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Student Krankheit (Gelesen: 889 mal)
mainzda
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Beiträge: 86

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Student Krankheit
25.04.2010 um 22:40:47
 
Hi,
eine Bekannte von uns hat hier ihr Studium begonnen.
Vor ein paar Wochen hat sie ein OP durchziehen müssen, und zwar wegen einer sehr schiegenden Krankheit. Deshalb kann sie wahrscheinlich ihr Studium auch nicht weitermachen.
Sie kommt aus einem nicht EU Land. In ihrem Heimatland kann man diese Krankheit nicht behandeln.
Wenn sie also Deutschland deswegen verlassen müsste, hat sie nur wenig Chance zu überleben.
Kann man ihr was machen ? Gibt es ein Weg, dass sie wegen der Krankheit in Deutschland bleiben ?
Ich würde mich für jede Information sehr dankbar.
Danke schön.
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reinhard
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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 25.04.2010 um 22:57:28
 
Sie sollte zu einer guten Beratungsstelle gehen, eventuell sich eine vom Flüchtlingsrat ihres Bundeslandes empfehlen lassen.

Die Ausländerbehörde hätte die Möglichkeit, die AE in eine andere umzuwandeln – das soll zwar "in der Regel" nicht geschehen, aber bei einer besondere Härte sollte man zumindest den Versuch machen.

Ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen und den auf die Feststellung von Abschiebehindernissen zu beschränken oder einen entsprechenden Antrag bei der Ausländerbehörde zu stellen.

Es ist auf jeden Fall ein Einzelfall und eine Einzelfallentscheidung, die von einer guten Beratungsstelle, ggf. unter Zuziehung von Anwält / Anwältin und mit einer (hoffentlich) phantasievollen Ausländerbehörde zu klären wäre.

Da sie eine AE als Studentin hat, hat sie vermutlich auch die Zeit, alles in Ruhe zu klären.

Die Behauptung, die Krankheit wäre dort nicht behandelbar und es besteht Lebensgefahr, sollte auf jeden Fall durch Gutachten belegt werden. Deshalb würde ich zuerst eine gute Beratungsstelle konsultieren.
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mainzda
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Beiträge: 86

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 26.04.2010 um 09:16:44
 
Vielen Dank für die Information.
Das werde ich dann so weitergeben.
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