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Staatsangehörigkeit ändern? (Gelesen: 2.658 mal)
Themen Beschreibung: Vater Deutscher, Mutter Amerikanerin
Vangha
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Staatsangehörigkeit ändern?
19.04.2010 um 16:55:12
 
Hi,
ich hätte da eine Frage zu folgender Thematik, hoffe irgendjemand kann mir helfen. Ich weiss nicht, ob es überhaupt in dieses Forum passt, allerdings weiss ich nicht mehr so recht weiter.

Ich würde 1988 in Deutschland geboren, mein Vater ist deutsch und meine Mutter Amerikanerin, beiden waren zum Zeitpunkt meiner Geburt verheiratet.
In meiner Geburtsurkunde wurde, ohne jegliche Nachfrage an meine Eltern als meine Staatsangehörigkeit eingetragen, dass ich Deutscher sei.
Da ich allerdings, seit dem ich denken kann, einen größeren bezug zu der USA habe als zu Deutschland, kam mir der Gedanke die amerikanische Staatsangehörigkeit anzunehmen.
Weiss jemand in ob dies zu einem so spätem Zeitpunkt noch Möglich ist, bzw überhaupt Möglich ist?
Habe in verschieden Foren die verschiedensten ähnlichen Fälle gefunden, in denen es überwiegend funktionierte, allerdings keinen der expliziet auf meinen Fall passt.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.
Vielen Dank im Vorraus.

Mit freundlichen Grüßen
Vangha
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reinhard
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Beiträge: 15.188

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit ändern?
Antwort #1 - 19.04.2010 um 17:36:54
 
Hast Du denn beim US-Konsulat mal geklärt, ob Du die US-Staatsbürgerschaft hast (durch Geburt)? Dann müsstest Du nur den Pass abholen - Deutschland interessiert das nicht.

Wenn Du die US-Staatsbürgerschaft nicht hast und beantragen willst, musst Du entweder
- akzeptieren, dass Du dann die deutsche verlierst, oder
- vorher beantragen, dass Du den Antrag bei den USA stellen darfst und die deutsche trotzdem behalten darfst.

Ich glaube, Deine eigentliche Frage zielt auf das US-Recht, das kenne ich allerdings nicht.
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Vangha
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit ändern?
Antwort #2 - 19.04.2010 um 17:47:41
 
Habe heute beim Konsulat angerufen allerdings bekommt man dort immer nur eine elektronische Stimme dran. Werde es mal morgen zwischen 9-12 versuchen.

"Hast Du denn beim US-Konsulat mal geklärt, ob Du die US-Staatsbürgerschaft hast (durch Geburt)?"

Das verstehe ich nicht ganz. Als ich damals 16 geworden bin habe ich mir einen deutschen Personalausweis geholt, da ich es damals nicht besser wusste.
Ist es aber nicht so, dass man normalerweise erst mal die Staatsangehörigkeit hat die die Mutter auch hat, egal wo man geboren ist?

"vorher beantragen, dass Du den Antrag bei den USA stellen darfst und die deutsche trotzdem behalten darfst."
Weisst du zufällig wo ich dies tun muss?

Danke schon einmal für die Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Vangha
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Staatsangehörigkeit ändern?
Antwort #3 - 19.04.2010 um 17:51:30
 
Vangha schrieb am 19.04.2010 um 17:47:41:
"Hast Du denn beim US-Konsulat mal geklärt, ob Du die US-Staatsbürgerschaft hast (durch Geburt)?"

Das verstehe ich nicht ganz.


das liegt daran, dass Du falsche Vorstellungen vom Staatsangehörigkeitsrecht hast.

Zitat:
Ist es aber nicht so, dass man normalerweise erst mal die Staatsangehörigkeit hat die die Mutter auch hat, egal wo man geboren ist?


nein, in den meisten Fällen ist es so, dass man automatisch die Staatsangehörigkeit des Vaters und der Mutter (BEIDE!) erwirbt. Es spricht daher einiges dafür, dass Du bereits die US-Staatsangehörigkeit besitzt.

Du könntest(!) Dich also mit dem US-Konsulat zwecks Ausstellung eines Reisepasses in Verbindung setzen.

Dabei sollte allerdings berücksichtigt werden, dass die Staatsbürgerschaft nicht nur Rechte beinhaltet, sondern auch Pflichten. Sobald die Amis Dich als einen der ihren ansehen, werden sie wohl auch eine jährliche Steuererklärung von Dir erwarten. Würde ich ggf. an Deiner Stelle vorher mal prüfen.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Mutly
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Beiträge: 1.399

Schweiz, Switzerland
Schweiz
Switzerland

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 19.04.2010 um 20:25:55
 
Transmission Requirements for U.S. Citizenship

Zitat:
Child born in wedlock to one U.S. citizen parent and one non U.S. citizen parent on or after November 14, 1986: A child born outside of the United States to one U.S. citizen parent and one non-U.S. citizen parent may be entitled to citizenship providing the U.S. citizen parent had been physically present in the United States or one of its outlying possessions for five years, at least two years of which were after s/he reached the age of fourteen. This period of physical presence must have taken place prior to the birth of the child.


Siehe Links für weitere Infos.

Citizenship Through Parents
Ebenfalls mit Links.

Weitere Infos zum US Staatsangehörigkeitsrecht:
United States nationality law
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Vangha
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i4a rocks!


Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #5 - 19.04.2010 um 21:18:42
 
Vielen Dank an Mustermann.

Diese beiden Links haben mir sehr geholfen.
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