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Doppelehe gültigkeit (Gelesen: 5.205 mal)
diablito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.04.2010 um 21:18:05
 
Hallo

Ich bin seit 1998 in Deutschland verheiratet (beides deutsche).
Seit 2007 bin ich von meiner deutschen Frau getrennt lebend da sie mich oft genug mit anderen verarscht hat.

Seit Januar 2009 sind wir jetzt schon in Scheidung da wir in Dänemark gearbeitet haben gibt es Probleme mit dem Versorgungsausgleich aber die Scheidung wird jetzt wohl demnähst Amtlich.

Jetzt zu meinem Problem:

Ich habe im Februar diesen Jahres in der Dominikanischen Republik geheiratet.

bigamie = Spaß...nein in keinem Fall

Das ist eine Sehr ernste Angelegenheit und ich sehe meine Dominikanische Ehefrau als meine Jetzige Lebenspartnerin an da ich von meiner Deutschen Frau schon lange nichts mehr höre.

Ausser den Rechnungen  Laut lachend

Wenn die Scheidung hier in Deutschland durch ist, möchte ich in jedem Fall ein Visum für sie einreichen.

Ist die Hochzeit und die vorhandenen Papiere dann in Deutschland gültig da meine Dominikanische Ehefrau dann als Ehepartner "nachrückt" und anerkannt wird?

Oder war das alles für die Katze und ich bekomme sie nie nach deutschland?  weinend

Noch mal Heiraten geht in der Dominikanischen Republik ja nicht mehr und ob ich so einfach neue Papiere mit einem anderen Datum bekomme weiß ich auch nicht.

Nicht das ich nach meiner Scheidung jede heiraten kann nur nicht meine große Liebe da alles ein wenig verboten ist.  Lippen versiegelt


Danke für eure Hilfe, vielleicht kann mir der ein oder andere Beamte hier freundlicherweise weiterhelfen. da ich bald nicht mehr weiter weiß.
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 18.04.2010 um 21:54:09
 
Auf jeden Fall hast Du Dich strafbar gemacht.

§ 172 StGB bestraft denjenigen, der trotz einer bestehenden Ehe nochmals heiratet. Auch der nicht verheiratete Partner macht sich strafbar, wenn ihm die Ehe des anderen bekannt ist (erforderlicher Vorsatz gemäß § 15 StGB). Vollendet ist die Tat mit dem formell gültigen Abschluss der zweiten Ehe.
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reinhard
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Antwort #2 - 18.04.2010 um 22:17:43
 
Während Du noch verheiratet bist, kannst Du in der Dominikanischen Republik nur Straftaten begehen, verheiratet bist Du hinterher nicht.

Wenn Du rechtskräftig geschieden bist, kannst Du wieder heiraten - danach! Und zwar jede Frau, die noch ledig ist.
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Muleta
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Antwort #3 - 18.04.2010 um 22:30:07
 
reinhard schrieb am 18.04.2010 um 22:17:43:
Während Du noch verheiratet bist, kannst Du in der Dominikanischen Republik nur Straftaten begehen, verheiratet bist Du hinterher nicht.


woraus leitest Du diesen Schluss ab? Ich sehe hier evtl. eine hinkende Ehe, hab aber gerade nichts zur DomRep griffbereit.

Sofern die Ehe tatsächlich nichtig sein sollte, würde auf jedenfall der Straftatbestand der Bigamie ausscheiden...

Saxonicus schrieb am 18.04.2010 um 21:54:09:
Auf jeden Fall hast Du Dich strafbar gemacht.


ach. Wo genau ist das im Strafrecht der DomRep geregelt? Vgl. § 7 Abs. 2 StGB.

Muleta
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erne
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Antwort #4 - 18.04.2010 um 23:07:32
 
In jedem Fall hat der Scherzbold wohl ein Problem.

Im besten Fall ist er, laut Muleta, NICHT verheiratet und kann nach der Scheidung wieder heiraten.
Dann kann es aber sein, dass seine Frau in der Dom.Rep. als bereits verheiratet gilt und daher nicht nochmal heiraten kann.
Zu diesem Fall gibt  da einen ähnlichen Parallelthread mit Heirat einer Thailänderin in HongKong.

