:17:30:
Hat jemand schon erfolgreich so einen Antrag genehmigt bekommen?


für Freiberufler: ja, sonst: nein. In der Regel ergab schon eine oberflächliche Prüfung:
- offensichtlich ungenügendes Kapital
- offensichtlich fachlich ungeeigneter ausländischer Geschäftsführer
- offensichtlich unbrauchbares bzw. gar kein nachprüfbares Geschäftskonzept.

Muleta
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Antwort #2 - 29.04.2010 um 07:43:58
 
vika schrieb am 28.04.2010 um 22:17:30:
Gibt es Juristen/Firmen (bitte nur seriöse Adressen), welche bei diesen Angelegenheiten helfen?

Empfehlungen im Sinne dieser Anfrage -wie üblich- nur per PN, eMail oder Rohrpost... Zwinkernd
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vika
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Antwort #3 - 29.04.2010 um 18:01:00
 
Da ich noch keine PNs schreiben darf. Hier noch einpaar Informationen.
Die Firma soll von Rechtsform eine GmbH oder GbR werden.
Soll in München geöffnet werden.
Es wird ein Franchise-Vertrag haben.

Bitte echt um Hilfe!!!
Gibts hier wirklich keine, welche aus anderem Land in Deutschland Firma eröffnen wollen/wollten?
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vika
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 29.04.2010 um 18:35:57
 

für Freiberufler: ja,

Wie ist das zu verstehen?
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Muleta
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Antwort #5 - 29.04.2010 um 20:04:41
 
vika schrieb am 29.04.2010 um 18:01:00:
Da ich noch keine PNs schreiben darf. Hier noch einpaar Informationen.
Die Firma soll von Rechtsform eine GmbH oder GbR werden.
Soll in München geöffnet werden.
Es wird ein Franchise-Vertrag haben.


das ist doch dann nicht so schwierig:

- Business-Konzept wird der Franchise-Geber wohl vorrätig haben (hoffentlich etwas, wo auch einigermaßen zuverlässig etwas übrig bleibt und das Konzept nicht von der IHK zerrissen wird, bitte nicht S**w** oder so...)
- Invest und Anzahl Mitarbeiter sind damit wohl auch halbwegs klar definiert (wieviel wird es denn?)
- bleibt also nur noch die Frage, ob der ausländische Geschäftsführer für seine Aufgabe ausreichend qualifziert ist (Berufserfahrung, Deutschkenntnisse).

vika schrieb am 29.04.2010 um 18:35:57:
für Freiberufler: ja,
Wie ist das zu verstehen?


http://de.wikipedia.org/wiki/Freiberuf

für die gelten wesentlich erleichterte Bedingungen.

Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 29.04.2010 um 20:24:50
 
Danke Muleta,

aber das mit IHK habe ich noch nicht verstanden. Was haben die damit zu tun?

In Gewerbeamt/Ausländeramt wurde mir folgendes gesagt:
Er geht in Russland zu Deutscher Botschaft und gibt dort Antrag ab auf Aufenthaltserlaubnis, mit Formularen wie BusinessCase usw. Dies wird nach Deutschland verschickt (welche Behörde???), diese entscheiden dann positiv oder negativ.

Kann ich eigentlich für ihn hier die Anträge stellen?

Bei uns ist es so, dass ich Qualifikation mitbringe und er das Kapital. Deswegen soll es ja auch eine GbR werden.

Am Anfang würde wir nur einen Laden öffnen mit 2 festen MA, nach ca. einem Jahr ist der zweite angedacht. Soll ich de Business Case auf 2 bzw. 3 Jahre ausschreiben? Was meint ihr? Trotzallem wird es nie eine Investition von 250.000 €. Ist dieser Betrag festgesetzt?

Und dann glaube ich nicht das ein Einzelhandelsgeschäft von übergeordneten wirtschaftlichen Interesse oder
-ein besonderes regionales Bedürfnis besteht.

Ich sitze in der Zweckmühle und weiss momentan nicht so wirklich welchen nächsten Schritt ich machen soll. In welche Behörde ich mich noch informieren kann, oder gibt es einen Jurist der sich zu 100% damit auskennt und tipps gibt auf was muss man achten beim Business Case, damit genehmigt wird.


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Muleta
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Antwort #7 - 29.04.2010 um 22:35:50
 
vika schrieb am 29.04.2010 um 20:24:50:
aber das mit IHK habe ich noch nicht verstanden. Was haben die damit zu tun?


wer glaubst Du denn, wird den Businessplan prüfen? Die Beamten in der ABH?!?
Zitat:
In Gewerbeamt/Ausländeramt wurde mir folgendes gesagt:
Er geht in Russland zu Deutscher Botschaft und gibt dort Antrag ab auf Aufenthaltserlaubnis, mit Formularen wie BusinessCase usw. Dies wird nach Deutschland verschickt (welche Behörde???), diese entscheiden dann positiv oder negativ.


im Wesentlichen: ja. In Deutschland wird die ABH involviert, die kann aber bei anderen Stellen anfragen (z.B. der IHK)

Zitat:
Kann ich eigentlich für ihn hier die Anträge stellen?


nein

Zitat:
Bei uns ist es so, dass ich Qualifikation mitbringe und er das Kapital. Deswegen soll es ja auch eine GbR werden.


tja, dann braucht wird es auch keine AE geben. Für eine Kapitalanlage braucht er die nicht.

Zitat:
Am Anfang würde wir nur einen Laden öffnen mit 2 festen MA, nach ca. einem Jahr ist der zweite angedacht. Soll ich de Business Case auf 2 bzw. 3 Jahre ausschreiben? Was meint ihr? Trotzallem wird es nie eine Investition von 250.000 €. Ist dieser Betrag festgesetzt?


je weiter Du von 5 MA/250.000 EUR weg bist, desto stärker sollte das übergeordnete wirtschaftliche Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis begründet werden. Es handelt sich nicht um starre Grenzen

Zitat:
Und dann glaube ich nicht das ein Einzelhandelsgeschäft von übergeordneten wirtschaftlichen Interesse oder
-ein besonderes regionales Bedürfnis besteht.


und deshalb wird es dann vermutlich auch nicht klappen und wir wären bei http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1272485850/1#1

Franchise im Einzelhandel... Handy-Laden? Back-Shop? Weinhandel?  Lippen versiegelt

Zitat:
oder gibt es einen Jurist der sich zu 100% damit auskennt und tipps gibt auf was muss man achten beim Business Case, damit genehmigt wird.


bei Euch fehlen m.E. die elementaren Grundvoraussetzungen. Da kann auch ein Top-Jurist oder ein exzellenter BC-Schreiber nichts ausrichten.

Muleta
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