Ich glaube mich aber zu erinnern, dass die Eheschliessung auch in D als vollzogen zu gelten hat, wenn sie nach den im Eheschliessungsland gültigen Gesetzen geschlossen wurde.
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Saxonicus
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Antwort #5 - 18.04.2010 um 23:54:47
 
Muleta schrieb am 18.04.2010 um 22:30:07:
ach. Wo genau ist das im Strafrecht der DomRep geregelt? Vgl. § 7 Abs. 2 StGB.

Da es sich beim TS wohl kaum um einen Mohammedaner handelt, dürfte er sich nach deutschen Recht strafbar gemacht haben.

StGB § 172
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Wer eine Ehe schließt, obwohl er verheiratet ist, oder wer mit einem Verheirateten eine Ehe schließt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe

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diablito
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Antwort #6 - 18.04.2010 um 23:58:32
 
und jetzt mal schluss mit schwarzmalen.

gibt auch bestimmt jemanden mit tips hier!?
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Muleta
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Antwort #7 - 18.04.2010 um 23:59:55
 
Saxonicus schrieb am 18.04.2010 um 23:54:47:
StGB § 172


hast Du § 7 Abs. 2 StGB wirklich gelesen und verstanden?

Zitat:
(2) Für andere Taten, die im Ausland begangen werden, gilt das deutsche Strafrecht, wenn die Tat am Tatort mit Strafe bedroht ist ...


diablito schrieb am 18.04.2010 um 23:58:32:
gibt auch bestimmt jemanden mit tips hier!?


evtl. hinkende Ehe. Könnte dann wirklich lästig schwierig werden, Nachzug ist dann aber möglich.

Muleta
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diablito
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Antwort #8 - 19.04.2010 um 19:30:28
 
hallo


wenn mein scheidung in deutschland durch ist, ist die andere ehe doch eigentlich gültig da das familiengericht diese erst aufheben müsste damit sie ungültig ist.dieses ist auf jeden fall im deutschen recht so nachzulesen. wird das auch so bei meiner dominikanischen ehefrau so sein?

mehrere möglichkeiten tun sich hier doch auf

1. abwarten bis meine scheidung rechtskräftig ist und darauf hoffen das beim visa antrag die ehe anerkannt wird. ich hatte durch die doppelehe keinerlei vorteile da ich dauerhaft getrennt von meiner ersten frau lebe.

2. in der dominikanischen republik erneut mit dem richtigen dokument und datum heiraten und ein neues heiratszertifikat bekommen.

3. die papiere einfach in der dominikanischen republik umschreiben lassen und hoffen das es so einfach geht.

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diablito
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Antwort #9 - 19.12.2010 um 01:03:03
 
jetzt nach einer langen zeit gibt es auch einen kleinen bericht was so noch angefallen ist damit auch andere hier mal ein ergebnis erhalten.

seit dem 13.12. bin ich jetzt legal mit meiner dominikanischen prizessin verheiratet.

bis dahin warfen uns die junta und richter viele steine in den weg da man keine anulation durchfuehren wollte da die ehe hier in dom rep voll gueltig gewesen ist.

der richtige weg ging ueber einen richter der camara civil und den mussten wir nachweisen das wir auch ernsthaft erneut heiraten wollen  22 ufffffffffffffffffffff...

die richterin brauchte dann 3 monate um unsere akte zu bearbeiten und die junta auch noch mal 4 monate bis wir die anulation in den haenden hielten.

in dieser zeit habe ich 2 monate hier verbracht ( ja ich bin zur zeit in dom rep fuer einen monat) und habe das land von seinen schlechten seiten erleben muessen...kein ort zum freiwillig leben und familie haben.

nach 2 wochen dengue fieber musste ich auch meine letzte heimreise verschieben und war froh das ich dann wieder gesund geworden bin da das echt heftig gewesen ist.

das der ganze spass auch recht teuer gewesen ist, kann man sich ja denken aber wenn man einer lieben person begegnet mit der man sein ganzes leben verbringen moechte, dann sollte man die kraft haben seinen fehler zu bereinigen und die auserwaehlte nicht auf dem dicken haufen mist sitzen lassen.

frohe weihnachten euch allen  Laut lachend
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